Ein Gastronom oder eine Gastronomin sind während ihrer Geschäftsausübung einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese bedürfen eines umfassenden Versicherungsschutzes, der sich in der Regel nicht nur durch eine herkömmliche Gewerbeversicherung abdecken lässt. Daher gibt es spezielle Gastronomieversicherungen, auch unsere Restaurantversicherung gepaart mit unserem Konzept Sicher Sicher to eat das weitere Preis- und Prestige Vorteile für unsere Kunden beinhaltet.
Mögliche Ergänzungen zur Gastronomieversicherung
In Ergänzung dazu können eine Betriebsunterbrechungsversicherung, eine Betriebsschließungsversicherung und eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Der optimale Versicherungsschutz orientiert sich an der Art des Unternehmens und dem gewünschten Leistungsumfang.
Wer kann eine Gastronomie Versicherung abschließen?
Das Gastronomiegewerbe ist reich an Risiken, die die verschiedensten Schadenfälle nach sich ziehen können. Eine Betriebshaftpflicht, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichert, ist daher unentbehrlich. Je nach Betrieb sollte darauf geachtet werden, dass die Gastronomieversicherung tatsächlich alle Bereiche des Unternehmens und sämtliche mögliche Schäden abdeckt. Eine Gastronomieversicherung, ist geeignet für:
- Hotels
- Pensionen
- Cafés
- Restaurants
- Gaststätten
- Imbisse
- Partyservices.
Zum Teil gleichen sich die Tätigkeitsgebiete der vorgenannten Einrichtungen, zum Teil weichen sie voneinander ab, was in der Gastronomie versicherung Berücksichtigung findet. So könnte beispielsweise bei einem Hotel der Bedarf an einer Absicherung von Schäden an den Pkws der Gäste gegeben sein, während ein Partyservice vordergründig außerhalb seiner Betriebsstätte an unterschiedlichen Veranstaltungsorten tätig ist und hierfür Versicherungsschutz benötigt.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Gastronomieversicherung absichern
Die Grundabsicherung der Betriebshaftpflicht beinhaltet Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Inhaber oder ein Mitarbeiter des Unternehmens bei der Ausübung seiner Tätigkeit einem Dritten zufügt. Typische Beispiele für die Inanspruchnahme der Betriebshaftpflicht sind:
- Die Servicekraft verschüttet versehentlich ein Getränk über der Kleidung eines Gastes.
- Aufgrund von verdorbenen Zutaten im Essen wird ein Gast nach dem Besuch des Restaurants mit einer Lebensmittelvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert.
- Ein in der Tiefgarage des Hotels abgestellter Pkw eines Gastes wird aufgebrochen und es werden diverse Dinge daraus gestohlen.
- Bei einem Catering entstehen durch die vom Caterer aufgestellten Warmhaltebehältnisse Schäden an den Tischen des Kunden.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt weiterhin die Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit und die Führung desselben.
Die Inventar Versicherung für die Gastronomie Versicherung
Als weiterer, unverzichtbarer Bestandteil der Gastronomie– bzw. Restaurant versicherung gilt die Inventarversicherung. Sie schützt die Einrichtung des Betriebs unter anderem vor Schäden durch
- Blitzschlag,
- Brand/Feuer,
- Leitungswasser,
- Sturm/Hagel,
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Getragen werden die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur der beschädigten oder zerstörten Einrichtungsgegenstände und anfallende Nebenkosten.
Franchise Gastronomieversicherung
Für die Franchise Gastronomie haben wir besondere Konzepte entwickelt die besonders auf die Geschäftsprozesse abgestimmt sind.
Hier schließen wir mit Ihnen einen Rahmenvertrag ab, der es Ihnen und Ihren Franchise Partnern ermöglicht , diese schnell einheitlich abzusichern und Schadenfälle zentral und Online schnell abzuwickeln.
Wir bieten auch kleineren Franchise Unternehmen, oder im Aufbaubefindlichen Franchise Gastronomie Betrieben Lösungen und Rahmenverträge für die Gastronomie Versicherung an.
Wir beraten Sie in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zu den Risiken und sichern diese optimal möglich für Sie ab.
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