Absicherung von beruflichen Versehen ist im Gesundheitswesen von großer Bedeutung, denn in diesem Bereich sind die Schadensersatzforderungen oftmals sehr hoch, vor allen Dingen in Fällen von Personenschäden. Dabei können auch Heilpraktiker Schäden an Patienten verursachen und sollten sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker absichern.
Von dem beruflichen Risiko einer fehlerhaften Diagnose, einer falschen Behandlung oder auch einer unzureichenden Patientenaufklärung sind eben nicht nur Ärzte betroffen, sondern unter anderem auch Heilpraktiker. Die mögliche Absicherung vor solchen Risiken sollte genau bedacht werden, denn die Leistungen bei einer Berufshaftpflicht für Heilpraktiker sollten auf die Tätigkeit abgestimmt sein.
Vor dem Abschluss sollte man unbedingt die Berufshaftpflicht Versicherung für Heilpraktiker und den gebotenen Versicherungsumfang vergleichen. Dazu gehört auch eine Risikoanalyse der ausgeübten Tätigkeit, um den Versicherungsschutz optimal anpassen zu können. Den Heilpraktiker sind nicht gleich Heilpraktiker, vor allem wenn noch Bereiche wie Osteopathie, Chiropraktik oder Eigenbluttherapien Teil der Tätigkeit sind. In vielen Standardtarifen sind diese Tätigkeiten mit Zusatzbeitrag mit abzusichern.
Gerne erstellen wir Ihnen Angebote von verschiedenen Versicherungen und beraten Sie zur Berufshaftpflicht für Heilpraktiker. Fordern Sie hier Ihre Angebote an, oder kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen!
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Müssen auch Heilpraktiker eine Berufshaftpflicht Versicherung abschließen?
Heilpraktiker dürfen entsprechend der Berufsordnung in aller Regel nur dann ihren Beruf ausüben, wenn sie eine angemessene Absicherung von möglichen Schadensersatzforderungen ihrer Patienten sowie beruflichen Vertragspartnern, resultierend aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, nachweisen. Dieses Risiko können selbstständig tätige Heilpraktiker über eine spezielle Berufshaftpflicht Versicherung für Heilpraktiker abdecken.
Was ist über eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker abgesichert?
Die Berufshaftpflicht Versicherung für Heilpraktiker leistet für Schäden an Personen sowie Sachen und Vermögen von Dritten bis zu den im Versicherungsvertrag benannten Versicherungssummen. Es ist besonders wichtig, dass die Berufshaftpflichtversicherung all jene Behandlungsmethoden und Heilpraktiker Tätigkeiten in den Versicherungsschutz einschließt, die der versicherte Heilpraktiker entsprechend seiner Aus- und Fortbildung bei seinen Patienten ausführen darf und in der Praxis vornimmt, darunter fallen zum Beispiel wie zuvor unteranderem genannt die Chiropraktik, Akupunktur, Nervenpunktmassagen, Inhalationen, Eigenblutinjektionen, Kneippsche Güsse oder die Unterspritzung von Hautfalten.
Im Einzelfall ist außerdem zu beachten, ob weitere Sonderkonditionen zu versichern sind, zum Beispiel die Mitversicherung von Personal (angestellte Heilpraktiker und weiteres Praxispersonal), für deren Fehler der freiberufliche Heilpraktiker ebenfalls haften muss. Auch die eventuelle Absicherung angemieteter Praxisräume sollten in der Analyse bezüglich des Risikobedarfes bedacht werden. Des Weiteren ist die Mitversicherung von Hausbesuchen und geschäftlichen Tätigkeiten im Ausland, hier beispielsweise die Teilnahme an Messen und Kongressen bei Bedarf abzusichern.
Was sollte der Versicherungsumfang bei der Berufshaftpflicht beinhalten?
Die Versicherungssummen von Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker betragen zwischen 3 und 7,5 Millionen Euro für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden. Höhere Versicherungssummen können bei einigen Berufshaftpflicht Versicherungen entsprechend dem individuellen Risiko des Heilpraktikers bei Bedarf vereinbart werden.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im versicherten Schadensfall ist optional, denkbar sind hier zum Beispiel 150 bis 250 Euro je Schadenereignisses. Dadurch können die Versicherungsbeiträge einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker reduziert werden.
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