Die Managerhaftpflichtversicherung oder D&O Versicherung ist eine spezielle Variante der Vermögensschadenhaftpflicht, bei der leitende Angestellte und Organe eines Unternehmens, einer Stiftung, eines Vereins und weitere, gegen die finanziellen Folgen von Vermögensschäden abgesichert werden. Führungspersonal, deren spezielles Risiko für echte Vermögensschäden hoch ist, stehen bei dieser speziellen Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Fokus. Die D&O Versicherung wird in der Regel vom Verein, der Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der Stiftung, dem Unternehmen etc. für seine Angestellten abgeschlossen und zwar für jene Arbeitskräfte, die eine leitende oder beaufsichtigende Position im Betrieb haben und einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegen. Zu diesem Personenkreis im Unternehmen gehören zum Beispiel Prokuristen, Geschäftsführer einer Gesellschaft, Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, Beiräte und Vereinsvorstände.
Bei D&O Versicherungen müssen detaillierte Angaben zur Art des Unternehmens und der Tätigkeit der leitenden Angestellten gemacht werden. Als erfahrener Spezialversicherungsmakler für Gewerbe- und Industriekunden erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Risikoanalyse, die alle Risiken aufdeckt und mitversichert.
Was sollte man bezüglich des Deckungsinhaltes bei der D&O Versicherung beachten?
Neben der Prüfung des Versicherers, ob dieser Erfahrung im Bereich der Schadenabwicklung von D&O-Schäden hat, und dieser eine ausreichende Solvenz und Rückversicherung hat. Auch ob zu erkennen ist ob die D&O Versicherung eine langfristige Sparte des Versicherers ist.
Der Deckungsinhalt ist selbstverständlich ebenfalls entscheidend, da viele Klausel Namen für die meisten Kunden irreführend sind, wie zum Beispiel die Insolvenzklausel, diese schließt nicht die Insolvenz des Kunden bzw. der Firma ein, sondern aus. Wichtig sind auch hier die Gerichtsklausel, Trennungsklausel und major-share holder Klausel zu erwähnen, sowie die Beschränkung auf Abwehrkosten ohne Schadenausgleich.
Common-law-Länder in der D&O absichern
Je nach Tätigkeit und Firmenstruktur besteht eventuell die Notwendigkeit der Absicherung des weltweiten Versicherungsschutzes unter Einbeziehung der USA und Common-Law-Ländern. In vielen Bedingungswerken sind sämtliche Ansprüche in den USA, Kanada und zum Teil in allen Common-Law-Ländern ausgeschlossen.
Soweit Versicherungsschutz in den USA angeboten wird, werden folgende Ausschlüsse standardmäßig Vertragsbestandteil:
- Innenverhältnis Deckung
- Insidergeschäfte (Federal Securities and Exchange Act of 1934)
- Verwaltung von Sondervermögen zur Renten- und Sozialversicherung (Employee Retirement Income Security Act of 1974 (ERISA)
- Arbeitnehmerschutzklagen (Employment Practice Liability, EPL)
- American Depositiory Receipts (ADRs)
Diese Ausschlüsse können wir aber bei Bedarf in den Versicherungsschutz einschließen, oder via einer gesonderten Policy im Rahmen der Employment Practice Liabilty Insurance (EPLI) absichern.
Es ist auch zu empfehlen, das Unternehmen aus den USA und Common-Law-Ländern eine D&O Versicherung für Ihre Niederlassungen außerhalb Ihrer Territorien abschließen, da Versicherungspolicen aus Common-Law-Ländern keine Innenverhältnis Deckung etc. absichern.
Es ist auch anzuraten aufgrund der Außenhaftung die bis zu 30 Jahre gilt, hier einen adequaten Schutz zu installieren und sich genauestens beraten zu lassen. Alle Beratungen und dabei ausgetauschten Informationen werden streng vertraulich von uns behandelt, ein Verschwiegenheitserklärung (Non-Disclure Aggreement, NDA) kann separat hierzu unterzeichnet werden.
Wer wird in einer D&O Versicherung abgesichert?
Entsprechend dem besonderen Personenkreis wird die D&O Versicherung auch als Organhaftpflichtversicherung oder Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet. Der Begriff D&O Versicherung ist die Abkürzung für die englische Titulierung dieser Versicherung Directors‘ and Officers‘ Liability Insurance und verweist auf die britischen bzw. amerikanischen Wurzeln dieser Versicherungsart.
Das Besondere an der D&O Versicherung ist nicht nur der beschränkte, versicherbare Personenkreis sowie die Tatsache, dass Firmen, Vereine, Stiftungen etc. diese Verträge für ihre Leitungs- und Aufsichtsorgane abschließen und somit auch finanziell aufkommen. Sogar der Versicherungsumfang einer D&O Versicherung ist außergewöhnlich, denn die versicherten Personen sind sowohl gegen die Schadensersatzansprüche des eigenen Unternehmens als auch gegenüber Forderungen Dritter wie Lieferanten und das Finanzamt finanziell abgesichert. Es gibt bei der D&O Versicherung demgemäß eine so genannte Innenhaftung und eine Außenhaftung.
Für wen ist eine D&O Versicherung sinnvoll?
Eine D&O Versicherung ist für Führungs- und Aufsichtspersonal eines Unternehmens, einer Stiftung, eines Vereins etc. durchaus sinnvoll, denn diese haften persönlich für Schäden am Vermögen Dritter. Das heißt, ein Versehen kann weitreichende Folgen haben und zwar nicht nur im Sinne eines schlechten Rufes innerhalb der Branche, sondern vor allen Dingen auch bezogen auf den privaten Vermögensbereich.
Im versicherten Schadensfall bietet die D&O Versicherung eine umfassende Prüfung durch Spezialisten. Unberechtigte oder zu Hohe Forderungen werden durch die Versicherung abgewehrt, bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter zahlt die D&O Versicherung bis zur Höhe der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme und schützt die versicherte Person damit vor den finanziellen Folgen eines echten Vermögensschadens. Dieses erfolgt analog zu einer Berufshaftpflichtversicherung. Gleichfalls ist im Falle einer Innenhaftung ein gewisser Schutz des geschädigten Arbeitgebers bzw. Unternehmers gesichert. Die versicherte Person muss nicht mit dem Privatvermögen in Leistung treten und dessen geschädigter Arbeitgeber bleibt nicht auf den Kosten eines Versäumnisses seines Führungspersonals sitzen.
Welche Risiken für leitende Personen sind in der D & O Versicherung abgedeckt?
Das Risiko eines leitenden Angestellten oder Organs bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ist nicht zu unterschätzen. Als Beispiele können der Formfehler bei Abfindungsverträgen oder Kündigungen mit anschließenden Kosten, oder der Fehlkauf einer nur teilweise geeigneten Maschine oder Anlage, welches eine teure Nachbesserung nötig macht, angeführt werden. Richtig teuer kann es auch sein, wenn sich die Führungsebene bei der Markteinschätzung verkalkuliert und der neu produzierte, angebliche Verkaufsschlager zum Ladenhüter wird. Schadensersatzansprüche können sich hierbei leicht in hohe Summen bewegen. Des Weiteren gibt es gesetzliche Regelungen zur Haftung, eine kritische Öffentlichkeit und auch die Beweislast bezüglich des Nachkommens der Sorgfaltspflicht gestaltet sich unter Umständen schwierig. Demzufolge kann die Absicherung mittels einer D & O Versicherung für Manager und andere Führungspositionen sehr sinnvoll sein und zwar nicht nur im Segment der Großunternehmen, auch kleine- und mittelständische Firmen können von dieser Versicherung profitieren. Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung reicht für ein Unternehmen mit angestellten Führungskräften nicht allein aus.
Wichtig für eine ideale Absicherung ist eine individuelle Risikoanalyse und die wir als Versicherungsmakler vor Abschluss des Vertrages vornehmen. Geprüft werden dabei unter anderem die Unternehmensdauer, die Unternehmensgröße, etwaige Branchenrisiken, Geschäftsberichte bzw. Bilanzsummen und die Qualifikation der zu versichernden Personen. Diese Faktoren bestimmen die Prämie. Letzteres gilt ebenfalls für die Deckungssumme der D&O Versicherung und diese kann mehrere Millionen Euro betragen.
Ob und was für einen Versicherungsschutz Sie benötigen, klären wir Ergebnisoffen in unserer Beratung und Risikoanalyse.