Sturz im Homeoffice

Ein Verkaufsleiter arbeitete regelmäßig im Homeoffice. Auf dem Weg von seinen Wohnräumen in die Büroräume stürzte er die Treppe hinunter und erlitt einen Brustwirbeltrümmerbruch. Das sei kein Arbeitsunfall, urteilte das Landessozialgericht Essen (Az. L 17 U 487/19). Es sei kein Betriebsweg, da er seine Arbeit noch nicht begonnen hatte und auch kein Weg zur Arbeit, der an der Haustür ende.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat noch immer große Lücken, wenn, es um das Homeoffice geht, oder bezugnehmend auf Geschäftsreisen, da auch hier das Duschen im Hotel und damit verbundene Unfälle nicht versichert sind.

Für selbständige in Deutschland ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Versicherung sinnvoll, doch die Lücken gerade im wandelnden Arbeitsumfeld sind oft bis heute nicht berücksichtigt.

Eine Unfallversicherung sollte 24/7 rund um die Uhr weltweit Versicherungsschutz bieten.

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