Was ist bei einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Betrieb Dritten bei der beruflichen Tätigkeit zufügen. Dazu zählen insbesondere Personenschäden (Verletzungen), Sachschäden (Beschädigung fremder Sachen) und daraus resultierende Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall). Darüber hinaus werden unberechtigte Forderungen abgewehrt. Sie schützt Sie vor hohen Kosten, wenn Kunden, Lieferanten oder andere Dritte durch Ihre Arbeit zu Schaden kommen.
Personenschäden: Wenn ein Kunde in Ihrem Büro über ein Kabel stolpert und sich verletzt (Heilungskosten, Schmerzensgeld).
Sachschäden: Wenn Ihr Mitarbeiter beim Kunden etwas umstößt, und es kaputtgeht.
Vermögensschäden (Folgeschäden): Wenn ein Kunde durch den Sachschaden nicht arbeiten kann und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Dies ist nicht zu verwechseln mit echten Vermögensschäden, die bei bestimmten Berufsgruppen verpflichtend über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgesichert werden müssen.
Abwehr von Ansprüchen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung inkludiert.
Die Versicherung prüft unberechtigte Ansprüche und wehrt diese ab. Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten der Versicherung abgewehrt (Anwalts- und Gerichtskosten). Hierbei handelt es sich um eine passive Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass aktive, eigene Klagen nicht über die Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden können. Hierzu ist eine eigene Rechtsschutzversicherung notwendig.
Mitarbeiter und Tätigkeiten: Alle Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer Tätigkeit versichert, auch bei Fahrlässigkeit. In einigen Tarifen ist sogar die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Grobe Fahrlässigkeit, ist zum Beispiel, dass man brennbares Material nicht neben offenen Feuern liegen lassen sollte und unbeaufsichtigt lässt.
Risiken aus Betriebsstätte, Tätigkeit und Produkten: Gefahren, die am Standort, bei der Arbeit selbst oder durch Ihre Produkte entstehen können, sind abgedeckt. In der Regel sind in den Betriebshaftpflichtversicherungen auch Produkthaftungsdeckungen inkludiert.
Für Händler, die Waren außerhalb der Europäischen Union einführen, ist eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung notwendig, welche wir auch anbieten können.
Die Betriebshaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen, da sie die Existenz des Betriebes und des Unternehmers sichert.
Wenn Sie ein Angebot erhalten möchten, füllen Sie bitte unser Formular aus und wir senden Ihnen per E-Mail die zu Ihrem Risiko am besten passenden und wirtschaftlichsten Angebote zu.
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