Autoversicherung vergleichen und Hilfe im Schadenfall

Wann braucht man eine KFZ-Versicherung?

In Deutschland ist der Besitz einer KFZ-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Ohne eine Versicherungsbestätigung kann niemand ein Fahrzeug registrieren oder auf öffentlichen Verkehr fahren.

Die Teil- und Vollkasko Versicherung ist freiwillig abschließbar und zahlt für eigene Schäden am Fahrzeug, während die KFZ-Haftpflichtversicherung nur für Schäden von Dritten aufkommt.

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Was ist versichert?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist der (für Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung (Pflichtversicherung), welcher die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen (Verschulden oder Gefährdungshaftung). Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen und die Übernahme von bestimmten Kosten, beispielsweise für Mietwagen oder Sachverständige, in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.

Die Deckungssumme bezeichnet die maximale Entschädigungsleistung aus der KFZ-Haftpflichtversicherung.

Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:

  • Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG (siehe Anlage zu § 4 Abs. 2) betragen für Personenschäden 7,5 Mio. Euro, 1,22 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (Stand 01.2018) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.
  • 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.

Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme, so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst in der Höhe der Differenz.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Kostenübernahme verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 Euro je Fall vom Fahrer regressieren. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei, das heißt, er muss keine Kosten übernehmen.

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auch auszuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz allerdings an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens 1 Jahr bestehen muss.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt. Darüber hinaus können Schäden aber auch anerkannt werden, wenn im näheren Umfeld des Schadensortes oder der Region weitere Schäden mit ähnlichem Schadensbild gemeldet worden sind. Ein klassisches Beispiel hierzu liefert der Hagelschaden. Hier ist es nicht immer so, dass Wetterämter wie z. B. der Deutsche Wetterdienst (DWD) Hagelereignisse bestätigen können. Hier sind andere beschädigte Fahrzeuge aus der näheren Umgebung, die durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend für die Schadensregulierung. Dies gilt im Übrigen auch für Schäden in anderen Sachsparten.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen. Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig.

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass bei Vertragsabschluss nach Vorschäden in den letzten 24 Monaten gefragt wird. Dabei wird neben Schäden in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung auch nach Teilkaskoschäden gefragt. Liegt ein Teilkaskoschaden in den letzten 24 Monaten vor, ist dieser zwar nicht relevant für eine Rückstufung in den schadensfreien Jahren (Teilkasko ist immer frei von schadensfreien Jahren), jedoch ist diese Angabe tarifierungsrelevant und beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Das heißt mit anderen Worten: Mit einem Teilkaskoschaden im erfragten Zeitraum (24 Monate) verteuert sich hintergründig die Versicherungsprämie aufgrund des erhöhten Risikos für den Versicherer. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem auch vom Fahrzeugtyp (Typklasse), der Regionalklasse und von Postleitzahl des Halters ab. Auch werden noch weitere Tarifierungsmerkmale zugrunde gelegt, von denen die Versicherungsprämie maßgeblich abhängt. Zu nennen sind unter anderem:

  • die jährliche Kilometerleistung,
  • das Alter des Fahrzeugs bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
  • das Alter der Personen des Fahrerkreises; insbesondere Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren werden häufig als großes Risiko eingestuft und sind daher maßgeblich für die Prämienhöhe relevant.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie. Ebenfalls wird sie durch Vereinbarung einer Werkstattbindung reduziert.

Was ist bei der Vollkasko versichert?

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein. Es beinhaltet also den höchsten Grad des Schutzes, die bei Unfällen/Schäden am Kraftfahrzeug entstehen. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei eigenständige Vertragsteile. Der Vorteil bei der Vollkasko ist, dass die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko unabhängig voneinander vom Gläubiger/Zahlenden gewählt werden kann.

  • Der anteilige Beitrag des Gläubigers der Teilkaskoversicherung innerhalb der Vollkaskoversicherung reduziert sich durch das SFR-System bei Schadenfreiheit.
  • Schäden, die in den Bereich der Teil- und Vollkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • selbst verschuldete Unfallschäden, das heißt: bei allen, egal welchen und wie auch entstandenen Schäden am Verschulden der Unfallschäden, muss hier die Vollkasko mit Zahlung ohne weitere Zahlungsaufforderung zum Versicherten/Zahlenden vergüten (Das ist europaweit in allen Ländern gleichgesehen)

Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.

Für KFZ-Versicherungsangebote füllen Sie bitte das folgende Formular aus, und Sie erhalten das Bestmögliche Angebot von uns.
Bitte geben Sie hier das gewünschte Versicherungsbeginndatum ein. Die Vertragslaufzeit ist in der Regel 1 Jahr.
Wir empfehlen die Teilkasko Versicherung für nicht Kredit- oder Leasingfinanzierte Fahrzeuge ab einem Alter von 5 Jahren. Die Vollkasko Versicherung ersetzt auch Eigenschäden, die ohne Beteiligung Dritter selber verursacht wurden.
Wir empfehlen Ihnen zur Beitragssenkung eine Selbstbeteiligung zu wählen, welche pro Schadenereignis gilt. Sollten Sie höhere Selbstbeteiligungen als hier aufgeführt Angeboten bekommen, wenden Sie sich gerne an: KFZ@sichersicher.eu
Die Schadenfreiheitsklasse wird vom vorherigen Versicherer an den neuen Versicherer weitergeleitet und gibt Auskunft über wieviele Jahre Sie bereits Schadenfrei versichert sind.
Die Schadenfreiheitsklasse wird vom vorherigen Versicherer an den neuen Versicherer weitergeleitet und gibt Auskunft über wieviele Jahre Sie bereits Schadenfrei versichert sind.
Sie finden die Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Zeile B bei Punkt 2.1
Sie finden die Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Zeile B bei Punkt 2.2
Diese Angaben benötigen wir um festzustellen, ob eine GAP- Deckung erforderlich ist, da Sie im Rahmen von Kredit- oder Leasingverträgen bei Verlust des Fahrzeuges durch Totalschaden zum Beispiel, weiter zur Zahlung der Raten verpflichtet sind.
Die Beitragsstufen sind bei jedem Versicherer unterschiedlich im Bezug auf die jährliche Kilometerleistung. Es wird angeraten diese einmal im Jahr zu überprüfen und gegebenen Falles anzupassen.
Hieraus erechnet der Versicherer im Schadenfall, ob die jährliche Fahrleistung mit dem Ist-Stand übereinstimmt. Bei zu niedriger Angabe, kann der Versicherer Abzüge der Schadenzahlung oder andere Vertragstechnische Anpassung vornehmen.
Einige Versicherer geben Nachlässe, wenn Wohneigentum vorhanden ist.
Wir können Ihnen Versicherungsschutz in Deutschland und Österreich anbieten.
Der Schutzbrief sichert Ihre Mobilität, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug liegenbelieben udn in eine Werkstatt abgeschleppt werden müssen zum Beispiel. Der Fahrerschutz ist eine zusätzliche Absicherung vergleichbar mit einer Unfallversicherung für den Fahrer. Der Auslandsschutz ist für Kunden, die Regelmäßig ins Ausland fahren und eine höhere Versicherungssumme hierfür versichert haben möchten.
Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung via https://sichersicher.eu/datenschutz/ zur Kenntnis. Wir erläutern Ihnen dort, in-wieweit wir mit dem Absenden des Formulars Ihre Einwilligung benötigen und in welchen Fällen Sie ein Recht zum Widerruf Ihrer Einwilligung bezüglich der Datenverwendung haben. Mit Absenden des Formulars willigen Sie in die dort beschriebene Datenverarbeitung ein.

Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung unter: Tel.: +49 40 645 666 16, per Whats App oder per Mail unter: Fragen@sichersicher.eu

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