Veranstalterhaftpflichtversicherung

Egal ob Messe, Kongress, Kunstausstellung, Vereinsfest, Tanzabend, Konzert, Lesung oder Faschingsumzug, Veranstaltungen bedeuten für das Publikum Kurzweil, Spaß und Unterhaltung. Für den Veranstalter bedeutet ein Event eine Menge Arbeit, Gewinn aber auch ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko. Zahlreiche Besucher sind für einen Veranstalter einerseits positiv. Auf der anderen Seite steigt mit der Besucherzahl in aller Regel auch das Risiko von Personenschäden und Sachschäden auf Veranstaltungen und für diese haftet der Ausrichter. Hier sollten diese Risiken mit einer Veranstalterhaftpflicht– Versicherung abgedeckt werden.

Veranstalterhaftpflicht – wichtiger Schutz für alle Veranstalter

Trotz größter Sorgfalt des Veranstalters und seines Personals können auf einer Veranstaltung allerlei Unfälle geschehen, Personen verletzt und die Sachen Dritter beschädigt oder zerstört werden. Der über ein nicht ausreichend gesichertes bzw. markiertes Kabel stürzende Konzertbesucher oder das defekte Kabel, das einen Brand verursacht, sind mögliche Schadensfälle, für die der Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden kann.

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Die Leistungen der Veranstalterhaftpflichtversicherungen

Ausrichter von Veranstaltungen empfiehlt sich der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht-Versicherung. In einem Schadensfall prüft die Versicherung der Veranstalterhaftpflicht die Forderung des Geschädigten und zahlt bei begründeten Ansprüchen den Schadensersatz.

Unbegründete Forderungen werden vom Versicherer abgewehrt (Passiver Rechtschutz). Damit bietet die Veranstalterhaftpflichtversicherung einen umfassenden Schutz vor Schadensersatzforderungen aus der Tätigkeit als Veranstalter. Zum Teil wird der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung im allgemeinen Geschäftsleben sogar gefordert, beispielsweise von Hallenvermietern. In der Gastronomie, welche in den eigenen Räumen öfters Veranstaltungen abhalten, reicht der Schutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebes in der Regel aus.

Welche Schäden übernimmt die Veranstaltungshaftpflicht und was ist versichert?

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung greift bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sowie teilweise bei einigen Mietsachschäden an Gebäuden und Gebäudeteilen, die bei versicherten Veranstaltungen wie Konzerten, Kongressen, Ausstellungen, Straßenfesten, Märkten etc. entstanden sind und für die der Ausrichter die Haftung trägt.

Bei manchen Versicherungen können weitere Risiken und Gefahrenquellen versichert werden, darunter nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler oder auch Subunternehmer wie zum Beispiel Gastronomie oder Security Firmen. Im Bereich der Mietsachschäden sind für gewöhnlich die Risiken bei Brand und Explosion in der Veranstaltungsversicherung eingeschlossen.

Wichtig sind auch die Versicherungssummen der Veranstalterhaftpflichtpolice. Für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden sind 3 – 5 Millionen Euro pauschal als Deckungssumme üblich. Mietsachschäden durch Brand und Explosion sind meist für bis zu 250.000 Euro versichert, Mietsachschäden durch andere Ursachen können in einigen Verträgen bis 50.000 Euro versichert werden. Diese können individuell bei Bedarf angepasst werden.

Veranstalterhaftpflichtversicherung Kosten und Bedingungen

Die Veranstalterhaftpflicht Absicherung bezieht sich normalerweise nicht nur allein auf den Tag des Events, sondern schließt bis zu 3 Tage davor und danach als Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit in den Versicherungsschutz mit ein.

Die Absicherung einzelner Veranstaltungen sowie ganzer Eventreihen ist über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung möglich. Angeboten werden zudem Versicherungen, die für feste Veranstaltungsstätten gelten.

Die Versicherungprämie einer Veranstalterhaftpflicht richtet sich nach den eingeschlossenen Risiken, Gefahrenquellen und vereinbarten Versicherungssummen (Versicherungsumfang) und speziell nach der Zahl der Veranstaltungsbesucher (Prämie pauschal oder bei hohen Besucherzahlen Prämie pro Person).