Zahnzusatzversicherung ohne Wartzeit auch bei fehlenden Zähnen

Wir geben hier einige Antworten auf häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung, sowie wichtige Punkte, die man vor Abschluss berücksichtigen sollte. Gerne stehen wir ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung, oder erstellen Ihnen Angebote ergebnisoffen nach einer Beratung.

Gerne können Sie sich Angebote über unser Formular im Vergleich von 234 Zahnzusatzversicherungen anfordern. Hierzu bitten wir Sie das folgende Formular auszufüllen und an uns zusenden. Sie erhalten dann alle Unterlagen per Email. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin!

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Besonders wichtig ist eine Versicherung, wenn der Zahnersatz über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen soll. Wer eine Krone aus zahnfarbener Keramik wünscht anstelle einer Metalllegierung ohne Goldanteil, oder wer sich anstatt einer Brück ein Implantat einsetzen lässt, zahlt den Aufpreis selbst. Der Zahnarzt rechnet sein Honorar dann nach der Gebührenordnung für Privatleistungen ab. Auch die Zahnmedizinischen Labore berechnen höhere Preise.

Die besten Zahnzusatzversicherungen decken den Eigenanteil komplett ab.

Ein muss ist eine Zahnzusatzversicherung aber nicht. Wer mit der Regelversorgung der Krankenkassenleistungen zufrieden ist, kommt eigentlich auch ohne zurecht. Es ist möglich, für Zahnersatz ebenso Geld beiseitezulegen wie für Autoreparaturen oder für einen neuen Kühlschrank. Es fällt aber manchen Menschen leichter, jeden Monat die Versicherungsbeiträge abbuchen zu lassen, als selbst Geld anzusparen. Wenn man den passen Zahnzusatzversicherungsschutz gefunden hat, kann man sich auch bezüglich plötzlich auftretender Kosten für Zahnersatz entspannt zurücklehnen.

Je nach Ansprüchen und Einkommen können Sie zwischen Top Leistungstarifen oder Versicherungen, die den Eigenanteil der gesetzlichen Regelversorgung übernehmen entscheiden.

Wann Sie nichts für den Zahnersatz zahlen müssen

Ist das Einkommen sehr gering, benötigen Sie keine Zusatzpolice. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Regelversorgung komplett.

Dieses gilt für Alleinstehende, die 1.246 € brutto oder weniger im Monat verdienen, oder ein Paar mit einem Kind mit 2.025 € Monatseinkommen können dies bei ihrer Krankenkasse beantragen. Wer ein wenig über diesen Einkommensgrenzen liegt, hat das Recht auf einen erhöhten Festzuschuss.

Ab welchem Alter macht eine Zahnzusatzversicherung Sinn?

Die meisten Menschen interessieren sich für eine Zahnzusatzversicherung, wenn sie das erste Mal einen größeren Betrag beim Zahnarzt bezahlen müssen. Besser ist es aber die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor die Ersten Probleme mit den Zähnen entstehen, also bereits ab Mitte 30 Jahren. Denn es dauert in der Regel drei bis fünf Jahre, bis Kunden die vollen vertraglichen Leistungen erhalten, denn zu Beginn sind die Summen begrenzt. Diese sind höchst unterschiedlich und hängt teilweise auch vom aktuellen Zahnstatus ab. Hat man bei einigen Anbietern mehr als 2 fehlende Zähne (nicht ersetzte Lücken), sind die Grenzen derartige gering, das sich ein Abschluss bei diesem Anbieter nicht lohnt, unabhängig ob die fehlenden Lücken gefüllt werden sollen, oder andere neuhinzukommende Zahnbeschwerden.

Andere Anbieter schließen diese Lücken mit einen Beitragsaufschlag mit ein, oder man schließt diese vom Versicherungsschutz aus. Ansonsten gelten im ersten Jahr zwischen 600 – 1.500 € Erstattungsgrenzen für die Zahnzusatzversicherung. Diese erhöhen sich mit jedem Jahr und nach fünf Jahren bekommt man volle Leistungen, teilweise ohne Summenbegrenzung.

Zahnzusatzversicherungsvergleich anfordern

Gerne können Sie sich Angebote über unser Formular im Vergleich von 234 Zahnzusatzversicherungen anfordern. Hierzu bitten wir Sie das folgende Formular auszufüllen und an uns zusenden. Sie erhalten dann alle Unterlagen per Email. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin!

*GKV = Gesetzliche Krankenversicherung. Wir bieten grundsätzlich mit Abdeckung der Kosten für Inlays und Implantate an.
Das hilft Ihnen und uns den passenden Versicherungsschutz zu finden, der zu Ihren Leistungs- und finanziellen Budget Vorstellungen passt.
*² = Wir weisen daraufhin, das hier für bereits angeratene oder geplante Zahnbehandlungen generell nicht versichert sind.
Fehlende Zähne können mitversichert werden gegen eine Zuschlag. in der Regel können wir bis zu drei fehlende Zähne gegen Zuschlag mitversichern. Alternativ können diese auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Bei Fragen, sprechen Sie uns hierzu gerne an!
Bei vierteljährlicher und halbjährlicher Zahlweise ist der Ratenzahlungszuschlag geringer. Bei Jährlicher Zahlweise wird kein Ratenzahlungszuschlag erhoben. Die Zuschläge für die Ratenzahlung variieren je nach Versicherer zwischen 3- 8% in der Regel. Abweichungen sind möglich.
Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung via https://sichersicher.eu/datenschutz/ zur Kenntnis. Wir erläutern Ihnen dort, in-wieweit wir mit dem Absenden des Formulars Ihre Einwilligung benötigen und in welchen Fällen Sie ein Recht zum Widerruf Ihrer Einwilligung bezüglich der Datenverwendung haben. Mit Absenden des Formulars willigen Sie in die dort beschriebene Datenverarbeitung ein.
Welche Wartezeiten gibt es in der Zahnzusatzversicherung?

Viele Gesellschaften haben Wartezeiten nach Vertragsabschluss, somit müssen Sie dann eine ganz Zeit warten, bis Sie Zahnarztrechnungen zur Erstattung einreichen können.

Bei etwa der Hälfte der von uns verglichenen 234 Zahnzusatzversicherungen beträgt die Wartezeit acht Monate, bei anderen ist sie auf sechs oder drei Monate reduziert. Es gibt aber auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit.

Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass auch bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, keine Leistung erhält, wenn man kurz nach Vertragsabschluss beginnt, seine Zähne umfangreich sanieren zu lassen. Es gibt Versicherungsunternehmen, die die Patientenakte beim Zahnarzt anfordern. Wenn in dieser Akte vermerkt ist, dass der Zahnarzt bei einer früheren Untersuchung schon einmal auf eine Schwachstelle im Gebiss hingewiesen oder sogar eine Behandlung empfohlen hat, sehen die Versicherungen dies als deren Beginn an. Laufende Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, heißt Sie bekommen für diese Behandlung kein Geld aus Ihrer abgeschlossenen Versicherung.

Die Vorgeschichte vor dem Versicherer zu verheimlichen ist somit keine gute Idee. Denn mit dem Versicherungsantrag erhalten die Versicherungsunternehmen in vielen Fällen die Erlaubnis, sich beim Zahnarzt zu erkundigen. Kunden müssen somit die Mediziner von der Schweigepflicht gegenüber der Versicherung entbinden.

Wir beraten Sie als unabhängiger Versicherungsmakler mit unserer mehr als 20jährigen Erfahrung und Marktkenntnisse, welche Möglichkeiten Sie dennoch haben, ehrlich und offen einen guten Versicherungsschutz zu erhalten.

Denn findet eine Versicherungsgesellschaft heraus, dass man bei den Angaben im Antrag geschummelt hat, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Der Versicherungsschutz ist dann weg, ebenso wie die bis dahin bezahlte Beiträge. Im Extremfall kann die Versicherung sogar bereits geleistete Auszahlungen zurückfordern.

Notfall Zahnzusatzversicherungen-Wann ist sind diese sinnvoll?

Wenn der Schaden bereits da ist, oder zu spüren ist, ist es zu spät, um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Einzige Ausnahme: Ein Zahnzusatznotfalltarif, der auch dann leistet, wenn Behandlungen bereits laufen. Allerdings verdoppelt ein Zahnzusatznotfallschutz lediglich den Krankenkassenfestzuschuss. Hinzukommt, dass dieser sehr teuer ist und erst nach 2 Jahren gekündigt werden kann. Dennoch kann sich der Notfallzahnschutz für plötzlich auftretende Zahnprobleme lohnen.

Wann lohnt sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung?

Wenn Sie schon einen Zahnzusatzversicherungsvertrag haben, lohnt es sich oft nicht, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Denn bei dem neuen Versicherungsunternehmen haben sie erneut eventuelle Wartezeiten, die Summen in den ersten Jahren sind wieder begrenzt und laufende Behandlungen nicht versichert.

Haben Sie einen mehr als zehn Jahre alten Vertrag, der ohnehin nur die Krankenkassen Festzuschüsse um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, verlieren sie bei einem Neustart bei einem neuen Versicherer nicht allzu viel.

Wer hingegen seinen Zahnzusatzversicherungsvertrag mit etwas umfangreicheren Leistungen weiter verbessern möchte, sollte sich zuerst ordentlich und Ergebnisoffen beraten lassen. Wir bieten Ihnen an auch Verhandlungen mit Ihrem jetzigen Versicherungspartner zu führen, und ihr Ziel zu besseren Leistungen zu erreichen, ohne dass sich daraus Nachteile für Sie ergeben.

Können Beiträge der Zahnzusatzversicherung steigen?

Überraschende Beitragssprüngen gibt es bei Zahnzusatzversicherungen normalerweise nicht. Bei Tarifen, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, richten sich die monatlichen Beiträge nach dem Alter des Kunden beim Vertragsschluss. Sie steigen mit zunehmendem Alter des Kunden nicht. Der Versicherer bildet eine Rückstellung, um die höheren Kosten zwischen dem Lebensalter von 50- 75 Jahren zu finanzieren.

Die meisten Zahnzusatzversicherungen sind mittlerweile jedoch nach Art der sogenannten Schadenversicherung berechnet.

Bei Ihnen steigt der Beitrag im Vertragsverlauf mit zunehmendem Lebensalter des Kunden stufenweise.

Unabhängig davon können Versicherungen in beiden Tarifarten die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung erhöhen, wenn sie dauerhaft mehr Leistungen ausgeben, als ursprünglich kalkuliert. Das kommt zum Beispiel vor, wenn sich viele Neukunden auf einen besonders günstigen Zahnzusatztarif stürzen und dann sehr schnell sehr viele Rechnungen zur Erstattung einreichen.

Dennoch sollten Sie bevor Sie aus Verärgerung aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen, genau prüfen, welche Vor- und Nachteile für Sie dadurch entstehen würden.

Zahnzusatzversicherungsvergleich anfordern

Gerne können Sie sich Angebote über unser Formular im Vergleich von 234 Zahnzusatzversicherungen anfordern. Hierzu bitten wir Sie das folgende Formular auszufüllen und an uns zusenden. Sie erhalten dann alle Unterlagen per Email. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin!

*GKV = Gesetzliche Krankenversicherung. Wir bieten grundsätzlich mit Abdeckung der Kosten für Inlays und Implantate an.
Das hilft Ihnen und uns den passenden Versicherungsschutz zu finden, der zu Ihren Leistungs- und finanziellen Budget Vorstellungen passt.
*² = Wir weisen daraufhin, das hier für bereits angeratene oder geplante Zahnbehandlungen generell nicht versichert sind.
Fehlende Zähne können mitversichert werden gegen eine Zuschlag. in der Regel können wir bis zu drei fehlende Zähne gegen Zuschlag mitversichern. Alternativ können diese auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Bei Fragen, sprechen Sie uns hierzu gerne an!
Bei vierteljährlicher und halbjährlicher Zahlweise ist der Ratenzahlungszuschlag geringer. Bei Jährlicher Zahlweise wird kein Ratenzahlungszuschlag erhoben. Die Zuschläge für die Ratenzahlung variieren je nach Versicherer zwischen 3- 8% in der Regel. Abweichungen sind möglich.
Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung via https://sichersicher.eu/datenschutz/ zur Kenntnis. Wir erläutern Ihnen dort, in-wieweit wir mit dem Absenden des Formulars Ihre Einwilligung benötigen und in welchen Fällen Sie ein Recht zum Widerruf Ihrer Einwilligung bezüglich der Datenverwendung haben. Mit Absenden des Formulars willigen Sie in die dort beschriebene Datenverarbeitung ein.