Architektenhaftpflicht Versicherung

Die Architektenhaftpflicht Versicherung ist eine ausschließlich und speziell für die Berufsgruppe der Architekten aufgelegte betriebliche Haftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken aus dieser beruflichen Tätigkeit finanziell absichert.

Eine Architektenhaftpflicht greift als Schutz, wenn bei der Ausübung des Architektenberufes Fehler geschehen, die Schäden an Dritten, deren Eigentum oder Vermögen verursachen. So können finanzielle Forderungen gegen den Architekten versichert werden.

Wovor schützt eine Architektenhaftpflichtversicherung?

Architekten haben ein vielseitiges Aufgabengebiet. Sie beraten, sie planen, sie überwachen und begutachten. All diese Tätigkeiten verlangen ein hohes Maß an Genauigkeit, doch Menschen machen im beruflichen Alltag Fehler und für seine eigenen Fehler, die Fehler seiner Angestellten und sogar für die Fehler seiner freien Mitarbeiter haftet ein Architekt.

Bei der Architektenhaftpflicht Versicherung müssen umfangreiche Angaben zur Art der Tätigkeit gemacht werden. Wer hier nicht genau prüft, ist falsch bzw. im Schadenfall gar nicht versichert. Deshalb beraten wir Sie als Spezialversicherungsmakler für Architekten unteranderem, und erstellen Ihnen eine individuelle Risikoanalyse, die alle Risiken aufdeckt und mit absichert. Wir prüfen dabei bei Projekten den Vertrag und die genaue Aufgabenbeschreibung, damit der Versicherungsschutz entsprechend alle benötigten Bereiche abdeckt, somit haben Sie nicht Zuviel und immer passgenauen Versicherungsschutz.

Hier können Sie eine kostenlose und unverbindliche Risikoanalyse und einen Architektenhaftpflichtversicherung Vergleich anfordern:

Warum die Architektenhaftpflicht Versicherung sinnvoll ist

Es kann schnell im hektischen Berufsalltag bei der Planung eines Großprojektes, beispielsweise bei dem Entwurf einer Tiefgarage oder Wohnraumsiedlung, eine Kleinigkeit übersehen werden? Ein Zahlendreher im Entwurf, falsche Messungen, nicht ausreichend einbezogene Gutachterdaten oder nicht berücksichtigte, jedoch einflussnehmende Gegebenheiten im Baugebiet – mögliche Versehen im Architektenberuf können vielseitig sein.

Doch ein winziger Planungsfehler kann riesige Folgen haben? Vor allem bei der Planung und Überwachung von Großbaustellen können die Schadensersatzansprüche Dritter extreme Höhen erreichen. Millionenbeträge sind dann nicht selten und der freiberufliche Architekt haftet im schlimmsten Fall sogar mit seinem privaten Hab und Gut, wenn er keine Architektenhaftpflicht Absicherung hat. Viele Schäden können auch lange nach Fertigstellung auftreten, daher sind in den Verträgen die Nachhaftungszeiten im Versicherungsschutz relevant und zu prüfen.

Entsprechend der teilweise sehr umfangreichen Schadensersatzansprüche aus Schäden an Dritten, deren Sachen oder Vermögen im Bereich der Architektentätigkeit und der vollen Haftungspflicht des Architekten ist der Abschluss einer privaten Architekten Haftpflicht für selbstständig tätige Architekten nicht nur empfohlen, sondern in der Regel obligatorisch.

Die Architektenhaftpflicht Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung und prüft den versicherten Schadensfall auf Berechtigung. Ist der Anspruch des Geschädigten begründet, tritt die Versicherung in Leistung und zwar der Höhe nach bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kann die Versicherung eine Berechtigung aber ausschließen, werden die Schadensersatzansprüche zurückgewiesen, auch eventuelle gerichtliche Verfahren samt dem Kosten würden übernommen werden. Der Architekt ist durch die Architektenhaftpflichtpolice in beiden Fällen vor finanziellen Einbußen geschützt.

Architektenhaftpflicht Kosten und Bedingungen

Der Versicherungsschutz einer Architektenhaftpflichtversicherung kann individuell gestaltet sein.

In der Praxis gibt es Policen, in denen zum Beispiel die Tätigkeit des Architekten als Energieberater, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschlossen ist oder auch eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, sofern die Nachmeldefrist nicht versäumt wurde.

Weitere Versicherungseinschlüsse einer Architektenhaftpflichtversicherung können Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen oder aus der Überschreitung von Kostenvoranschlägen betreffen. Des Weiteren sind unter anderem auch die Mitversicherung freier Mitarbeiter, der Einschluss eines weltweiten Versicherungsschutzes sowie die Absicherung von Umweltschäden oder eine Penalty Aggregate Cover die Vertragsstrafen über eine integrierte Spezialpolice versichert.

Selbstverständlich trägt die Versicherung nicht alle denkbaren Schadenseintritte. Bei vorsätzlichem vertrags- oder gesetzeswidrigem Verhalten oder bei Schadensersatzansprüchen aus der Überschreitung eigener Fristen tritt die Architektenhaftpflichtversicherung für gewöhnlich nicht ein. Und natürlich muss die Tätigkeit, aus der der Schaden resultiert, mit dem typischen Berufsrisiko des Architekten verbunden sein.

Objektbezogene Architektenhaftpflicht und Deckungssummen

Die objektbezogene Architektenhaftpflicht Versicherung kann für einzelne Bauvorhaben abgeschlossen werden. Dies empfiehlt sich vor allem für kleinere Architekturbüros mit geringerem Auftragsvolumen. Man kann auch eine Jahresversicherung wählen, bei der mehrere Objekte und Aufträge pro Jahr in der Architektenhaftpflicht eingeschlossen sind.

Versicherungsumfang, Bausumme bzw. Honorar und gewählte Deckungssummen sind Basis Kriterien bei der Berechnung der Beiträge für eine Architektenhaftpflicht. Die Versicherungssummen bei einer Berufshaftpflicht für Architekten werden üblicherweise in Abhängigkeit von dem Umfang des Bauvorhabens gewählt, auch spielen etwaige Forderungen die Bauherren und die Vertragsinhalte bezüglich der Aufgaben und Tätigkeiten eine Rolle.

Für Personenschäden können für die Architektenhaftpflicht Versicherungssummen von bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr und für andere Schäden ebenfalls bis zu 10 Mio. Euro jährlich vereinbart werden. Eine vierfache Maximierung im Jahr ist dabei möglich. Standarddeckungen sind in der Regel mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für andere Schäden. Welche Deckungssummen für Sie passend sind prüfen wir individuell mit Ihnen.

Die Beiträge für eine Architektenhaftpflicht Versicherung werden durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung reduziert, ein gängiger Betrag sind 2.500,00 Euro. Rabatte gibt es außerdem beispielsweise für Existenzgründer, Kleinbüros und für mehrere Jahre Schadenfreiheit.