Ist eine Snackpause zwischen zwei Arbeitsterminen gesetzlich unfallversichert?

18.06.2019

Das Landessozialgericht hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert ist, wenn er zwischen zwei Arbeitsterminen einen Zwischenstopp bei einem Bäcker macht (Az.: L 1 U 1312/18).

Ist eine Snackpause zwischen zwei Arbeitsterminen gesetzlich unfallversichert?

Im konkreten Fall ging es um eine Mitarbeiterin eines mobilen Pflegedienstes. Die Frau wollte sich vor einem beruflichen Termin einen Kaffee in einer Bäckerei kaufen, um ihn nach der Arbeit zu trinken. Auf dem Weg in das Geschäft stürzte die Frau und verletzte sich am Knie. Die Berufsgenossenschaft sah darin keinen Arbeitsunfall und verweigerte die Leistung.

Das Thüringer Landessozialgericht schloss sich der Auffassung der Berufsgenossenschaft an. Betriebswege wie die Fahrt von einem Klienten zum nächsten stünden zwar unter Versicherungsschutz, nicht aber der geplante Besuch in einer Bäckerei. Dieser unterbreche den versicherten Weg. Der Kauf eines Coffee to go sei als „höchstpersönliche Verrichtung“ unversichert, da es sich hierbei um eine eigenwirtschaftliche Aktion handle. Demnach bestehe kein sachlicher Zusammenhang zwischen Kaffeeholen und der versicherten Tätigkeit, so die Richter.

Die Entscheidung kann beim Bundessozialgericht noch angefochten werden.

Impfung gegen Gürtelrose

Die Ständige Impfkommission empfiehlt jetzt die Impfung gegen Gürtelrose ab einem alter von 60 Jahren, bei Grunderkrankungen oder Immunschwäche schon ab 50 Jahren. Im Mai könnte die Impfung Kassenleistung sein. so lange hat das Gesundheitsministerium Zeit, die Schutzimpfungen zu prüfen. Vierundzwanzig Kassen übernehmen bereits jetzt einen Teil der Kosten. Sprechen Sie uns gerne bei Interesse darauf an!

Risikolebensversicherung

Arglist nicht bewiesen

Die Witwe eines Hautkrebspatienten erhält 150.000 € aus der Risikolebensversicherung. IhrEhemann hatte kurz nach einer routinemäßigen Gewebeentnahme die Versicherungabgeschlossen, einen Tag später erhielt er die Diagnose: Krebs. Neun Jahrespäter starb er. Arglist konnte der Versicherer ihm nicht nachweisen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 U 41/13).

Teilkaskoversicherung

Bissschäden am Auto

Nimmt ein KFZ Versicherer den Fahrzeuginnenraum vom Schutz gegen Tierbisse aus, bezieht sich dies allein auf den Raum, in dem sich die Fahrzeuginsassen befinden und auf den Kofferraum. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 7 U 25/16). Wenn aber Nagetiere zwischen Karosserie und Innenraumverkleidung Bissschäden verursachen, muss der Versicherer zahlen. Ansonsten würde laut Gericht der Versicherungsschutz ins Leere. Tierbissschäden treten vor allem im Motorraum an Kabeln auf. In dem behandelten Fall hatten Nagetiere, vermutlich Mäuse, unter anderem die Wasserabläufe des Panoramadachs zerbissen, einen Kopfairbag angefressen und hinter dem Armaturenbrett Schäden an Dämmung und Isolierung der Verkabelung angerichtet. Somit musste der Versicherer zahlen.