Praxisausfallversicherung

Praxisausfallversicherung – Vergleich der Kosten ist sinnvoll

Bei Freiberuflern, Selbstständigen und auch in anderen Betrieben kommt es vor allen Dingen auf eine Person an. Mit dieser einen Arbeitskraft steht und fällt der Betriebsablauf. Häufig findet sich diese Gestaltung bei Ärzten, Zahnärzten, Psychologen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Architekten wieder. Aber auch in anderen Berufszweigen und Unternehmungen ist eben genau eine Person so wichtig für den Betriebsablauf, dass ein krankheitsbedingtes Fehlen dieser Person weitreichende Konsequenzen hat. Hier sollten die betroffenen Personenkreise über eine Praxisausfallversicherung nachdenken.

Ist diese für die Firma so wichtige Person arbeitsunfähig auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalles, ist der Betrieb lahmgelegt. Ein gutes Beispiel ist die einzelne Arztpraxis, die ohne den behandelnden Arzt bzw. beratenden Rechtsanwalt, im Grunde schließen kann. Ohne Praxisausfallversicherung bedeutet kein Arzt auch kein Gewinn für das Unternehmen.

Was ist mit den fortlaufenden Kosten der Praxis wie beispielsweise der Raummiete, den Gehältern der Arzthelfer oder den Leasingraten für die medizinischen Geräte? Solche Kosten trägt der Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker etc. bei Arbeitsunfähigkeit selbst, aus eigener Tasche! Deshalb ist eine Praxisausfallversicherung durchaus sinnvoll.

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Längere Ausfallzeiten können mit Praxisausfallversicherungen abgesichert werden

Bei einer kurzen Arbeitsunfähigkeit hervorgerufen durch eine schnell abheilende Erkrankung oder Verletzung, können die Praxiskosten wie Miete und Gehälter auch ohne laufenden Betrieb in der Regel selbst finanziert werden.

Handelt es sich jedoch um eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit infolge einer langwierigen Erkrankung oder Verletzung bedeuten die weiterlaufenden Kosten eine finanzielle Belastung für den Praxisinhaber, die sich zweifellos nicht einfach abfedern lassen. Es sei denn, der betroffene Selbstständige oder Freiberufler ist über eine Praxisausfallversicherung oder auch Betriebsausfallversicherung abgesichert.

Die Praxisausfallversicherung trägt die fixen Betriebskosten bei Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person infolge von Krankheit oder Unfall. Je nach Vertragswerk tritt die Versicherung bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person in Leistung oder auch bei geringerer Beeinträchtigung, zum Beispiel unter Umständen schon ab fünfzigprozentiger Arbeitsunfähigkeit.

Darüber hinaus leistet eine Praxisausfallversicherung für von einer Gesundheitsbehörde angeordneten Quarantäne, also auch wenn hierdurch die Praxis für einen gewissen Zeitraum nicht betrieben werden darf.

Was die Praxisausfallversicherung alles absichert

Bei einigen Praxisausfallversicherungen ist neben der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person und der Quarantäne weiterhin der Praxisausfall infolge eines Sachschadens durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Diebstahl sowie Einbruchdiebstahl versichert.

Ob dieser Einschluss sinnvoll ist, hängt davon ab, ob bereits eine Absicherung mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung oder Praxisunterbrechungsversicherung besteht. Diese Versicherung leistet darüber hinaus bei einigen Elementarschäden und ersetzt im Rahmen der Versicherungssumme neben den weiterlaufenden Betriebskosten auch den entgangenen Gewinn.

Der entgangene Gewinn der Praxis kann übrigens über eine Praxisausfallversicherung abgedeckt sein, gleiches gilt für die Kosten eines Vertretungsarztes oder Heilpraktiker. Auf Grund der Vielseitigkeit im Hinblick auf den Versicherungsumfang einer Praxisausfallversicherung ist ein Vergleich verschiedener Versicherungen empfehlenswert.

Kosten und Beiträge der Versicherung

Als Grundlage der Versicherung und der Prämienberechnung einer Praxisausfallversicherung dienen unter anderem die feststehenden Betriebskosten wie Leasingraten, Mieten, Gehälter und andere Versicherungsbeiträge, da mittels dieser die Versicherungssumme kalkuliert wird.

Außerdem sind der Gesundheitszustand und das Alter der versicherten Person von Bedeutung, schließlich ist das Risiko der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit im Versicherungsumfang einer Praxisausfallversicherung eingeschlossen. Eine Alternative könnte auch eine Krankentagegeldversicherung für den ein oder anderen Honorararzt oder Freiberufler sein.