Haftpflichtversicherung

Wann braucht man eine Private Haftpflichtversicherung?

In Deutschland sind Sie gesetzlich zum vollen Schadenersatz unabhängig von Ihrem Vermögen verpflichtet, wenn Sie jemanden einen Schaden zufügen.

In der Regel sind kleine Missgeschicke unproblematisch, sollten es aber zu größeren Kosten kommen, geht es schnell um mehr. Daher ist es ratsam, dass jeder in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung hat, um nicht für lange Zeit oder bei Personenschäden ein Leben lang dafür zahlen zu müssen, nur weil man einmal für einen Augenblick nicht aufgepasst hat.

Was ist unteranderem versichert?

  • Forderungsausfalldeckung
  • Schlüssel- und Codekartenverlust privat und beruflich
  • Kinder unter 7 Jahren
  • Hüten fremder Hunde
  • Mietsachschäden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
  • Nutzung von Pedelecs (Elektrofahrräder)
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Photovoltaikanlagen bis 10 kwp
  • Be- und Entladeschäden bis 5.000 Euro
  • Schäden bei Gefälligkeiten bis 100.000 Euro (z.B. als Umzugshelfer)

Antworten zu häufigen Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ersetzt den Neupreis?

Das ist falsch. Wenn möglich, werden beschädigte Sachen repariert. Die Versicherung ersetzt dann die Reparaturkosten. Nur wenn eine Reparatur unverhältnismäßig teuer oder unmöglich ist, zahlt das Unternehmen eine Entschädigung. Bei der privaten Haftpflichtversicherung richtet sich diese Entschädigungshöhe nach dem Zeitwert, also dem Wert der beschädigten Sache zum Zeitpunkt des Schadens.

Der wird berechnet, indem vom Neuwert oder dem Wiederbeschaffungswert Gebrauch, Verschleiß und eventuelle Beschädigungen abgezogen werden. Häufig ist das aufwendig, manchmal sogar unmöglich. Deshalb legen Versicherungen oft eine durchschnittliche Nutzungsdauer des beschädigten Gegenstands zugrunde, um den Zeitwert zu ermitteln.

Für den Geschädigten hat die Sache mit dem Zeitwert oft einen Haken: Er bekommt nicht genug Geld, um sich die beschädigte Sache neu zu kaufen.

Es gibt aber natürlich im Markt Tarife, die auch den Neuwert versichern, somit würden Sie sich im Schadenfall Diskussionen mit dem Geschädigten sparen.

Hier gilt also auch, genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz sie haben möchten und diese explizit anzufordern. In unserer 20jährigen Berufserfahrung können wir immer wieder feststellen, dass selbst bei einer so banal angesehenen Versicherung, wie der Privathaftpflichtversicherung, gravierende Unterschiede im Bedingungswerk bestehen. Besonders online Angebote sind verdächtig günstig und zeigen, wie viele Studien und Sektoren Untersuchungen des Bundeskartellamtes zeigen, schlechte bis fast gar keinen Versicherungsschutz bieten und dazu noch marktunübliche Klauseln haben. (Referenz: https://www.versicherungsbote.de/id/4875341/Digitalversicherer-ONE-Privathaftpflicht-Neukunden-Wartezeit/)

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt auch für Schäden verursacht von kleinen Kindern?

Nein, in der Regel tut sie das nicht. Die private Haftpflichtversicherung schütz zwar oft nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch seine Familie. Was aber viele Eltern überrascht: Für Schäden, die Kinder unter sieben Jahren verursachen, zahlt die Private Haftpflichtversicherung nicht.

Daher ist es wichtig dieses vor einem Abschluss genau zu prüfen, ob der Anbieter Schäden von Kindern unter sieben Jahren übernimmt, und bis zu welcher Schadenhöhe.

Denn Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Sie gelten per Gesetz als deliktunfähig, weil davon ausgegangen wird, dass Kinder unter sieben Jahren die Tragweite ihrer Handlungen nicht erkennen. Dann springt auch die Versicherung nicht ein und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Bei Schäden im fließenden Straßenverkehr liegt die gesetzliche Altersgrenze noch höher: Kinder haften hier nicht, bis sie zehn Jahre alt sind. Bei ruhendem Straßenverkehr (parkende Fahrzeuge etc.) gilt etwas anderes. Zerkratzt ein Kind zum Beispiel ein parkendes Auto, muss es auch Schadenersatz zahlen, wenn es sieben, acht oder neun Jahre alt ist.

Wollen Sie als Versicherungskunde nicht, dass Geschädigte bei einem von Ihren kleinen Kindern verursachten Schaden leer ausgehen, achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung darauf, dass deliktunfähige Kinder einbezogen sind.

Im Einzelfall können Eltern für einen Schaden, den Ihr Kind verursacht haben, zur Rechenschaft gezogen werden – nämlich, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann haften sie aber nicht für ihre Kinder, sondern für ihr eigenes Fehlverhalten, dafür dass sie ihren Nachwuchs nicht ausreichend beaufsichtigt haben. Dann zahlt auch ihre Privathaftpflichtversicherung, wenn diese Aufsichtspflichtverletzung im Vertrag versichert ist.

Fazit: Prüfen Sie genau die Bedingungen und lassen sich exakt individuell für Ihren Bedarf absichern. Standard ist in der Regel preiswert, kann aber im Falle der Fälle teuer und viel Ärger bringen, besonders wenn der oder die Geschädigte Bekannte sind, oder Örtlichkeiten und Institutionen, bei denen Sie oder Ihre Kinder häufig sind.

Schäden die ich beim Umzugshelfen von Freunden verursache sind versichert?

Das stimmt nicht, was vielleicht erstaunlich klingt. Denn normalerweise zahlt sie ja, wenn Sie die Sache eines anderen beschädigt haben. Bei einem Umzug sieht das anders aus. Denn freiwillige Umzugshelfer wie Familienmitglieder und Freunde müssen nicht für den Schaden geradestehen, wenn sie aus reiner Gefälligkeit beim Umzug mitmachen und ihnen dabei ausversehen etwas kaputtgeht. Gefälligkeit heißt, jemandem zu helfen, ohne dafür Geld zu bekommen oder eine andere Gegenleistung zu bekommen. Bei einer Gefälligkeit gehen alle Beteiligten davon aus, dass stillschweigend die Haftung des Helfers ausgeschlossen wurde. Das heißt: Weder der tollpatschige Umzugshelfer muss zahlen noch seine private Haftpflichtversicherung.

Ausnahme: Der freiwillige Umzugshelfer muss den Schaden ausgleichen, wenn er grob fahrlässig handelt, also seine Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt. Beispiele: Eine Frau lässt aus Versehen den Computer des umziehenden Freundes fallen, sie haftet nicht.

Ist sie aber betrunken und lässt beim Umzug seinen Computer fallen, haftet sie, weil sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und somit auch ihre Privathaftpflichtversicherung, sofern die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

Hinweis: Alkohol ist auch im Versicherungsbereich keine Lösung für Probleme, sondern kann weitere Probleme zur Folge haben.

Diese Gefälligkeitsschäden und auch Schäden innerhalb der Verwandtschaft und mitversicherten Familienangehörigen können aber mitversichert werden, sollte dieses für Sie bei der Wahl des Versicherungsschutzes wichtig sein.

Sollte die Umzugshelferin einen unbeteiligten Dritten schädigen, kommt ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf.

Beispiel: Sie zerkratzt beim Tragen des Klaviers aus Unachtsamkeit das parkende Auto einen neuen Nachbarn. Dann ist es versichert. Auch wenn Sie den Flügel ausversehen dem neuen Nachbarn aus Versehen auf dem Fuß absetzt, und dieser Gebrochen ist.

Die von einer Freundin geliehene Kamera fällt mir herunter, nicht schlimm, denn meine private Haftpflichtversicherung zahlt?

Nicht unbedingt. Ob die Versicherung zahlt, wenn eine geliehene Sache kaputtgeht, hängt vom Tarif ab. In der Regel werden Schäden an Leihgaben wie Schäden am eigenen Eigentum behandelt. Und wem eine eigene Sache kaputtgeht, der kann schließlich auch nicht an seine Privat Haftpflichtversicherung wenden.

In solchen Fällen muss der Schädiger den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Es gibt aber Tarife in der privaten Haftpflichtversicherung den Schutz für geliehene Sachen bieten. Mitunter ist dieser in der Höhe begrenzt oder die Versicherung sieht eine Selbstbeteiligung vor. Das heißt: Sie müssen einen Teil des Schadens selbst bezahlen, wenn sie eine geliehene Sache beschädigen.

Prüfen Sie bei Interesse Ihren jetzigen Versicherungsschutz, sollten Sie keine Klausel hierzu finden oder unsicher sein, lassen Sie sich von Ihrem Versicherer dieses schriftlich bestätigen.

Haben Sie weitere Fragen zur Privathaftpflichtversicherung, oder möchten ein individuelles Angebot von uns als unabhängigen Versicherungsmakler und verschiedenen Versicherungsunternehmen erhalten?

Dann füllen Sie uns Bitte das folgende Formular aus, oder kontaktieren Sie uns gerne über einen der angebotenen Kommunikationswege!

Bitte geben Sie hier das gewünschte Versicherungsbeginndatum ein. Die Vertragslaufzeit ist in der Regel 1 Jahr.
Die Haftpflicht zahlt, wenn Schäden an Personen- und Sachen verursacht werden, sowie daraus resultierende Folgevermögensschäden.