Werkstattpanne

Ein Auto wurde auf Kosten der Kaskoversicherung repariert, doch die Reparatur kostete 400 € mehr. Der Kunde solle das von der Werkstatt eintreiben, sagte der Versicherer. Nein, der Versicherer zahlt, entschied das Amtsgericht Hagen (AZ. 11 C 141/19).