Ingenieurhaftpflichtversicherung

Die Ingenieurhaftpflichtversicherung ist eine ausschließlich und speziell für die Berufsgruppe der Ingenieure aufgelegte betriebliche Haftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken aus dieser beruflichen Tätigkeit finanziell absichert.

Eine Ingenieurversicherung greift als Schutz, wenn bei der Ausübung des Ingenieurberufes Fehler geschehen, die Schäden an Dritten, deren Eigentum oder Vermögen verursachen. So können finanzielle Forderungen gegen den Ingenieur versichert werden.

Wovor schützt eine Ingenieurversicherung?

Ingenieure haben ein vielseitiges Aufgabengebiet. Sie beraten, sie planen, sie überwachen und begutachten. All diese Tätigkeiten verlangen ein hohes Maß an Genauigkeit, doch Menschen machen im beruflichen Alltag Fehler und für seine eigenen Fehler, die Fehler seiner Angestellten und sogar für die Fehler seiner freien Mitarbeiter haftet ein Ingenieur.

Bei den meisten Ingenieurversicherungen müssen umfangreiche Angaben zur Art der Tätigkeit gemacht werden. Wer hier wesentliche Angaben nicht macht, der kann schnell seinen Versicherungsschutz verlieren! Deshalb beraten wir Sie als Spezialversicherungsmakler für Ingenieure unteranderem, und erstellen Ihnen eine individuelle Risikoanalyse, die alle Risiken aufdeckt und mit absichert. Wir prüfen dabei bei Projekten den Vertrag und die genaue Aufgabenbeschreibung, damit der Versicherungsschutz entsprechend alle benötigten Bereiche abdeckt, somit haben Sie nicht Zuviel und immer passgenauen Versicherungsschutz. Wir versichern auch den Anlagen- und Maschinenbau, sowie weitere Spezialgebiete, wie zum Beispiel im Erdöl- und Gasanlagenbau.

Hier können Sie eine kostenlose und unverbindliche Risikoanalyse und einen Ingenieurversicherung Vergleich anfordern:

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Warum die Ingenieurhaftpflicht Absicherung sinnvoll ist

Es kann schnell im hektischen Berufsalltag bei der Planung eines Großprojektes, beispielsweise bei dem Entwurf einer Tiefgarage oder Wohnraumsiedlung, eine Kleinigkeit übersehen werden? Ein Zahlendreher im Entwurf, falsche Messungen, nicht ausreichend einbezogene Gutachterdaten oder nicht berücksichtigte, jedoch einflussnehmende Gegebenheiten im Baugebiet – mögliche Versehen im Ingenieurberuf können vielseitig sein.

Doch ein winziger Planungsfehler kann riesige Folgen haben? Vor allem bei der Planung und Überwachung von Großbaustellen können die Schadensersatzansprüche Dritter extreme Höhen erreichen. Millionenbeträge sind dann nicht selten und der freiberufliche Ingenieur haftet im schlimmsten Fall sogar mit seinem privaten Hab und Gut, wenn er keine Ingenieurhaftpflicht Absicherung hat. Viele Schäden können auch lange nach Fertigstellung auftreten, daher sind in den Verträgen die Nachhaftungszeiten im Versicherungsschutz relevant und zu prüfen.

Entsprechend der teilweise sehr umfangreichen Schadensersatzansprüche aus Schäden an Dritten, deren Sachen oder Vermögen im Bereich der Ingenieurtätigkeit und der vollen Haftungspflicht des Ingenieur ist der Abschluss einer privaten Ingenieurhaftpflicht für selbstständig tätige Ingenieure nicht nur empfohlen, sondern in der Regel obligatorisch.

Die Ingenieurversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung und prüft den versicherten Schadensfall auf Berechtigung. Ist der Anspruch des Geschädigten begründet, tritt die Versicherung in Leistung und zwar der Höhe nach bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kann die Versicherung eine Berechtigung aber ausschließen, werden die Schadensersatzansprüche zurückgewiesen, auch eventuelle gerichtliche Verfahren samt dem Kosten würden übernommen werden. Der Ingenieur ist durch die Ingenieurhaftpflichtpolice in beiden Fällen vor finanziellen Einbußen geschützt.

Ingenieurversicherung Kosten und Bedingungen

Der Versicherungsschutz einer Ingenieurhaftpflicht versicherung kann individuell gestaltet sein.

In der Praxis gibt es Ingenieur versicherungen, in denen zum Beispiel die Tätigkeit des Ingenieures als Energieberater, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschlossen ist oder auch eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, sofern die Nachmeldefrist nicht versäumt wurde.

Weitere Versicherungseinschlüsse einer Ingenieurhaftpflichtversicherung können Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen oder aus der Überschreitung von Kostenvoranschlägen betreffen. Des Weiteren sind unter anderem auch die Mitversicherung freier Mitarbeiter, der Einschluss eines weltweiten Versicherungsschutzes sowie die Absicherung von Umweltschäden oder eine Penalty Aggregate Cover die Vertragsstrafen über eine integrierte Spezialpolice versichert.

Selbstverständlich trägt die Versicherung nicht alle denkbaren Schadenseintritte. Bei vorsätzlichem vertrags- oder gesetzeswidrigem Verhalten oder bei Schadensersatzansprüchen aus der Überschreitung eigener Fristen tritt die Ingenieurhaftpflichtversicherung für gewöhnlich nicht ein. Und natürlich muss die Tätigkeit, aus der der Schaden resultiert, mit dem typischen Berufsrisiko des Ingenieurs verbunden sein.

Objektbezogene Ingenieurhaftpflicht und Deckungssummen

Die objektbezogene Ingenieurhaftpflicht versicherung kann für einzelne Bauvorhaben abgeschlossen werden. Dies empfiehlt sich vor allem für kleinere Ingenieurbüros mit geringerem Auftragsvolumen. Man kann auch eine Jahresversicherung wählen, bei der mehrere Objekte und Aufträge pro Jahr in der Ingenieurhaftpflicht eingeschlossen sind.

Versicherungsumfang, Bausumme bzw. Honorar und gewählte Deckungssummen sind Basis Kriterien bei der Berechnung der Beiträge für eine Ingenieurhaftpflicht. Die Versicherungssummen bei einer Berufshaftpflicht für Ingenieure werden üblicherweise in Abhängigkeit von dem Umfang des Bauvorhabens gewählt, auch spielen etwaige Forderungen die Bauherren und die Vertragsinhalte bezüglich der Aufgaben und Tätigkeiten eine Rolle.

Für Personenschäden können für die Ingenieurhaftpflicht Deckungssummen von bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr und für andere Schäden ebenfalls bis zu 10 Mio. Euro jährlich vereinbart werden. Eine vierfache Maximierung im Jahr ist dabei möglich. Standarddeckungen sind in der Regel mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für andere Schäden. Welche Deckungssummen für Sie passend sind prüfen wir individuell mit Ihnen.

Die Beiträge für eine Ingenieurversicherung werden durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung reduziert, ein gängiger Betrag sind 2.500,00 Euro. Rabatte gibt es außerdem beispielsweise für Existenzgründer, Kleinbüros und für mehrere Jahre Schadenfreiheit.

Wir versichern unteranderem Ingenieure und Architekten in folgenden Bereichen:

•          Maschinen- und Anlagenbau

•          Ingenieure für Umwelt und Entsorgung

•          Ingenieure für erneuerbare Energien (Windparks, Geothermie, Biogasanlagen, etc.)

•          Ingenieure für fossile Energien

•          Bauträger, Generalunternehmer/Generalübernehmer

•          Baubetreuer nach §34 c GewO

•          Brücken über 25m Spannweite

•          Baustofflieferanten

•          Tankstellen mit/ohne Tankanlagen

•          Flughafenbau

•          Deponien, Kläranlagen

•          Spezialtiefbau

•          Autobahnen/Bahnanlagen

•          Stollen-, Tunnel-, Untergrundbahnbau

•          Deich-/Dammbau, Bau von Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken

•          Zwischen- oder Umlager-/Sammelstellen für Abfälle oder Wertstoffe

•          Hafen- und Schiffsbau

•          Tiefgaragenbau