Die Sicher Sicher GmbH bietet seit Januar 2026 für Neukunden ausschließlich die Haushaltsversicherung an für Deutschland und Österreich. Diese beinhaltet eine Haftpflichtversicherung und einen Hausratversicherungsschutz. Wir sind davon überzeugt, dass diese Kombination basierend auf unseren Erfahrungen in Schadenfällen aus Kundensicht die beste Lösung ist, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Denn die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden von Dritten, also nicht von Kunden selbst. Aber die Hausratversicherung deckt auch eigene Schäden, wenn zum Beispiel im Gebäude es zu einem Leitungswasserschaden gekommen ist und nicht nur fremdes Eigentum, sondern auch das eigene beschädigt oder zerstört wurde. Folgend erläutern wir den Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung mit den Haftpflicht- und hausratdeckung, inklusive einiger Schadenbeispiele.
Haftpflichtversicherungsschutz
Wann braucht man eine Private Haftpflichtversicherung?
In Deutschland und Österreich sind Sie gesetzlich zum vollen Schadenersatz unabhängig von Ihrem Vermögen verpflichtet, wenn Sie jemanden einen Schaden zufügen.
In der Regel sind kleine Missgeschicke unproblematisch, sollten es aber zu größeren Kosten kommen, geht es schnell um mehr. Daher ist es ratsam, dass jeder in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung hat, um nicht für lange Zeit oder bei Personenschäden ein Leben lang dafür zahlen zu müssen, nur weil man einmal für einen Augenblick nicht aufgepasst hat.
Was ist unteranderem in der Haftpflichtdeckung versichert?
- Forderungsausfalldeckung
- Schlüssel- und Codekartenverlust privat und beruflich
- Kinder unter 7 Jahren
- Hüten fremder Hunde
- Mietsachschäden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- Nutzung von Pedelecs (Elektrofahrräder)
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Photovoltaikanlagen bis 10 kwp
- Be- und Entladeschäden bis 5.000 Euro
- Schäden bei Gefälligkeiten bis 100.000 Euro (z.B. als Umzugshelfer)
Antworten zu häufigen Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung?
Hausrat- und Haftpflichtversicherung sind zwei essenzielle, aber unterschiedliche Policen: Die Hausratversicherung schützt Ihr eigenes Hab und Gut (Möbel, Elektronik etc.) in der Wohnung vor Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch etc., während die Privathaftpflicht Sie vor finanziellen Forderungen schützt, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum unbeabsichtigt Schaden zufügen. Beide lassen sich oft als Kombi abschließen, wobei ein Vergleich wichtig ist, um Kosten und Leistungen individuell anzupassen.
Die private Haftpflichtversicherung ersetzt den Neupreis?
Das ist falsch. Wenn möglich, werden beschädigte Sachen repariert. Die Versicherung ersetzt dann die Reparaturkosten. Nur wenn eine Reparatur unverhältnismäßig teuer oder unmöglich ist, zahlt das Unternehmen eine Entschädigung. Bei der privaten Haftpflichtversicherung richtet sich diese Entschädigungshöhe nach dem Zeitwert, also dem Wert der beschädigten Sache zum Zeitpunkt des Schadens.
Der wird berechnet, indem vom Neuwert oder dem Wiederbeschaffungswert Gebrauch, Verschleiß und eventuelle Beschädigungen abgezogen werden. Häufig ist das aufwendig, manchmal sogar unmöglich. Deshalb legen Versicherungen oft eine durchschnittliche Nutzungsdauer des beschädigten Gegenstands zugrunde, um den Zeitwert zu ermitteln.
Für den Geschädigten hat die Sache mit dem Zeitwert oft einen Haken: Er bekommt nicht genug Geld, um sich die beschädigte Sache neu zu kaufen.
Es gibt aber natürlich im Markt Tarife, die auch den Neuwert versichern, somit würden Sie sich im Schadenfall Diskussionen mit dem Geschädigten sparen.
Hier gilt also auch, genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz sie haben möchten und diese explizit anzufordern. In unserer 20jährigen Berufserfahrung können wir immer wieder feststellen, dass selbst bei einer so banal angesehenen Versicherung, wie der Privathaftpflichtversicherung, gravierende Unterschiede im Bedingungswerk bestehen. Besonders online Angebote sind verdächtig günstig und zeigen, wie viele Studien und Sektoren Untersuchungen des Bundeskartellamtes zeigen, schlechte bis fast gar keinen Versicherungsschutz bieten und dazu noch marktunübliche Klauseln haben (Siehe folgender Fachartikel).
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt auch für Schäden verursacht von kleinen Kindern?
Nein, in der Regel tut sie das nicht. Die private Haftpflichtversicherung schütz zwar oft nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch seine Familie. Was aber viele Eltern überrascht: Für Schäden, die Kinder unter sieben Jahren verursachen, zahlt die Private Haftpflichtversicherung nicht.
Daher ist es wichtig dieses vor einem Abschluss genau zu prüfen, ob der Anbieter Schäden von Kindern unter sieben Jahren übernimmt, und bis zu welcher Schadenhöhe.
Denn Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Sie gelten per Gesetz als deliktunfähig, weil davon ausgegangen wird, dass Kinder unter sieben Jahren die Tragweite ihrer Handlungen nicht erkennen. Dann springt auch die Versicherung nicht ein und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Bei Schäden im fließenden Straßenverkehr liegt die gesetzliche Altersgrenze noch höher: Kinder haften hier nicht, bis sie zehn Jahre alt sind. Bei ruhendem Straßenverkehr (parkende Fahrzeuge etc.) gilt etwas anderes. Zerkratzt ein Kind zum Beispiel ein parkendes Auto, muss es auch Schadenersatz zahlen, wenn es sieben, acht oder neun Jahre alt ist.
Wollen Sie als Versicherungskunde nicht, dass Geschädigte bei einem von Ihren kleinen Kindern verursachten Schaden leer ausgehen, achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung darauf, dass deliktunfähige Kinder einbezogen sind.
Im Einzelfall können Eltern für einen Schaden, den Ihr Kind verursacht haben, zur Rechenschaft gezogen werden – nämlich, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann haften sie aber nicht für ihre Kinder, sondern für ihr eigenes Fehlverhalten, dafür dass sie ihren Nachwuchs nicht ausreichend beaufsichtigt haben. Dann zahlt auch ihre Privathaftpflichtversicherung, wenn diese Aufsichtspflichtverletzung im Vertrag versichert ist.
Fazit: Prüfen Sie genau die Bedingungen und lassen sich exakt individuell für Ihren Bedarf absichern. Standard ist in der Regel preiswert, kann aber im Falle der Fälle teuer und viel Ärger bringen, besonders wenn der oder die Geschädigte Bekannte sind, oder Örtlichkeiten und Institutionen, bei denen Sie oder Ihre Kinder häufig sind.
Sind Schäden die ich beim Umzugshelfen von Freunden verursache sind versichert?
Das stimmt nicht, was vielleicht erstaunlich klingt. Denn normalerweise zahlt sie ja, wenn Sie die Sache eines anderen beschädigt haben. Bei einem Umzug sieht das anders aus. Denn freiwillige Umzugshelfer wie Familienmitglieder und Freunde müssen nicht für den Schaden geradestehen, wenn sie aus reiner Gefälligkeit beim Umzug mitmachen und ihnen dabei ausversehen etwas kaputtgeht. Gefälligkeit heißt, jemandem zu helfen, ohne dafür Geld zu bekommen oder eine andere Gegenleistung zu bekommen. Bei einer Gefälligkeit gehen alle Beteiligten davon aus, dass stillschweigend die Haftung des Helfers ausgeschlossen wurde. Das heißt: Weder der tollpatschige Umzugshelfer muss zahlen noch seine private Haftpflichtversicherung.
Ausnahme: Der freiwillige Umzugshelfer muss den Schaden ausgleichen, wenn er grob fahrlässig handelt, also seine Sorgfaltspflicht vorsätzlich verletzt. Beispiele: Eine Frau lässt aus Versehen den Computer des umziehenden Freundes fallen, sie haftet nicht.
Ist sie aber betrunken und lässt beim Umzug seinen Computer fallen, haftet sie, weil sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und somit auch ihre Privathaftpflichtversicherung, sofern die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
Hinweis: Alkohol ist auch im Versicherungsbereich keine Lösung für Probleme, sondern kann weitere Probleme zur Folge haben.
Diese Gefälligkeitsschäden und auch Schäden innerhalb der Verwandtschaft und mitversicherten Familienangehörigen können aber mitversichert werden, sollte dieses für Sie bei der Wahl des Versicherungsschutzes wichtig sein.
Sollte die Umzugshelferin einen unbeteiligten Dritten schädigen, kommt ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf.
Beispiel: Sie zerkratzt beim Tragen des Klaviers aus Unachtsamkeit das parkende Auto einen neuen Nachbarn. Dann ist es versichert. Auch wenn Sie den Flügel ausversehen dem neuen Nachbarn aus Versehen auf dem Fuß absetzt, und dieser Gebrochen ist.
Die von einer Freundin geliehene Kamera fällt mir herunter, nicht schlimm, denn meine private Haftpflichtversicherung zahlt?
Nicht unbedingt. Ob die Versicherung zahlt, wenn eine geliehene Sache kaputtgeht, hängt vom Tarif ab. In der Regel werden Schäden an Leihgaben wie Schäden am eigenen Eigentum behandelt. Und wem eine eigene Sache kaputtgeht, der kann schließlich auch nicht an seine Privat Haftpflichtversicherung wenden.
In solchen Fällen muss der Schädiger den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Es gibt aber Tarife in der privaten Haftpflichtversicherung den Schutz für geliehene Sachen bieten. Mitunter ist dieser in der Höhe begrenzt oder die Versicherung sieht eine Selbstbeteiligung vor. Das heißt: Sie müssen einen Teil des Schadens selbst bezahlen, wenn sie eine geliehene Sache beschädigen.
Prüfen Sie bei Interesse Ihren jetzigen Versicherungsschutz, sollten Sie keine Klausel hierzu finden oder unsicher sein, lassen Sie sich von Ihrem Versicherer dieses schriftlich bestätigen.
Hausratversicherungsschutz
Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Eine Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum (Möbel, Kleidung, Elektronik etc.) durch Gefahren wie, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch ab. Sie erstattet Neu- bzw. Wiederbeschaffungswerte und übernimmt oft Folgekosten wie Hotelübernachtungen oder Aufräumkosten. Erweiterungen (Zusatzbausteine) sind möglich, z. B. für Glasbruch, Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden (Starkregen, Überschwemmung).
Was ist versichert? (Hausrat)
- Möbel und Einrichtung: Schränke, Betten, Tische, Teppiche, Vorhänge.
- Elektro- und Haushaltsgeräte: Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine.
- Kleidung, Schmuck, Bargeld, Bücher, CDs/DVDs .
- Gegenstände in Keller oder Garage: (je nach Police).
- Faustregel: Alles, was Sie bei einem Umzug einpacken würden.
Was wird abgedeckt? (Gefahren)
- Brand, Blitzschlag, Explosion: Schäden durch Feuer, Rauch, Ruß, Explosionen.
- Leitungswasser: Schäden durch Rohrbruch, geplatzte Leitungen.
- Sturm & Hagel: Zerstörung durch extreme Wetterereignisse.
- Einbruchdiebstahl & Vandalismus: Schäden durch gewaltsames Eindringen und mutwillige Beschädigung.
- Überspannungsschäden: Oft durch Blitzschlag (z. B. am Computer).
Zusätzliche Leistungen (oft enthalten oder zubuchbar)
- Folgekosten: Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar wird.
- Aufräum-, Transport- und Lagerkosten .
- Kosten für Schlosswechsel .
Wichtige Erweiterungen (Zusatzbausteine)
Elementarschaden: Schutz vor Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Lawinen (immer separat prüfen!).
Fahrraddiebstahl: Schutz, auch außerhalb der Wohnung/Keller.
Glasbruch: Für Mobiliar- und Gebäudeverglasung.
Wichtige Aspekte bei der Beantragung der Haushaltsversicherung.
- Unterversicherungsverzicht: Wichtig, damit der Schaden ohne Kürzungen ersetzt wird (oft Pauschalen pro qm).
- Haushaltsgröße: Gilt für alle im Haushalt lebenden Personen.
Was ist nicht versichert in der Haushaushaltsversicherung?
- Fest eingebaute Gebäudeteile (Gehören zur Wohngebäudeversicherung).
- Beruflich genutzte Gegenstände (Berufshaftpflicht, etc.).
Zahlt die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl?
Das kommt darauf an, wie und wo das Fahrrad abgestellt war. Wird das Fahrrad bei einem Einbruch aus der Wohnung, der Garage oder einem eigenen Keller, also einen abgeschlossenen Raum gestohlen, zahlt jede Hausratversicherung den Schaden.
Da der Hausflur im Mietshaus nicht zum Wohnraum gehört, ist er bzw. das dort abgestellte Fahrrad nicht versichert. Wenn es also um Fahrraddiebstähle außerhalb der eigenen Räume geht, kommt es auf den abgeschlossenen Tarif an.
Manche Hausratversicherungen zahlen auch ganz ohne Zusatzvereinbarungen, wenn ein Dieb das abgeschlossene Fahrrad zum Beispiel vor der Haustür, am Bahnhof oder bei der Arbeitsstelle entwendet. Aber längst nicht alle Versicherungen bieten das an.
Auch hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer einen solchen Schutz wünscht, kann sein Fahrrad gegen einen Mehrbeitrag in seine Hausratversicherung aufnehmen. Voraussetzung dafür, dass die Versicherung den Schaden übernimmt: Sie müssen Ihr Fahrrad gut schützen. Es genügt nicht, nur das Speichenschloss zu nutzen. Die Versicherung greift nur, wenn das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert ist.
Wer eine gesonderte Fahrradversicherung unabhängig von der Hausratversicherung abschließt, hat sogar noch strengere Pflichten.
Achtung: Bei einigen Hausratversicherungen ist der Schutz zwischen 6 und 22 Uhr ausgeschlossen, es sei denn, das Fahrrad stand in einem verschlossenen Raum oder war in Gebrauch und stand etwa vor der Arbeitsstelle, während Sie Nachtschicht hatten.
Es ist daher genau zu prüfen, welcher Versicherungsschutz, und auch welche Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben sind, da Sie ansonsten im Schadenfall trotz Versicherung auf den Kosten sitzen bleiben.
Wir vergleichen basierend auf Ihre Region und Wünsche die am Markt befindlichen Produkte und empfehlen Ihnen die am besten passenden Angeboten.
Bei einem Einbruch zahlt mir die Hausratversicherung den ganzen Schaden?
Das stimmt oft, aber nicht immer. Kann die Hausratversicherung Ihnen nachweisen, dass Sie eine Mitschuld am Schaden tragen, darf sie die Leistung kürzen. Zum Beispiel, wenn Sie aus dem Haus gehen und Ihre Terassentür nicht verschlossen, sondern gekippt haben. Bricht in dieser Zeit jemand ein, begleicht die Versicherung nicht den ganzen Schaden, weil sie grob fahrlässige gehandelt haben. Sie hätten den Schaden durch mehr Achtsamkeit verhindern können.
Das Versicherungsunternehmen zahlt of auch dann weniger, wenn die Wohnungs- oder Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen wurde. Je größer die eigene Mitschuld von Hausbesitzern oder Mietern ist, desto mehr kann die Versicherung bei der Entschädigung nach einem Einbruch kürzen.
Oft müssen Sie den Versicherer informieren, wenn sich die Gefahr eines Einbruches erhöht, etwa, wenn Sie sich mehrere Monate nicht in Ihrer Wohnung aufhalten oder ein Baugerüst aufgestellt wurde, welches den verdeckten Zutritt für potenzielle Einbrecher vereinfacht.
Welche Obliegenheiten, also welche Pflichten, Sie treffen, finden Sie mit Blick in ihren Versicherungsbedingungen heraus, und zwar am Besten bevor es zu einem Schadenfall kommt, und noch viel besser, bevor Sie eine Hausratversicherung abschließen.
Ob Sie sich grob fahrlässig verhalten haben und die Hausratversicherung die Leistung des Schadens kürzen darf, hängt vom Einzelfall ab.
Gut zu wissen: Es gibt Policen für die Hausratversicherung, die auch dann greifen, wenn Sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Sprechen Sie uns gerne darauf an, und lassen sich individuell beraten!
Die Hausratversicherung übernimmt auch in anderen Fällen nicht den gesamten Schaden, zum Beispiel dann, wenn der Schaden höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Oder bei Wertsachen: Da gibt es eine Entschädigungsgrenze, die oft nur bei 20% der Versicherungssumme liegt bei den meisten Versicherungstarifen.
Sie wünschen ein Angebot zur Haushaltsversicherung? Dann füllen Sie gerne unser Formular aus und wir senden Ihnen für die Märkte Deutschland oder Österreich Angebote zu.

