Eine Störung im Betriebsablauf kann ein teures Unterfangen werden, denn möglicherweise kann nichts mehr hergestellt bzw. eine Leistung erbracht werden, dem Unternehmer entgeht Umsatz und damit Gewinn, und die Kosten laufen weiter.
Verträge können eventuell nicht erfüllt werden. Andererseits laufen Fixkosten, wie zum Beispiel Gebäudemieten, Gehälter und Leasingraten für Maschinen weiter, so dass sich für den Unternehmer ein noch größerer Werdener Schaden ergibt. Hier sollten sich Selbständige und besonders produzierende Unternehmen mit einer Betriebsunterbrechnungs Versicherung schützen.
Warum eine Betriebsunterbrechungs Versicherung?
Die Gefahr, dass der Betriebsablauf gestört werden könnte, ist allgegenwärtig. Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Vorräten können zum Beispiel durch Sturm, Frost, Leitungswasser, Blitz, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Material- und Konstruktionsfehler oder auch durch das Versagen von Prüf- und Messeinrichtungen entstehen und den normalen Ablauf in einem Betrieb nicht nur einschränken oder behindern, sondern diesen sogar ganz zum stillliegen bringen.
Schäden können sich auch ergeben, wenn die öffentliche Versorgung (Wasser, Strom, Gas usw.) gestört oder unterbrochen ist oder ein Zulieferer plötzlich nicht mehr liefern kann wegen Insolvenz oder eigenen Schaden oder wegen Naturereignissen etc. Daneben sind auch so genannte Wechselwirkungsschäden zu berücksichtigen, wenn innerhalb eines Unternehmens an einem Standort die Produktion gestört ist und sich dies auf einen anderen Standort auswirkt (Zuliefererkette/On-Demand Produktion).
Bei der Betriebsunterbrechnungs Versicherung sind umfangreiche Angaben zu machen, damit Sie einen adäquaten Versicherungsschutz bekommen. Wir erstellen eine individuelle Risikoanalyse, bei der alle Risiken aufgedeckt und mit abgesichert werden, da viele Risiken einem manchmal gar nicht bewusst sind, selbst wenn man Sie täglich vor Augen hat.
Hier können Sie für eine Betriebsunterbrechungsversicherung Vergleiche von Verschiedenen Versicherungen anfordern:
Der Schutz durch die Betriebsunterbrechungs Versicherung
Eine Geschäftsunterbrechung des betrieblichen Ablaufs bedeutet für den Firmeninhaber eine hohe wirtschaftliche Belastung, gegen die er sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung schützen kann. In der Praxis werden diverse Ausgestaltungen und Modelle von Betriebsunterbrechungs Versicherungen angeboten, darunter die Maschinenversicherung als Schutz bei Maschinenausfällen, Roboterversicherung, sowie die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung als Schutz vor Ausfallschäden infolge Feuer, Blitzschlag und Explosion.
Was versichert eine Betriebsunterbrechungsversicherung und was leistet sie im Schadensfall?
Eine Betriebsunterbrechungs Versicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen von Beeinträchtigungen im Unternehmens- bzw. Betriebsablauf sowie bei Betriebsstillständen. Welche Ursache im Versicherungsschutz eingeschlossen ist, hängt von der Ausgestaltung des Versicherungsvertrages ab.
In der Regel beruht der versicherte Schadensfall (die Betriebsunterbrechung) auf Sachschäden durch Sturm, Feuer, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Bedienungsfehler, Konstruktionsmängel oder vergleichbares. Auch die Auswirkung derartiger Schäden auf weitere Standorte eines Unternehmens, zum Beispiel über die firmeneigene Zulieferabhängigkeit, ist in der Regel Bestandteil des Vertrages.
Über eine Betriebsunterbrechungsversicherung können darüber hinaus Prozessstörungen sowie Betriebsunterbrechungen ohne verursachenden Sachschaden, sondern beispielsweise infolge fehlender oder gestörter öffentlicher Versorgung, versichert sein. Selten und in der Regel auch nur für Großkunden werden Betriebsunterbrechungsversicherungen offeriert, die Störungen im Produktionsprozess infolge Zulieferschwierigkeiten einschließen.
Betriebsunterbrechungs Versicherung Kosten und Bedingungen
Zu den versicherten Leistungen einer Betriebsunterbrechung Versicherung im Schadensfall gehören die Zahlung eines Ersatzes für den entgangenen Betriebsgewinn, die Übernahme der fortlaufenden Betriebskosten wie zum Beispiel Gehälter, Mieten, Steuern usw. Des Weiteren werden die Schadenminderungskosten getragen. Die Leistung des Versicherers kann sich auf 12 Monate, und in Ausnahmefällen auf bis zu 36 Monaten nach Schadenseintritt erstrecken und richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme.
Selbstbeteiligungen können bei Betriebsunterbrechungsversicherungen vereinbart werden und deren Beiträge mindern. Möglich sind hier verschiedene Varianten Selbstbeteiligungen, die vom jeweiligen Versicherer abhängig sind. Es besteht auch die Möglichkeit zeitliche Selbstbeteiligungen (Karenzzeiten), bei denen die Versicherungsgesellschaft also erst nach einer gewissen Frist in Leistung tritt, beispielsweise ab dem 8. Tag nach dem Schadenseintritt.