Wann braucht man eine Hausratversicherung?
Sie brauchen eine Hausratversicherung, wenn Sie ein Zimmer, eine Wohnung oder Haus haben und Ihre darin befindlichen Sachen nicht mit Leichtigkeit von Ihnen selbst finanziell wiederbeschafft werden können, oder Sie dieses nicht alleine im Falle eines Falles stemmen wollen.
Was ist versichert?
In der Regel sind Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus versichert. Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden. Dabei sind mögliche Selbstbehalte zu beachten, da diese schnell zu Negativerlebnissen führen können, wenn diese Selbstbehalte zu hoch gewählt wurden.
Zahlt die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl?
Das kommt darauf an, wie und wo das Fahrrad abgestellt war. Wird das Fahrrad bei einem Einbruch aus der Wohnung, der Garage oder einem eigenen Keller, also einen abgeschlossenen Raum gestohlen, zahlt jede Hausratversicherung den Schaden.
Da der Hausflur im Mietshaus nicht zum Wohnraum gehört, ist er bzw. das dort abgestellte Fahrrad nicht versichert. Wenn es also um Fahrraddiebstähle außerhalb der eigenen Räume geht, kommt es auf den abgeschlossenen Tarif an.
Manche Hausratversicherungen zahlen auch ganz ohne Zusatzvereinbarungen, wenn ein Dieb das abgeschlossene Fahrrad zum Beispiel vor der Haustür, am Bahnhof oder bei der Arbeitsstelle entwendet. Aber längst nicht alle Versicherungen bieten das an.
Auch hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer einen solchen Schutz wünscht, kann sein Fahrrad gegen einen Mehrbeitrag in seine Hausratversicherung aufnehmen. Voraussetzung dafür, dass die Versicherung den Schaden übernimmt: Sie müssen Ihr Fahrrad gut schützen. Es genügt nicht, nur das Speichenschloss zu nutzen. Die Versicherung greift nur, wenn das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert ist.
Wer eine gesonderte Fahrradversicherung unabhängig von der Hausratversicherung abschließt, hat sogar noch strengere Pflichten.
Achtung: Bei einigen Hausratversicherungen ist der Schutz zwischen 6 und 22 Uhr ausgeschlossen, es sei denn, das Fahrrad stand in einem verschlossenen Raum oder war in Gebrauch und stand etwa vor der Arbeitsstelle, während Sie Nachtschicht hatten.
Es ist daher genau zu prüfen, welcher Versicherungsschutz, und auch welche Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben sind, da Sie ansonsten im Schadenfall trotz Versicherung auf den Kosten sitzen bleiben.
Wir vergleichen basierend auf Ihre Region und Wünsche die am Markt befindlichen Produkte und empfehlen Ihnen die am besten passenden Angeboten.
Bei einem Einbruch zahlt mir die Hausratversicherung den ganzen Schaden?
Das stimmt oft, aber nicht immer. Kann die Hausratversicherung Ihnen nachweisen, dass Sie eine Mitschuld am Schaden tragen, darf sie die Leistung kürzen. Zum Beispiel, wenn Sie aus dem Haus gehen und Ihre Terassentür nicht verschlossen, sondern gekippt haben. Bricht in dieser Zeit jemand ein, begleicht die Versicherung nicht den ganzen Schaden, weil sie grob fahrlässige gehandelt haben. Sie hätten den Schaden durch mehr Achtsamkeit verhindern können.
Das Versicherungsunternehmen zahlt of auch dann weniger, wenn die Wohnungs- oder Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen wurde. Je größer die eigene Mitschuld von Hausbesitzern oder Mietern ist, desto mehr kann die Versicherung bei der Entschädigung nach einem Einbruch kürzen.
Oft müssen Sie den Versicherer informieren, wenn sich die Gefahr eines Einbruches erhöht, etwa, wenn Sie sich mehrere Monate nicht in Ihrer Wohnung aufhalten oder ein Baugerüst aufgestellt wurde, welches den verdeckten Zutritt für potenzielle Einbrecher vereinfacht.
Welche Obliegenheiten, also welche Pflichten, Sie treffen, finden Sie mit Blick in ihren Versicherungsbedingungen heraus, und zwar am Besten bevor es zu einem Schadenfall kommt, und noch viel besser, bevor Sie eine Hausratversicherung abschließen.
Ob Sie sich grob fahrlässig verhalten haben und die Hausratversicherung die Leistung des Schadens kürzen darf, hängt vom Einzelfall ab.
Gut zu wissen: Es gibt Policen für die Hausratversicherung, die auch dann greifen, wenn Sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Sprechen Sie uns gerne darauf an, und lassen sich individuell beraten!
Die Hausratversicherung übernimmt auch in anderen Fällen nicht den gesamten Schaden, zum Beispiel dann, wenn der Schaden höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Oder bei Wertsachen: Da gibt es eine Entschädigungsgrenze, die oft nur bei 20% der Versicherungssumme liegt bei den meisten Versicherungstarifen.