In Zeiten der Niedrigzinsphase sind immer mehr Kunden enttäuscht über die Auszahlung, wenn diese nach vielen Jahren des Einzahlens endlich fällig wird. Auch um die Themen Steuern und Sozialabgaben gibt es Missverständnisse im Bereich der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Wir möchten hier einige Klarheit für Sie schaffen, weisen aber darauf hin, dass dieses keine individuelle für Ihre Bedürfnisse angepasste Beratung ersetzt. Eines vorweg, bei einer Rentenversicherung wird die Rente ein Leben lang gezahlt und ist garantiert.
Alle gezahlten Einzahlungen in die Kapitallebensversicherung werden verzinst und bringen Ertrag?
Das stimmt nicht. Sowohl bei der Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung wird nur ein Teil Ihrer Einzahlungen, also Ihres Beitrags, gespart. Ein anderer Teil fließt in den Risikoschutz, ein weiterer geht für Kosten ab.
Der Risikoschutz kann neben dem Todesfallschutz auch noch eine Leistung für den Fall der Berufsunfähigkeit sein. Dies können Kunden im Vertrag vereinbaren. Doch diese Zusatzleistungen kosten Geld. Wir raten von einer Vermischung von Risiken und Sparverträgen ab.
Auch für den Abschluss und die Verwaltung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages ziehen die Versicherungsunternehmen Geld von den Beiträgen ab. Die Abschlusskosten werden ratierlich vom Beitrag in der Regel über 5 Jahre abgezogen. Bei einem Versicherungsmakler können Sie neben dieser Variante auch die sogenannte Honorarvereinbarung nutzen und zahlen diese direkt an den Versicherungsmakler gemäß Maklervertrag. Welche variante für Sie am Besten ist, sollten Sie mit uns besprechen, wir klären Sie über die Abschluss- und Verwaltungskosten der jeweiligen Versicherer so transparent wie möglich auf.
Verzinst wird somit nur das Geld vom Beitrag was übrig bleibt. Ein Garantiezins von 0,9% für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungsverträge sieht zunächst angesichts von Nullzinsen für andere Sparprogramme gar nicht so schlecht aus. Doch bei teuren Versicherern kann die Rendite negativ sein. Der Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung ist nicht mehr attraktiv.
Bei einer Rentenversicherung kann ich mich bis zum Ende der Sparphase für eine Kapitalzahlung statt für eine monatliche Rente entscheiden?
Stimmt leider nicht immer. Es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Ist dort ein Kapitalwahlrecht für das Ende der Sparphase vereinbart, können Sie sich bis kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob Sie Ihr erspartes lieber als monatliche Rente oder auf einen Schlag haben möchten.
Es ist übrigens auch eine Teilkapitalauszahlung möglich. Brauchen Sie eine größere Summe für eine Anschaffung, können Sie sich dafür einen Teil des angesparten Guthabens auszahlen lassen und den anderen Teil als Rente bekommen.
Wer seinen Vertrag bei einem Versicherer abgeschlossen hat, bekommt von diesem dann auch die Leistungen?
Dafür gibt es keine Garantie. Lebensversicherer, wie zum Beispiel die Generali oder ARAG Versicherung Abwicklungsplattformen verkauft. Diese werden auch Run-off-Gesellschaften genannt. Betroffen sind nicht nur Kunden mit privaten Renten- oder Lebensversicherungen, sondern auch solche mit Riesterrenten- und Rürup- Versicherungen. Die Kunden wurden nicht gefragt, ob sie dem Verkauf zustimmen. Die Zustimmung der Kunden ist nicht vorgeschrieben. Die staatliche Versicherungsaufsicht (Bafin) hat die Verkäufe von Lebensversicherungsbeständen bisher immer genehmigt (Stand 05/2020). Zuvor hat sie geprüft, ob die Belange der Versicherten gewahrt sind. So bleiben die bisher den Kunden fest gutgeschriebenen Überschüsse erhalten. Ihre künftige Überschussbeteiligung ist jedoch ungewiss. Nur der Garantiezins bleibt unverändert. Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie bereits einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag haben, halten Sie ihn durch. Wenn dieser bereits länger als fünf Jahre läuft, sind in der Regel die Abschlusskosten bezahlt und es fließt nun mehr von ihrem Beitrag zum Sparen in den Vertrag.
Sollten Sie Interesse an Angeboten zu einer Rentenversicherung haben, füllen Sie das Formular zur Angebotserstellung aus, bzw. kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen gerne.
Wenn mein Versicherer insolvent wird, ist meine Auszahlung weg?
Nein, glücklicherweise nicht. Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleiteschutz. Wird ein Versicherer insolvent, übernimmt der Sicherungsfonds Protektor AG die Verträge und steht wenigstens für die garantierte Leistung gerade.
Mit einer Kapitallebensversicherung mit Garantiezins kann ich keinen Verlust machen?
Das stimmt nicht. Bei Versicherern mit hohen Kosten und schlechtem Anlageerfolg sind Verluste möglich, sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung. Dann erhalten Kunden sogar weniger als ihre eingezahlten Beiträge.
Vor Verlust geschützt sind Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung. Hier gilt eine Garantie, das zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen staatlichen Zulagen vorhanden sind.
Diese Garantie der eingezahlten Beiträge bieten auch einige Versicherer für Rentenversicherungen an. Hier ist dennoch die Plausibilität der Renditen und Kosten zu prüfen.
Wir empfehlen Ihnen keinen neue Kapitallebensversicherung und keine der neu angebotenen privaten Rentenversicherungen mit abgesenkten Garantien ab („Neue Klassik“ und Indexpolicen) abzuschließen. Sie erfahren bei diesen nicht, wie viel vom Beitrag wirklich gespart wird. Außerdem ist die bei Vertragsschluss garantierte Leistung in der Regel zu niedrig.
Auf die Überschussbeteiligung, die mir bei Vertragsabschluss zugesagt wurde, kann ich mich verlassen?
Nein. Verlassen können Sie sich nur auf die Verzinsung Ihres Sparanteils, die Ihnen bei Vertragsabschluss garantiert wurde, also die Garantierte Verzinsung bzw. garantierte Leistung.
Den größten Anteil an den Überschüssen einer Lebensversicherungsgesellschaft macht der Zinsüberschuss aus. Vom Zinsgewinn aus Kapitalanlagen muss die Gesamtheit aller Kunden eines Versicherers mindestens 90% bekommen. Für jeden einzelnen Kunden ist sein Anteil bis zum Ende der Sparphase ungewiss. Die bei Vertragsabschluss vom Unternehmen gegebenen Zusagen sind nicht verbindlich.
Ungewiss ist auch, wie viel Kunden aus dem Risikoüberschuss bekommen werden. Dieser entsteht, wenn der Versicherer weniger Geld für Todesfallleistungen ausgeben muss als er kalkuliert hat.
Auch die Überschüsse, die jeder einzelne Kunde am Ende der Vertragslaufzeit aus Kostengewinnen erhält, sind bei Vertragsschluss noch nicht abzusehen.
Die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung muss immer versteuert werden?
Nein, es kommt auf das Abschlussjahr des Vertrags an. Haben Sie den Lebensversicherungsvertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt und einen Mindesttodesfallschutz vereinbart, zahlen Sie auf die Kapitalzahlung keine Steuern.
Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 müssen Sie Abgeltungssteuer auf den Ertrag zahlen, es sei denn, der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt (62 Jahre bei Vertragsabschluss ab 2012). Dann müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern.
Für das Geld aus Lebens- oder Rentenversicherungen sind keine Krankenversicherungsbeiträge fällig?
Das ist meistens richtig, aber nicht immer. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht privat krankenversichert sind, gehören grundsätzlich der Krankenversicherung der Rentner an. Pflichtversicherte zahlen weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung Krankenkassenbeiträge.
Wer die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllt, aber in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt im Schnitt einen Beitragssatz von gut 15% plus Pflegeversicherung.
Eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren heißt, dass meine private Rente nur garantiert 10 Jahre gezahlt wird?
Nein, das stimmt nicht. Sie erhalten die Rente nicht bloß 10 Jahre lang, sondern lebenslang. Dies ist wohl der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung:
Das Geld wird nie „alle“.
Die monatliche Zahlung fließt bis zum Lebensende, garantiert. Die Rentengarantiezeit von 10 Jahren wird erst im Fall Ihres Todes relevant. Ihre volle Rente wird dann ab Rentenbeginn 10 Jahre an ihre Hinterbliebenen überwiesen.
Eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren sollte Ihr Vertrag auf jeden Fall enthalten, damit jemand, den Sie im Vertrag festlegen können, profitiert, falls Sie schon kurz nach Rentenbeginn versterben sollten. Diese Person können Sie jederzeit anpassen oder ändern.
Dieser Schutz kostet nicht viel. Eine Hinterbliebenenrente, die Witwe, Witwer oder eine andere Person lebenslang bekäme, ist dagegen teuer und schmälert Ihre Altersrente erheblich.
Jeder braucht eine Kapitallebensversicherung, um im Todesfall die Familie abzusichern?
Dies ist ein Irrtum. Der richtige Schutz für Hinterbliebene ist eine Risikolebensversicherung. Wenn der Versicherte stirbt, bekommen die so Abgesicherten Kinder, Partner oder Partnerin oder eine andere benannte Person, die vereinbarte Versicherungssumme. Im Vergleich zur teureren Kapitallebensversicherung, die Risikoschutz und Sparvertrag intransparent und teuer koppelt, handelt es sich bei der Risikolebensversicherung um einen reinen Todesfallschutz. Er ist sehr sinnvoll und relativ günstig.
Wenn ich nicht mehr einzahlen kann oder will, kann ich nur den Vertrag beitragsfrei stellen oder ich kündigen?
Nein, Sie haben eine dritte Möglichkeit. Sie können die Police verkaufen. Halten Sie aber einen seit vielen Jahren laufenden Vertrag möglichst durch. Für Ihren Sparbeitrag erhalten Sie noch eine gute garantierte Verzinsung.
Als Beispiel: Bei einen 2004 abgeschlossenen Vertrag sind 2,75 % auf den Sparbeitrag garantiert. Wenn Sie den Vertrag dennoch zu Geld machen wollen oder müssen, weil Sie das Geld dringend benötigen, können Sie ihn auf dem sogenannten Lebensversicherungszweitmarkt verkaufen. Das kann besser sein, als den Vertrag zu kündigen. Vom Aufkäufer der Police erhalten Sie dann mehr als den Rückkaufswert vom Versicherer.
Holen Sie hierfür am Besten Angebote von mehreren Aufkäufern ein und achten Sie darauf, dass Sie den Kaufpreis sofort in einer Summe erhalten, nicht in Raten.
Sollten Sie Interesse an Angeboten zu einer Rentenversicherung haben, füllen Sie das Formular zur Angebotserstellung aus, bzw. kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen gerne.