Maschinenversicherung

Vergleich der Leistungen der Maschinenversicherung oder Maschinenbruchversicherung ist sinnvoll

Vor allem produzierende Betriebe sind auf Maschinen angewiesen. Ein Maschinenausfall kann den Betriebsablauf nicht nur behindern, sondern in bestimmen Fällen sogar den gesamten Betrieb lahmlegen. Das kann teuer werden für den Inhaber, wenn keine Waren oder Aufträge produziert werden können. Vor allem im Bereich der Fließbandfertigung sind defekte Maschinen mit Ausfallzeiten ein Rattenschwanz voll von Folgeschäden. Hier greift der Versicherungsschutz der Maschinenversicherung, die auch als Maschinenbruchversicherung bezeichnet wird.

Auf Grund unterbrochener Herstellungsprozesse ist der Ausfall einer Maschine für den Unternehmer mehr als ärgerlich, denn in der Regel sind die Anschaffungskosten von maschinellen Anlagen hoch und nur eine betriebsfähige Maschine ist wirtschaftlich.

Fordern Sie hier Angebote für einen Maschinenversicherung bzw. Maschinenbruchversicherung Vergleich von verschiedenen Versicherungsunternehmen an:

Die Risiken für Unternehmen ohne Maschinenbruchversicherung

Ausfallzeiten von Maschinen sind unter beiden Gesichtspunkten nicht tragbar für das Unternehmen, denn diese greifen das Vermögen an. Eigentümer und Betreiber einer Maschine, Leasingnehmer und Leasinggeber sowie Verleiher und Mieter haben die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von defekten Maschinen und vollständigen Maschinenausfällen zu versichern. Die Maschinenversicherung, die als Vertrag für stationäre Anlagen sowie als Versicherung für fahrbare und transportable Maschinen auf dem Markt angeboten wird, dient hier als Lösungsangebot.

Die Leistungen der Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung tritt je nach Versicherungsumfang in Leistung, wenn die versicherte Maschine beschädigt oder zerstört wurde oder auch abhandengekommen ist durch Raub, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.

Versichert sind als Ursache für die Beschädigung oder Zerstörung von fahrbaren bzw. stationären Maschinen z.B.: Konstruktions- und Materialfehler, Naturgewalten wie Blitzschlag, Sturm und Frost, technisches Versagen von Sicherheits- und Messeinrichtungen, Kurzschluss, Überspannung, Überschwemmung, Brand sowie falscher Druck, Schmiermittel- und Wassermangel in den entsprechenden Anlagen. Des Weiteren leistet eine Maschinenversicherung bei menschlichem Versagen, also zum Beispiel bei Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehlern, sowie bei vorsätzlich herbeigeführter Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte, beispielsweise bei Vandalismus.

Im versicherten Schadensfall trägt die Maschinenbruchversicherung bei beschädigten Maschinen die erforderlichen Reparaturkosten (ein sogenannter Teilschaden). Dabei werden nicht nur die Kosten für Ersatzteile und deren Einbau übernommen, sondern auch spezielle Gebühren wie zum Beispiel Expresszuschläge beim Versand und innerhalb der Lohnkosten Zuschläge für Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit der Installateure. Bei zerstörten Maschinen erhält der Versicherungsnehmer von der Maschinenversicherung den Zeit- oder Neuwert gemäß seines Versicherungsvertrages der Anlage abzüglich eines etwaigen Restwertes (Totalschaden).

Der Versicherungsschutz der Maschinenversicherung

Die Maschinenbruchversicherung bietet einen entsprechenden finanziellen Schutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen einer Maschine. Durch die Übernahme von Reparaturkosten bzw. Ersatz des Zeit- oder Neuwertes sowie einer zügigen Schadensabwicklung kann eine schnelle Maschineninbetriebnahme gewährleistet werden, sei es durch die baldige Reparatur der betroffenen Maschine oder bei Zeit- oder Neuwerterstattung durch die gegebene Liquidität und dadurch Erwerbsmöglichkeit einer neuen Anlage. Inwieweit eine Maschinenbruchversicherung für den einzelnen Betrieb oder Inhaber sinnvoll ist und welcher Versicherungsumfang gewählt werden sollte, hängt vom individuellen Risiko ab. Dabei spielen folgende Punkte zur Entscheidungsfindung eine wesentliche Rolle:

  • Ist die zu versichernde Maschine für den Betriebsablauf von entscheidender Bedeutung?
  • Wie teuer ist ein möglicher Ersatz?
  • Wie hoch ist das Schadenspotential?
  • Muss die Maschine permanent durch neue Arbeitskräfte bedient werden und kann sich hieraus im Bereich des Bedienungsfehlers, der Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit ein erhöhtes Risiko ergeben?

Da Maschinenversicherungen nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme leisten, ist die Festlegung dieses Betrages ein wichtiger Punkt. Die Versicherungssumme einer Maschinenversicherung richtet sich regulär nach dem Listenpreis der Maschine oder deren Produktionskosten sowie den Bezugskosten der Anlage wie auch der Fracht- und Zollkosten.

Neben der allgemeinen Maschinenbruchversicherung können sich Eigentümer und Betreiber von maschinellen Anlagen gegen Folgerisiken zusätzlich finanziell absichern, beispielsweise mittels einer Maschinenmehrkostenversicherung gegen Mehrkosten bei Ausweichproduktion oder einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung, um den entgangenen Gewinn bzw. die weiterlaufenden Kosten geldlich abzudecken. Auch eine separate Elektronikversicherung kann sinnvoll sein, wenn man elektronische Geräte und Anlagen gesondert absichern möchte. Und natürlich darf man die allgemeine Absicherung des Betriebes und der Mitarbeiter durch eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht aus den Augen verlieren.