Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen

Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht

Grundsätzlich dient eine Haftpflichtversicherung dem Schutz gegen Ansprüche Dritter, denen man einen Schaden zugefügt hat oder die behaupten, man hätte ihnen geschadet. Ist dieser Anspruch unberechtigt, hilft einem die Versicherung, die Forderung abzuwehren. Bei begründeten Ansprüchen leistet sie im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.

Die Berufshaftpflicht

Die „klassische“ Berufshaftpflicht springt ein, wenn man durch seine berufliche Tätigkeit einem anderen einen Vermögensschaden zugefügt hat. Sie wird daher auch als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet. Die Berufshaftpflicht sichert idealerweise alle Mitarbeiter eines Unternehmens ab und springt ein, wenn Dritten Schaden entsteht – etwa aufgrund häufig vorkommender Fehler. Dazu zählen unter anderem:

  • Beratungsfehler
  • Bewertungsfehler
  • Schätzfehler
  • Rechenfehler
  • Messfehler
  • Vertauschen
  • Verlust
  • Analysefehler
  • Instruktionsfehler
Die Berufshaftpflichtversicherung kann verpflichtend sein

Für einige Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Nämlich für jene, deren Arbeit sich auf das Vermögen Dritter bezieht. Beispiele dafür sind u.a. Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Rentenberater und Wirtschaftsprüfer.

Auch Menschen mit medizinischen und lehrenden Berufen, wie z.B. Ärzten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktikern und Lehrer, müssen eine Berufshaftpflicht abschließen, um überhaupt arbeiten zu dürfen.

Manche Auftragnehmer größere Unternehmen etwa verlangen auch von anderen Dienstleistern, etwa von Beratern, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Hier seien unteranderem der klassiche Unternehmensberater, aber auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt. Keine schlechte Idee, denn berät man als Freiberufler einen Konzern falsch, dann können sich daraus ergebende Schäden schwindelerregende Höhen erreichen.

Die Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht oder auch Gewerbehaftpflicht hat einen anderen Zweck als die Berufshaftpflicht. Das kann bei der Suche nach der richtigen Versicherung irritieren. Obwohl die beiden Begriffe so ähnlich klingen: Die Betriebshaftpflicht deckt völlig andere Risiken ab als die Berufshaftpflicht.

Die Betriebshaftpflicht schützt vor Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen können inklusive Schäden, die Mitarbeiter des Betriebs während ihrer Arbeit verursachen.

Die „klassische“ Betriebshaftpflicht greift in aller Regel nur bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögenfolgeschäden.

Wir bieten besondere Versicherungslösungen für Ärzte, Heilpraktiker, Ingenieure und Architekten aller Art an, besonders in den Bereichen Luftfahrt, Tief- und Hochbau, Landschafts- und Gartenbau, Erdöl- und Gas (On-und Offshore) haben wir intensive Erfahrungen auch mit Objekt- und Projektbezogenen Versicherungen.

Wir versichern die Berufshaftpflicht für Ingenieure und Architekten unteranderem in folgenden Bereichen:

•          Maschinen- und Anlagenbau

•          Ingenieure für Umwelt und Entsorgung

•          Ingenieure für erneuerbare Energien (Windparks, Geothermie, Biogasanlagen, etc.)

•          Ingenieure für fossile Energien

•          Bauträger, Generalunternehmer/Generalübernehmer

•          Baubetreuer nach §34 c GewO

•          Baustofflieferanten

•          Brücken über 25m Spannweite

•          Tankstellen mit/ohne Tankanlagen

•          Flughafenbau

•          Deponien, Kläranlagen

•          Spezialtiefbau

•          Autobahnen/Bahnanlagen

•          Stollen-, Tunnel-, Untergrundbahnbau

•          Deich-/Dammbau, Bau von Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken

•          Zwischen- oder Umlager-/Sammelstellen für Abfälle oder Wertstoffe

•          Hafen- und Schiffsbau

•          Tiefgaragenbau

Bitte beschreiben Sie so genau wie möglich um ein passendes Ihren Bedürfnissen entsprechenden Angebot zu erhalten. Das beugt im Schadenfall eventuellen Ausschlüssen im Versicherungsschutz vor.
Mit Hilfe Ihrer Webseite, können wir Risikorelevante Tätigkeiten besser einordnen.
Die Versicherungssummen gelten für Personen-, Sach- und Folgevermögensschäden. Höhere Versicherungssummen bieten wir im Industrieversicherungsbereich an.
Der Umsatz bildet neben den anderen Risikofragen zur Beitragsberechnung.
Sie können zur genaueren Prämienberechnung diese folgender Maßen als Beispiel angeben: Geschäftsführer / Inhaber = GF 1, Vollzeit Angestellte = VZ 2, Teilzeit Angestellte = TZ 3, Mini job = MJ 1