Corona Virus Informationen

Informationsstand 02.03.2020 Sicher Sicher GmbH

Die Zahl der Coronavirus-Fälle in Deutschland wächst, in Europa nimmt sie sogar stark zu. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Ausbreitung des Virus zusammengestellt und geben einen Überblick, was Sie wissen müssen und wie Sie sich schützen können – bei einem möglichen Corona-Ausbruch, aber auch gegen Influenza, die derzeit umgeht.

Virologen hoffen auf gute Wirkung von Remdesivir

Das Virustatikum Remdesivir, das ursprünglich zur Behandlung von Infektionen mit Ebola- und dem Marburg-Virus entwickelt wurde, wird derzeit in 4 klinischen Studien an Patienten mit COVID-19 getestet. Erste Ergebnisse werden für Anfang April erwartet.

Remdesivir könnte deshalb im Rahmen eines Heilversuchs eingesetzt werden (sofern der Hersteller das nicht zugelassene Medikament zur Verfügung stellt). Mediziner haben bei dem ersten COVID-19-Patienten positive Erfahrungen gemacht. Der Patient, der eine bilaterale Pneumonie entwickelt hatte, erholte sich nach einer einmaligen Infusion mit Remdesivir. Ob dies dem Virustatikum zu verdanken ist, lässt sich aufgrund eines Einzelfalls jedoch nicht klären. (Quelle: Ärzteblatt vom 28.02.2020)

Remdesivir gehört seither zu den Hoffnungsträgern. In China wurden bereits Anfang Februar 2 klinische Studien begonnen. An der Klinik der chinesisch-japanischen Freundschaft in Peking werden 453 Patienten mit schwerer COVID-19-Erkrankung auf Remdesivir (200 mg Anfangsdosis, danach 100 mg/die über 9 Tage, jeweils intravenös) oder Placebo randomisiert. Erste Ergebnisse könnten am 3. April vorliegen.

Eine 2. Studie wird von der chinesischen Akademie der Wissenschaften derzeit an der „Jin Yin Tan“-Klinik in Wuhan durchgeführt; 308 Patienten mit leichter bis mittelschwere Erkrankung werden mit Remdesivir (gleiches Schema wie oben) oder Placebo behandelt. Erste Ergebnisse könnten am 10. April vorliegen.

Rechtslage zum Corona Virus in Deutschland

Die im Infektionsschutzgesetz genannte „zuständige Behörde“ für die Eindämmung von Epidemien ist zumeist das örtliche Gesundheitsamt. Es befindet über alle „notwendigen Schutzmaßnahmen“. So kann die Behörde Veranstaltungen und Versammlungen verbieten sowie Gemeinschaftseinrichtungen schließen, etwa Schulen, Kindergärten, Heime, aber auch Badeanstalten.

Auch können die Ämter Menschen verpflichten, an einem Ort zu bleiben oder bestimmte Orte nicht zu betreten. Explizit heißt es in Paragraf 28: „Die Grundrechte der Freiheit der Person … der Versammlungsfreiheit … und der Unverletzlichkeit der Wohnung … werden insoweit eingeschränkt.“

Anordnungen sind kaum aufzuhalten

In Paragraf 30 sind die Quarantänemaßnahmen geregelt, etwa die Möglichkeit, „Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider“ in geeigneten Krankenhäusern „abzusondern“. Kommt ein Betroffener diesen Anordnungen nicht nach, „so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus … abzusondern“.

Das reicht von der Frage, was ein Mundschutz bringt, welche Symptome auftreten können, was Sie im Fall einer Erkrankung machen können, bis hin zu der Frage, ob auch Ihr Haustier gefährdet ist. Die wichtigsten Hinweise, wie sich jeder effektiv schützen kann, vorweg: Regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife, möglichst mehr als 1,50 Meter Abstand halten von Infizierten oder möglicherweise Infizierten, Vermeiden des Berührens von Mund, Nase und Augen mit den Händen. Und: Keine Panik! Die ist nie hilfreich, gut informiert und vorbereitet zu sein dagegen immer.

1. Was sind Coronaviren?

Coronaviren sind vergleichsweise große runde Viren, die eine Hülle besitzen. Die Viren erscheinen unter dem Elektronenmikroskop kronenartig (lateinisch: Corona). Forscher haben hunderte Arten von Coronaviren beschrieben. Sie können bei Säugetieren, Vögeln und Fischen sehr unterschiedliche Krankheiten verursachen. Wenn sie sich vermehren, kann sich auch ihr Erbgut verändern. Das kann dazu führen, dass sie von einer Art auf eine andere übergehen können – und so auch für Menschen gefährlich werden, obwohl sie bisher nur Tiere infiziert haben.

2. Was sind die Symptome der Erkrankung?

Die Symptome ähneln denen einer Erkältung, also etwa Kratzen im Hals und erhöhte Temperatur, allgemeines Unwohlsein. Zum Teil treten Durchfälle auf. Schnupfen wird vergleichsweise eher selten beobachtet. Bei schweren Verläufen mit massiver Virusvermehrung in den unteren Atemwegen tritt Atemnot auf.

3. Wie wird das Coronavirus übertragen?

Wie bei anderen Erregern von Erkrankungen des Mund-Nase-Rachen-Lunge-Raumes meist auch, sind sowohl Schmierinfektionen als auch Tröpfcheninfektionen möglich. Welcher Weg die größere Rolle spielt, ist unklar.

4. Was ist eine Schmierinfektion?

Schmierinfektion erfolgt, wenn kontaminierte Personen oder Oberflächen etwa mit der Hand berührt werden und diese Hand dann etwa an die Nase, den Mund oder in die Augen fasst und auf diese Weise Viren dort an Schleimhäuten deponiert.

5. Was ist eine Tröpfcheninfektion?

Tröpfcheninfektion erfolgt über vor allem beim Niesen und Husten ausgestoßene, erregerbelastete Mini Tröpfchen. Aber auch schon beim Sprechen sind Übertragungen denkbar.

6. Kann man sich an importierten Waren oder Verpackungen infizieren?

Diese Möglichkeit ist nicht auszuschließen, das Risiko wird aber als sehr gering eingestuft. Begründet wird dies so: Die Viren können zwar, soweit bekannt, einige Zeit auf Oberflächen infektiös bleibend überdauern, allerdings sind sie dafür nicht besonders gut ausgestattet. Zudem hätten die Waren überhaupt mit großen Erregermengen kontaminiert werden müssen, was selbst in Epidemie Gebieten alles andere als die Regel wäre.

7. Was bringt es, Verpackungen gegen den Virus zu desinfizieren?

Im Zuge der allgemein erhöhten Hygiene spricht nichts dagegen, Warenverpackungen feucht und mit Reinigungsflüssigkeit abzuwischen. Die Verpackungen sofort sicher zu entsorgen und sich danach gründlich die Hände zu waschen ist ebenfalls empfehlenswert.

8. Wie schützt man sich persönlich am besten vor einer Coronavirus-Infektion?

Regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife, möglichst mehr als 1,50 Meter Abstand halten von Infizierten oder möglicherweise Infizierten, Vermeiden des Berührens von Mund, Nase und Augen mit den Händen gelten als wichtigste und effektivste Vorkehrungen. Dazu kommen zahlreiche weitere Möglichkeiten, die wir hier zusammengefasst haben.

9. Kann ich im Haushalt etwas tun, um mich vor Convid-19 zu schützen?

Zum Beispiel sollten Handtücher, auch zu Hause, nicht gemeinsam verwendet werden. Bei gemeinsamen Mahlzeiten sollten Gefäße und Besteck nicht gemeinsam benutzt werden (vor allem bei Kindern muss darauf geachtet werden). Da es sich kaum vermeiden lässt, etwa die Suppenkelle zu teilen, sollten auch nach dem Essen die Hände gewaschen werden.

10. Was sollte ich in öffentlichen Verkehrsmitteln beachten?

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden senkt das Tragen von Handschuhen, die möglichst täglich gewaschen und gewechselt werden sollten, das Risiko.

11. Was sollte ich im Büro beachten?

Von zahlreichen Menschen benutzte Griffe, etwa von Türen, Fenstern und Teeküchen-Schubladen, aber auch Wasserhähnen oder Knöpfe in Fahrstühlen, sind potenzielle Keimquellen. Hier sinkt das Risiko, wenn man sie mit Handschuhen öffnet und schließt, oder wenn möglich per Ellbogen, Schulter etc. Wenn der Kontakt mit der Hand unvermeidbar ist, kann man die Hände direkt danach waschen gehen.

12. Was sollten Arbeitgeber beachten?

Sie müssen Beschäftigten nicht nur erlauben, sondern diese anweisen, bei Infektionsverdacht zuhause zu bleiben und wenn möglich von dort zu arbeiten.

13. Schützen Mundmasken grundsätzlich vor einer Übertragung?

OP-Masken (Mund-Nase-Masken) senken durch ihre Filtereigenschaften in Gegenwart von Infizierten das Übertragungsrisiko für die tragende Person, wenn sie richtig – also enganliegend – getragen werden, signifikant, aber nicht annähernd vollständig.

Aber: Die Masken senken durch ihre Filtereigenschaften massiv das Übertragungsrisiko für andere, wenn sie von Infizierten getragen werden. Dafür sind sie auch ursprünglich konzipiert. Sie sollen im Krankenhaus, und speziell im OP-Saal, Patienten vor Keimen des Pflegepersonals und der Ärzte schützen.

14. Was sollte ich noch zum Schutz durch Mundmasken wissen?

Der Schutz durch die Masken lässt nach, wenn sie zu lange getragen werden. Er kann sich dann sogar in ein Infektionsrisiko umkehren. Das gilt auch, wenn sie nicht sicher entsorgt werden, Menschen also mit kontaminierten Masken Kontakt haben könnten. Details dazu weiter unten.

15. Ist es empfehlenswert einen Mundschutz zu tragen?

Jenseits der Filtereigenschaften gelten die Masken indirekt als ausgesprochen effektiver Schutz, weil sie verhindern, dass Trägerin oder Träger mit möglicherweise kontaminierten Händen Nase und Mund berühren. Wird zusätzlich noch vermieden, sich in die Augen zu fassen, sinkt nach Expertenmeinung das Risiko einer Schmierinfektion auf annähernd Null. Kritiker hingegen warnen, die Masken könnten psychologisch ein zu starkes Schutzgefühl suggerieren und Träger dazu verleiten, andere wichtige Hygieneregeln oder das Abstandhalten zu vernachlässigen.

16. Wie lange darf ich eine Schutzmaske tragen, kann ich sie notfalls waschen?

Normale Schutzmasken sollten maximal einen Tag getragen werden, und möglichst nur, wenn man sie wirklich braucht, also in unmittelbarer Nähe anderer und nicht etwa beim Müllrunterbringen oder Joggen oder dergleichen. Waschen beeinträchtigt die Wirksamkeit der Masken, setzt sie aber nicht auf Null. Ähnliches gilt für Einsprühen mit Desinfektionsspray. FFP-Respiratoren (siehe unten) können länger und häufiger verwendet werden.

17. Wie genau entsorge ich Schutzmasken?

Die Masken können mit Erregern kontaminiert sein, sowohl außen als auch innen. Entsprechend vorsichtig sollte man mit ihnen umgehen. Schutzmasken sollten im normalen Hausmüll, entweder in einem zugebundenen Müllsack oder eingewickelt etwa in Küchenpapier, entsorgt werden. Danach gründlich Händewaschen.

18. Was steckt hinter den Begriffen FFP2 und FFP3 beim Mundschutz?

Es handelt sich dabei um so genannte Respiratoren mit der Spezifikation FFP2 oder FFP3. Es sind Atemschutzmasken mit Filter und Ventil, die einen etwas besseren Schutz bieten als herkömmliche Atemmasken. Sie müssen aber auch von Hand besonders an das Gesicht angepasst werden, um sie möglichst dicht zu halten.

19. Wie schütze ich andere am besten?

Die so genannte Husten- und Nies-Etikette sollte bestmöglich eingehalten werden: Wenn man Husten oder niesen muss, dann deutlichen Abstand von anderen nehmen, möglichst ein Taschentuch oder auch die textilbedeckte Ellenbeuge nutzen, um Tröpfchen aufzufangen.

Wer an einer Atemwegsinfektion erkrankt ist, sollte Menschenansammlungen – und damit auch den öffentlichen Nahverkehr, das Kino, etc., meiden. Auf die Auslagen im Supermarkt zu husten ist ebenso zu vermeiden wie sich mit Paracetamol gedopt auf eine Party oder in eine Besprechung zu schleppen. Davon, sich zur Begrüßung die Hände zu schütteln, sowie von anderen mit engem Kontakt verbundenen Begrüßungs- und Abschiedsritualen sollte man absehen.

20. Wie lang ist die Inkubationszeit?

Die Zeitspanne zwischen Übertragung des Erregers und Ausbruch der Krankheit kann nach derzeitigen Annahmen bis zu 14 Tage betragen. Man muss allerdings hier zwei weitere Aspekte nennen: Einerseits gibt es zumindest ein paar Hinweise darauf, dass es in Ausnahmefällen auch länger dauern kann. Zudem sagt die Inkubationszeit nichts darüber aus, wie lange Personen, die gar nicht spürbar oder erkennbar erkranken, aber infiziert sind, infektiös bleiben. Die Erfahrung mit anderen Erregern legt nahe, dass solche Leute das Virus sogar über längere Zeiträume weitergeben können.

21. Wie viele Menschen sind bislang weltweit infiziert, gestorben – oder wieder genesen?

Hier ändern sich die Zahlen täglich. Stetig aktualisiert wird diese Website mit Daten. „Total confirmed“ bedeutet: Insgesamt bestätigte Fälle. „Total deaths“: Todesfälle gesamt. „Total recovered“: Genesene gesamt. Die Zahlen sind mit Unsicherheiten behaftet. So muss man etwa davon ausgehen, dass sehr viele Menschen, die keinen oder leichte Symptome zeigen oder zeigten, infiziert sind oder waren, aber nicht in diese Statistik eingehen, weil sie nicht getestet werden bzw. wurden.

22. Könnten wirklich bis zu 70 Prozent der Weltbevölkerung erkranken, wie ein Harvard-Forscher behauptet?

Es handelt sich hier um eine Aussage von Marc Lipsitch, einem wirklich ausgewiesenen Experten. Allerdings spricht er nicht von Erkrankungen, sondern von Infektionen. Da man erstens noch nicht genügend über das Virus weiß und zweitens es fast nirgends auf der Welt Erfahrungen mit einer Epidemie oder Pandemie, in der jetzt möglicherweise zu erwartender Form und unter Bedingungen des 21. Jahrhunderts gibt, sind Vorhersagen auch von Experten unsicher.

Insofern: Ja, es könnte sein, dass das Virus große Teile der Weltbevölkerung infiziert. Vermutlich aber würden dann längst nicht alle auch wirklich „erkranken“, und die meisten nicht ernsthaft. Trotzdem wären die Folgen ernst und es würde, selbst wenn die Letalität unter einem Prozent läge, viele Opfer geben.

Es könnte aber auch sein, dass das Virus durch genetische Veränderungen an Virulenz verliert und sich die Lage beruhigt. Wie immer in Situationen, in denen es offensichtliche Risiken gibt, viele Details aber unklar sind, muss gelten: Möglichst vorsichtig, umsichtig, rücksichtsvoll handeln, aber sich nicht auch noch von Panik „anstecken“ lassen.

23. Was steckt hinter dem Begriff Sars-CoV-2?

Der derzeit als „das Coronavirus“ bezeichnete Erreger heißt offiziell Sars-CoV-2. Er ist höchstwahrscheinlich von Tieren auf den Menschen übergegangen. Soweit bekannt, geschah dies auf einem Markt im chinesischen Wuhan, wo lebende Tiere verkauft wurden. Man geht derzeit davon aus, dass Fledermäuse der natürliche Wirt sind und der Erreger über einen anderen tierischen Zwischenwirt in Menschen gelangt ist.

24. Was steckt hinter dem Begriff Covid-19?

Die Krankheit, die von dem Virus Sars-CoV-2 ausgelöst wird, heißt offiziell Covid-19 (Coronavirus Disease 2019).

25. Wie bedrohlich ist die Erkrankung Covid-19?

Es ist – beispielsweise an zwei Personen, die aus Wuhan nach Deutschland ausgeflogen worden waren – nachgewiesen, dass Personen infiziert sein und mit dem Virus fertig werden können, fast ohne oder komplett ohne Symptome zu zeigen. Auch Personen, die Symptome zeigen, erkranken meist nicht ernsthaft. Bei einem kleinen Prozentsatz, der noch immer nicht verlässlich festgesetzt werden kann, kommt es aber zu ernsthaften Verläufen.

Diese erfordern intensivmedizinische Behandlung, etwa Beatmung und Flüssigkeitszufuhr per „Tropf“. Auch Antibiotikagaben können aufgrund von bakteriellen Infektionen, die sich wegen des geschwächten Immunsystems und der angegriffenen Lungengewebe dann auch häufiger einstellen, notwendig werden.

26. Was ist der Unterschied zwischen Coronavirus und einer Grippe?

Die Symptome sind teilweise gleich oder ähnlich, wobei starker Schupfen für Covid-19-Erkrankungen aber untypisch ist. Die Unterschiede liegen unter anderem im molekularen Mechanismus, über den die Viren sich Zugang zu den Zellen ihres Wirtes verschaffen – und wo im Atemtrakt sie dies tun. Bislang dachte man, dass sich das neue Coronavirus ähnlich wie das Sars-Virus 2003 verhält und vor allem Lungenzellen tief in den Bronchien befällt, Inzwischen haben Forscher aber herausgefunden, dass Sars-CoV-2 in den oberen Atemwegen in enorm großer Menge vorkommt, sogar mehr als Influenza-Viren bei der Grippe. Das liegt daran, dass die Sars-CoV-2-Viren auch dort im Rachen heranreifen können, während das Sars-Virus von 2003 das nicht konnte.

27. Gibt es besondere Risikogruppen?

Den überwiegenden Anteil der Coronavirus-Todesfälle machen ältere Personen mit Vorerkrankungen aus. Zudem scheint die Krankheit für Männer gefährlicher zu sein als für Frauen. Doch auch hier ist die Datenlage noch nicht ausreichend. Laut Angaben des Charité-Virologen Christian Drosten sprechen die Daten insgesamt dafür, dass Kinder deutlich seltener ernsthaft erkranken als Erwachsene, und auch dafür, dass Schwangere nicht besonders gefährdet sind.

28. Wie sieht die Situation für Kinder aus?

Kinder sind bislang, soweit Daten vorliegen, kaum von ernsthaften Verläufen betroffen. Sie können aber möglicherweise effektive Überträger sein, unter anderem aufgrund ihres Aufenthaltes in Kitas und Schulen, wo sie sich infizieren könnten, und wegen ihrer noch nicht voll ausgeprägten Fähigkeit, auf Hygiene oder gar Abstandhalten von anderen zu achten. Möglicherweise infizierte Kinder sollten zuhause so gut es geht isoliert werden. Da vor allem ältere Menschen gefährdet sind, sollten besuche bei Oma und Opa und dergleichen möglichst vermieden werden.

29. Wie funktioniert ein Coronavirus-Test?

Um Coronaviren nachzuweisen, braucht die Ärztin oder der Arzt einen Abstrich aus dem Rachen oder „Sputum“, also Auswurf tief aus der Lunge – letzteres ist nicht leicht zu bekommen, deshalb sind Rachenabstriche die Regel. Bislang dachte man, dass sich die Viren vor allem in tieferen Regionen der Atemwege vermehren, weshalb man möglichst tief im Rachenbereich mit einem Wattestäbchen über die Schleimhaut zu streichen versuchte. Inzwischen ist das nicht mehr nötig, sagt der Virologe Christian Drosten, weil die Viren neuesten Erkenntnissen zufolge auch im oberen Rachenbereich in „enormen Mengen“ vorkommen. Daher müsse man die Patienten nicht mehr mit tiefen Rachenabstrichen, bei denen der Würgereiz schwerer vermeidbar ist, „quälen“.

30. Was passiert mit dem Abstrich?

Ist der Abstrich erfolgt, sind spezialisierte Labore in der Lage, ein Vorhandensein des Virus anhand seines Erbmaterials nachzuweisen. Ob es sich tatsächlich um infektiöse Viren oder vielleicht nur um übriggebliebenes Erbmaterial nach überstandener Infektion handelt, lässt sich so aber nicht unterscheiden. Es ist aber wahrscheinlich, dass es sich dann um aktive Viren handelt.

Für den tatsächlichen Nachweis wäre es eigentlich notwendig, zu versuchen, die Viren in Zellkulturen anzuzüchten. Das kann nur in Ausnahmefällen gemacht werden. Fällt bei bestehender grippeartiger Erkrankung der Test negativ aus, ist es hochwahrscheinlich, dass die Symptome nicht von Sars-CoV-19 ausgelöst werden.

31. Infektionsverdacht – was soll ich tun?

Zuallererst sollte man Vorkehrungen treffen, andere vor einer möglichen Übertragung zu schützen (siehe dazu unsere ausführliche Liste solcher möglichen Vorkehrungen und Verhaltensweisen). Dazu gehört auch, möglichst nicht die Hausarztpraxis aufzusuchen und sich dort inmitten anderer Wartender aufzuhalten. Man kann in der Hausarztpraxis anrufen und die Situation mit Arzt, Ärztin oder Personal besprechen und sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten lassen.

Manche Ärzte machen Hausbesuche und können auch einen Abstrich vornehmen. Auch in der Rettungsstelle des nächsten Krankenhauses kann man anrufen, besonders, wenn man schwerere Symptome zeigt. In Berlin existiert eine zentrale Hotline (030 9028 2828) die derzeit zwischen 8 und 20 Uhr täglich besetzt ist Hamburg hat die Nummer 116117 hierfür 24 Stunden 7 Tage die Woche geschaltet. Das Robert Koch-Institut bietet zudem ein Online-Tool, in dem über die Postleitzahl deutschlandweit lokale und regionale Ansprechstellen ausgespielt werden. Sie erreichen dieses unter: https://tools.rki.de/plztool/

32. Kann man sich ein zweites Mal infizieren?

Offenbar ja, es gibt zumindest Hinweise darauf, etwa bei einer Frau in Japan, aber auch bei Personen in China. Das wäre dann so wie bei vielen anderen harmloseren Coronaviren. Wie häufig das zu erwarten ist, und ob die Erkrankung dann eher milder verläuft, ist noch unklar. Wer eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat, ist danach also nicht mit Sicherheit immun, sondern sollte sich verhalten wie alle, die noch nicht erkrankt sind: vorsichtig.

33. Gibt es Ärzte oder Krankenhäuser, die auf Corona-Patienten besonders gut vorbereitet sind?

Patienten mit schweren Corona-Symptomen müssen aufgrund ihrer Infektiosität isoliert und aufgrund ihrer schweren Symptome intensivmedizinisch versorgt werden. Das ist auf Intensivstationen in fast jedem allgemeinversorgenden Krankenhaus grundsätzlich möglich. Auch zusätzliche Isolierbetten bereitzustellen oder ganze Stationen für diesen Zweck abzutrennen, ist denkbar.

34. Was muss ich bei Haustieren beachten?

Bis jetzt gibt es weder Hinweise noch Nachweise, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen an Covid-19 erkranken oder es übertragen. Wie so vieles im Kontext dieser Epidemie ist auch dies nicht auszuschließen, aber die normale Hygiene, die ohnehin im Umgang mit Tieren gelten sollte, wird von Fachleuten als ausreichend angesehen.

35. Kann das Coronavirus über Fäkalien übertragen werden?

Dazu gibt es bis jetzt wenige Daten. Sicher ist, dass Virenmaterial über den Darm ausgeschieden wird. Ob es sich dabei um vermehrungsfähige Erreger handelt oder nur durch Verdauungsenzyme und ähnliches schon zerlegten molekularen Schrott, ist unklar. Eine einzelne kürzlich veröffentlichte Untersuchung legt aber nahe, dass Stuhl infektiös sein könnte.

Zumindest konnte eine Arbeitsgruppe der chinesischen Gesundheitsbehörde China-CDC unter dem Elektronenmikroskop ein aus einer Stuhlprobe einer erkrankten Person isoliertes Virus nachweisen, das so aussah, als ob es vermehrungsfähig war. Der eigentliche Nachweis, der nur über die Anzüchtung von Viren in Zellen unter Laborbedingungen möglich ist, ist aber nicht erbracht.

Der Charité-Virologe Christian Drosten sagte dazu am 26. Februar: Zwar lasse sich Viruserbgut in Stuhlproben Infizierter nachweisen, aber in keinem Fall habe man damit Zellkulturen infizieren können. das sei „eine gute Nachricht hinsichtlich Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle”, so Drosten. Trotzdem empfiehlt sich auch auf der Toilette besonders auf Hygiene zu achten. 

36. Ist Deutschland auf einen großen Ausbruch vorbereitet?

„Bestmöglich“ lautet die Antwort, die Gesundheitsminister Jens Spahn nun schon mehrfach gegeben hat. Bestmöglich muss aber nicht unbedingt auch „sehr gut“ bedeuten.

So meldete sich kürzlich eine Berliner Amtsärztin zu Wort, die in einer solchen Situation die Behörden als überfordert einschätzt, vor allem, weil viele amtsärztliche Stellen in Berlin nicht besetzt sind. Ob die derzeit geltende Praxis, was als Kriterien für eine mögliche Infektion und einen Test angesehen wird, ausreicht, wird auch von manchen Fachleuten bezweifelt.

Das föderale System erschwert zudem Koordinierung und Zusammenführung von Daten. So war es etwa in einer Recherche nicht möglich, trotz zahlreicher Anfragen konkrete und flächendeckende Angaben zur Zahl der in Deutschland im Ernstfall zur Verfügung stehenden Isolationsbetten und der Verfügbarkeit von zusätzlich benötigtem medizinischem Personal zu bekommen. Ein Faktor könnte auch die Demographie sein, da es in Deutschland vergleichsweise viele alte Menschen mit bestehenden Erkrankungen gibt, welche als Hauptrisikogruppe für lebensbedrohliche Verläufe gelten.

37. Ist China beim Umgang mit dem Coronavirus ein Vorbild für Deutschland?

Drakonische, und offenbar effektive Maßnahmen wie in China sind in Deutschland kaum vorstellbar. Grundsätzlich ist Deutschland allerdings, was die medizinische Versorgung und Kapazitäten in Krankenhäusern angeht, gut aufgestellt. Katastrophenschutzorganisationen wären auch in der Lage, im Ernstfall zusätzliche Unterbringungskapazitäten für Erkrankte zu schaffen. Auch großangelegte, länderübergreifende Übungen zur Simulation einer Pandemie hat es bereits gegeben. 

38. Worin unterscheidet sich Covid-19 von Sars?

Obwohl die Erreger von Sars und Covid-19 sich ähneln, unterscheiden sie sich offenbar in einigen relevanten Eigenschaften. Hier ist wissenschaftlich noch längst nicht alles verstanden. Möglicherweise ist Sars-CoV-2 infektiöser – virulenter – als Sars. Klar ist seit kurzem, dass sich im oberen Rachenraum viel mehr Viren finden als bei Sars, sogar mehr als bei Influenza. Das trägt zu höherer Ansteckungsgefahr bei. Und eine entscheidende Rolle könnte spielen, dass anders als bei Sars das Virus offenbar auch von Personen, die keine oder nur sehr milde Symptome zeigen und fühlen, übertragen werden kann.

Auch das steht im Zusammenhang mit der Virenlast im oberen Rachenraum: Die Erreger können sich in diesem Bereich vermehren, ohne dass die Person sich besonders krank fühlen muss. Bei Sars fand die Vermehrung der Viren vor allem in tiefen Lungenbereichen statt. Dort ist das Immunsystem viel aktiver und Betroffene fühlten sich deshalb auch wirklich krank, wurden schneller diagnostiziert und konnten isoliert werden.

39. Warum ist Covid-19 noch nicht eingedämmt?

Die oben genannten Eigenschaften von Covid-19 machen es fast unmöglich, die Krankheit auf die Weise, wie es bei Sars gelungen ist, einzudämmen, nämlich über die Isolierung von Erkrankten. Trotzdem spielt diese Strategie eine wichtige Rolle, um Ausbrüche einzudämmen. In Wuhan etwa wird die offenbar zurückgehende Zahl von Neuinfektionen auch darauf zurückgeführt.

40. Kann man eine Stadt wie Berlin abriegeln. Und was bringt das?

Die Diskussion dazu ist komplex. Allein die Logistik einer solchen Aktion wäre kompliziert, der Personal- und Materialaufwand immens, die Rechtmäßigkeit Gegenstand dann im Schnellverfahren nötiger Gerichtsentscheidungen. Die rechtliche Grundlage bildet vor allem das Infektionsschutzgesetz.

Studien zeigen, dass Abriegelungen, Grenzschließungen und ähnliches nur bedingt effektiv sind und sich als kontraproduktiv erweisen können. Problematisch ist etwa, dass hierdurch auch ein Klima erzeugt wird, das Einzelne zu verheimlichendem Umgang mit Symptomen veranlassen kann, was absolut nicht gewollt sein kann. Außerdem ist davon auszugehen, dass bei einer eventuell im Raum stehenden oder bevorstehenden Abriegelung viele noch versuchen werden, aus der Stadt herauszukommen

Auch Wuhan haben offenbar aus diesem Grund kurz vor der Abriegelung noch tausende Menschen verlassen. All das kann zu allgemeinem Chaos führen, aber auch dazu, dass eigentlich notwendige Abklärungen von Symptomen nicht erfolgen und sich das Virus auf diese Weise weiterverbreitet und Patienten sich selbst die nötige Behandlung vorenthalten. In einem freien Land wird bezüglich der Vermeidung von Neuinfektionen sehr viel vom möglichst verantwortlichen und verantwortungsvollen Verhalten von einzelnen Bürgern, Institutionen und Unternehmen abhängen.

41. Was bedeuten Letalität, Mortalität und Virulenz?

Letalität ist die Rate der Todesfälle bezogen auf die Gesamtzahl der Erkrankten oder bezogen auf die Gesamtzahl der Infizierten. Im Englischen wird hier auch der Begriff der „case fatality rate“ (CFR) benutzt. Wie hoch diese bei diesem Virus liegt, ist nach wie vor unklar. In einer Pressekonferenz der WHO gab der Vorsitzende einer „Joint Mission“ zur Untersuchung der Situation in China, Bruce Aylward, für die Provinz Hubei eine CFR zwischen zwei und vier Prozent an, für Regionen abseits von Hubei 0,7 Prozent. Sie könnte aber, falls viele Infektionen aufgrund fehlender oder nur leichter Symptome unerkannt bleiben sollten, auch deutlich niedriger liegen.

Mortalität ist, anders als Letalität oder CFR, schlicht die generelle Sterberate innerhalb der Bevölkerung oder einer Bevölkerungsgruppe, unabhängig von spezifischen Faktoren wie etwa Erkrankungen und Infektionen. Das bedeutet, dass etwa ein Virus mit hoher Letalität auch die Mortalität erhöht, während etwa eine plötzlich verfügbar werdende Impfung die Mortalität dann wieder senken könnte.

Virulenz ist das Ausmaß der Pathogenität, also das krankmachende Potenzial eines Erregers. Je höher die Virulenz eines Erregers, desto höher ist normalerweise auch die Letalität beim Menschen, aber nicht notwendigerweise. In anderen Definitionen wird Virulenz auch als Ausmaß der Infektiosität unabhängig von der Schwere der resultierenden Erkrankung benutzt.

Ist eine Snackpause zwischen zwei Arbeitsterminen gesetzlich unfallversichert?

18.06.2019

Das Landessozialgericht hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert ist, wenn er zwischen zwei Arbeitsterminen einen Zwischenstopp bei einem Bäcker macht (Az.: L 1 U 1312/18).

Ist eine Snackpause zwischen zwei Arbeitsterminen gesetzlich unfallversichert?

Im konkreten Fall ging es um eine Mitarbeiterin eines mobilen Pflegedienstes. Die Frau wollte sich vor einem beruflichen Termin einen Kaffee in einer Bäckerei kaufen, um ihn nach der Arbeit zu trinken. Auf dem Weg in das Geschäft stürzte die Frau und verletzte sich am Knie. Die Berufsgenossenschaft sah darin keinen Arbeitsunfall und verweigerte die Leistung.

Das Thüringer Landessozialgericht schloss sich der Auffassung der Berufsgenossenschaft an. Betriebswege wie die Fahrt von einem Klienten zum nächsten stünden zwar unter Versicherungsschutz, nicht aber der geplante Besuch in einer Bäckerei. Dieser unterbreche den versicherten Weg. Der Kauf eines Coffee to go sei als „höchstpersönliche Verrichtung“ unversichert, da es sich hierbei um eine eigenwirtschaftliche Aktion handle. Demnach bestehe kein sachlicher Zusammenhang zwischen Kaffeeholen und der versicherten Tätigkeit, so die Richter.

Die Entscheidung kann beim Bundessozialgericht noch angefochten werden.

Impfung gegen Gürtelrose

Die Ständige Impfkommission empfiehlt jetzt die Impfung gegen Gürtelrose ab einem alter von 60 Jahren, bei Grunderkrankungen oder Immunschwäche schon ab 50 Jahren. Im Mai könnte die Impfung Kassenleistung sein. so lange hat das Gesundheitsministerium Zeit, die Schutzimpfungen zu prüfen. Vierundzwanzig Kassen übernehmen bereits jetzt einen Teil der Kosten. Sprechen Sie uns gerne bei Interesse darauf an!

Risikolebensversicherung

Arglist nicht bewiesen

Die Witwe eines Hautkrebspatienten erhält 150.000 € aus der Risikolebensversicherung. IhrEhemann hatte kurz nach einer routinemäßigen Gewebeentnahme die Versicherungabgeschlossen, einen Tag später erhielt er die Diagnose: Krebs. Neun Jahrespäter starb er. Arglist konnte der Versicherer ihm nicht nachweisen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 U 41/13).

Teilkaskoversicherung

Bissschäden am Auto

Nimmt ein KFZ Versicherer den Fahrzeuginnenraum vom Schutz gegen Tierbisse aus, bezieht sich dies allein auf den Raum, in dem sich die Fahrzeuginsassen befinden und auf den Kofferraum. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 7 U 25/16). Wenn aber Nagetiere zwischen Karosserie und Innenraumverkleidung Bissschäden verursachen, muss der Versicherer zahlen. Ansonsten würde laut Gericht der Versicherungsschutz ins Leere. Tierbissschäden treten vor allem im Motorraum an Kabeln auf. In dem behandelten Fall hatten Nagetiere, vermutlich Mäuse, unter anderem die Wasserabläufe des Panoramadachs zerbissen, einen Kopfairbag angefressen und hinter dem Armaturenbrett Schäden an Dämmung und Isolierung der Verkabelung angerichtet. Somit musste der Versicherer zahlen.

Unser Service für Sie

Wir sind in erster Linie Schadenmanager

Das bedeutet, das wir darauf fokussiert sind Schäden für Sie in Ihrem Interesse abzuwickeln. Für Kunden und deren Versicherungsverträge die von uns betreut werden, ist diese Leistung ohne zusätzliche Kosten verbunden. Auch Kunden, die Ihre Verträge nicht bei uns in der Betreuung haben können, unseren Schadenmanagement Service gegen eine vorab vereinbarte Gebühr in Anspruch nehmen.

Die Gebühr richtet sich nach der Schadenhöhe bzw. Aufwand. Wir arbeiten in diesem Bereich auch mit einer Anwaltskanzlei zusammen, sollten Gerichtliche Schritte notwendig werden.

Auch für anderweitige Probleme mit Versicherungen treten wir für Ihre Interessen erfolgreich ein. Bereits in der Beratung sind wir auf den eventuellen Schadeneintritt fokussiert und bieten Ihnen in unseren Angeboten Versicherungsunternehmen, Tarife und geprüfte Bedingungen an, die eine reibungslose Schadenregulierung gewährleisteten.

Versicherungsadministration machen wir für Sie

Wir bieten Ihnen als Kunden an, alle administrativen Aufgaben für Ihre Versicherungen zu übernehmen, so dass Sie sich auf das konzentrieren können, was Ihnen wichtig ist.

Wir übernehmen alle postalische und elektronische Korrespondenz, und bereiten eine Kurzgefasste Entscheidungsvorlage bei Bedarf für Sie vor und setzen dann Ihre Entscheidung um.

Aber auch bei einem Schaden, übernehmen wir die Gesamte Sachbearbeitung in Ihrem Interesse und senden Ihnen wesentliche Updates, bzw. Berichte nach Ihrem Wunsch, sowie die Erledigungsinformation, wenn der Schaden abgeschlossen ist.

Dieses verringert Meeting Zeit, und Sie können Sich die aufbereiteten Unterlagen dann ansehen, wenn Sie dafür Zeit und den Kopf dafür frei haben.

Damit verringert sich merklich die von Ihnen benötigte Zeit für die notwendigen aber Zeitintensiven Meetings, sowie auch internen Ressourcen von Mitarbeitern in Ihren Unternehmen.

Alle Versicherungen prüfen und verwalten wir gemäß unserem Mandat in Ihrem Interesse, nicht im Interesse der Versicherung, gemäß der gesetzlichen Vorgaben als Sachwalter nach §61- 63 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), sowie den mit Ihnen geschlossenen Vereinbarungen und Absprachen.

Dabei prüfen wir selbstverständlich den Preis, aber auch die zugrundeliegenden Bedingungen der Versicherungen und welche Risiken Sie und Ihr Betrieb tatsächlich haben.

Was wir dafür von Ihnen brauchen, wir benötigen ein unterzeichnetes Maklermandat von Ihnen, das uns dazu berechtigt alle diese Aufgaben gegenüber Versicherungen und Sozialversicherungen zu übernehmen. Sie können uns dieses auch auf nur bestimmte Versicherungen aussprechen, und uns und unseren Service damit testen.

Kostet dieser Service etwas?

Für alle von uns betreuten und im Bestand befindlichen Versicherungen sind die Kosten für unseren Service inklusive und mit den Versicherungsbeiträgen bezahlt.

Wer macht den Service bei der Sicher Sicher GmbH?

Bei uns betreuen Sie nur Fachkräfte mit internationaler Berufserfahrung im Versicherungswesen in verschiedenen Funktionen und mindestens abgeschlossenem Studium zum Versicherungsfachwirt. Damit haben wir ein Team mit exzellenten Kontakten auch bei Länderübergreifenden Risiken speziell im asiatischen Raum, das dort auch sprachlich dort frei agieren kann.

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Wofür steht Sicher Sicher?

Sicher Sicher will Versicherungen entwickeln und anbieten, die den Kunden einen Mehrwert für seine jeweilige Situation bietet.

Sicher Sicher möchte der innovative Anbieter für Versicherungslösungen und damit verbundene Mehrwerte sowie Dienstleistungen werden. Daher arbeiten wir stetig an weiteren Produkten, die es bislang noch nicht im Versicherungsmarkt so gibt.

Sie haben einen speziellen Versicherungswunsch, wir helfen Ihnen diesen nach besten Möglichkeiten Realität werden zu lassen. Wir können uns alles vorstellen.

Auch Dienstleistungen mit unseren Partnern werden wir weiter ausbauen, welche einen weiteren Mehrwert für unsere Kunden sein werden.

Sicher Sicher möchte keine Störung im Leben seiner Kunden sein, sondern eine Bereicherung, in dem Zeitraum indem die Produkte von Sicher Sicher dieses für den individuellen Bedarf des Kunden sind.

Sicher Sicher verzichtet auf Newsletter, oder Werbeanrufe. Wir erheben nur die Daten vom Kunden, die wir zur Abwicklung des Versicherungsschutzes benötigen.

Sicher Sicher wird den Kunden nur bezüglich des von Ihn abgeschlossenen Vertrages oder auf Wunsch des Kunden kontaktieren, sowie zu den gesetzlich vorgeschriebenen Informationsbestimmungen.

Einfach zu sein, ist nicht einfach, dennoch möchten wir dieses versuchen und nach Möglichkeit immer für unsere Kunden zu sein: einfach und umkompliziert, bezüglich aller nötigen Schritte und Kontakte mit uns.

Wir sind keine InsurTech, aber wir wollen eine werden, und nehmen das Feedback von unseren Kunden daher gerne auf um besser zu werden. Niemand ist Perfekt, wir eben auch nicht. Unser Versprechen an unsere Kunden ist aber, immer das Best mögliche für unsere Kunden zu erreichen.

Die Technologie, soll unterstützen und erleichtern, daher beschränken wir uns auf weniger Komplexe Prozesse, die dafür mit weniger Fehlern laufen.

Sicher Sicher soll unseren Kunden ermöglichen, die Technik zu nutzen, aber wohlwissend, das im Bedarfsfalle ein Mensch vom Fach immer noch zu erreichen ist und sich um die Anliegen des Kunden als fester Ansprechpartner bis zur Erledigung zur Verfügung steht.

Umweltschutz und Kostenersparnis, erzeugen wir damit, das wir auf Papier nach bester Möglichkeit verzichten. Sollten wir dennoch aus Verpflichtenden Gründen zu Papier greifen müssen, verwenden wir ausschließlich recycling Papier.

Bitte drucken Sie die von uns zugesandten Unterlagen nach Möglichkeit ebenfalls nicht aus, sichern Sie diese Dokumente entsprechend mit einer Sicherungskopie. Selbstverständlich senden wir Ihnen bei Verlust jederzeit Kopien sämtlicher Dokumente elektronisch zu.

Erstkontakt Informationen

Erstkontaktinformation

(nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung)

Sicher Sicher GmbH

Rödingsmarkt 9

20459 Hamburg

Telefon: +49 40 – 645 666 16

Email: Fragen@sichersicher.eu

Webseite: www.sichersicher.eu

Wir sind als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung tätig. Als unabhängiger Vermittler stehen wir rechtlich auf der Seite des Kunden, dessen Interessen wir wahrzunehmen haben.

Sicher Sicher ist eine eingetragene Wort- und Bildmarke der Sicher Sicher GmbH und Marken- und Patentrechtlich geschützt.

Bei der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg sind wir zugelassen und unter der Vermittlernummer: D- 5YIT-ZMALW-87 registriert.

Unsere Handelsregistereintragung finden sie beim Amtsgericht Hamburg unter der HRB 150 931.

Die Eintragung kann bei der Registerstelle Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.11052 Berlin überprüft werden. Telefon 0180 500-585-0 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, maximal 42 Cent/Min. aus einem Mobilfunknetz) und unter www.vermittlerregister.info

Wir besitzen keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten bzw. am Kapital unseres Maklerunternehmens.

In Streitfällen können Sie sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

Internet:  www.pkv-ombudsmann.de

Ärzteversorgung

18 Versorgungswerke sind für die Renten der Ärzte verantwortlich. Je nach Werk liegt das Rentenbeginnalter bei 65 bis 67 Jahren. Einen gleitenden Übergang in die Rente ist nur bei wenigen möglich.

Die berufsständischen Versorgungswerke gelten als Top Absicherung für Freiberufler und Arbeitnehmern mit klassischen Kammerberufen. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Architekten. Über die jeweilige Kammer sind alle Mitglieder pflichtversichert. Die höchste Mitgliederzahl haben die 18 Versorgungswerke der Ärzte, circa 400 000 Mitglieder.

Es gibt große Unterschiede bei den Übergangsregelungen, so können Ärzte des Landesversorgungswerks Hessen mit 65 Jahren die reguläre Rente beziehen. Bei der Bezirksärztekammer Trier gilt erst mit 67 Jahren für alle ab 1985 geborenen.

Des Weiteren bieten nur 11 der 19 Versorgungswerke die Möglichkeit von Teilrenten an.

Die Lebensläufe für Ärzte haben sich ebenfalls verändert, ein Job- und Ortswechsel ist heutzutage üblich. Kommt es dazu ist es wichtig die erwartbare Rente im Vergleich zu den anderen Versorgungswerken und zur gesetzlichen Rente einordnen zu lassen.

Einen Einblick verschafft der Infobrief Nr. 24 vom November 2017, dort vergleicht die Berliner Ärzteversorgung anhand eines fiktiven Beispiels ihre Rente mit der aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei gleicher Beitragszahlung zwischen 1982 und Mitte 2017 läge die Bruttorente der Berliner Ärzteversorgung bei 2.459 € im Monat, hingegen die der gesetzlichen Rentenversicherung bei 1.533 € (Details siehe www.vw-baev.de, Reiter ‚“Wegweiser“).

Was die Berliner Ärzteversorgung bei Ihrer Beispielrechnung außen vor lassen ist, das die gesetzliche Rentenversicherung für seine Mitglieder einen Zuschuss von derzeit 7,3% zur Krankenversicherung zahlt, diesen bekommen Ärzte nicht. Den noch fällt die Berechnung gut 50% höher für die Ärzte Versorgung aus.

Eins zu Eins vergleichbar sind die Systeme aber nicht. Die Versorgungswerke der Ärzte bieten auch umfangreichere Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung als die gesetzliche Rentenversicherung an. Dafür hat die gesetzliche Rentenkasse ein breiteres Leistungsangebot, neben den Zuschüssen zur Krankenversicherung zählen auch umfassende Reha Leistungen und die Anerkennung von Erziehungszeiten für die Rente, von der auch Ärzte die Möglichkeit haben zu profitieren.

Grund für die Unterschiede ist ein anderes Finanzierungsmodell. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als reines Umlageverfahren konzipiert.  Bis auf eine kleine Reserve werden alle Beiträge an die jetzigen Rentner ausgezahlt. Die Versorgungswerke der Ärzte nutzen das sogenannte „offene Deckungsplanverfahren“. Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus Umlage und Kapitaldeckung. Ein Teil der Mitgliedsbeiträge wird an Kapitalmärkten angelegt. Diese daraus resultierenden Gewinne finanzieren die Renten mit.

Wieviel von den Beiträgen als Umlage oder Kapitaldeckung genutzt wird, kann jedes Versorgungswerk selber entscheiden.

Am besten können sie sich einen Überblick verschaffen indem Sie die Satzung ihres Versorgungswerkes und die Rentenmitteilungen prüfen. Haben Sie auch Ansprüche, oder Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie auch deren Altersvorsorgeberatung nutzen. Diese berücksichtigt alle Rentenansprüche, ob privat, gesetzlich oder Versorgungswerk.

Termine hierzu können Sie online vereinbaren unter www.eservice-drv.de oder telefonisch unter 0800-1 00 04 80 24.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

nach Artikel 13, 14 und 21 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend DSGVO genannt) und §§ 32, 33 Bundesdatenschutzgesetz (nachfolgend BDSG genannt)

Wir nehmen unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit Ihrer Daten im Rahmen der geltenden Bestimmungen zum Datenschutzrechtsicherzustellen, sehr ernst. Der Schutz und die gesetzeskonforme Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten ist uns daher ein wichtiges Anliegen. Die Sicher Sicher GmbH setzt deshalb sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen ein, um Ihre Daten vor Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden dem technologischen Fortschritt entsprechend laufend weiterentwickelt. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Sicher Sicher GmbH und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Wir nutzen Googel analytics im Rahmen der Zulässigkeit, gemäß der Europäischen Datengrungverordnung (DSVGO). Sollten Sie dieses nicht wünschen, können Sie den unten stehenden Opt-out Link klicken.

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Bitte geben Sie die Informationen auch den aktuellen und künftigen vertretungsberechtigten Personen und wirtschaftlich Berechtigten sowie etwaigen mitversicherten Personen und sonstigen Beteiligten weiter. Dazu zählen abweichende Bezugsberechtigte Personen oder Abtretungsgläubiger.

 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Sicher Sicher GmbH

Rödingsmarkt 9

20459 Hamburg

Telefon: +49 (0)40-645 666 16

E-Mail: Fragen@sichersicher.eu

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter

der oben genannten Adresse mit dem Zusatz Datenschutzbeauftragter

oder per E-Mail unter: datenschutz@sichersicher.eu.

Zu welchen Zwecken werden Ihre Daten verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage?

 

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct Datenschutz) verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft ergänzen. Diese können Sie im Internet unter www.sichersicher.eu/datenschutz abrufen.

Wir benötigen von Ihnen personenbezogene Daten zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir zudem diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zum Beispiel zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden bzw. Leistungsfall benötigen wir etwa, um zu prüfen, ob ein Leistungsfall oder Schaden eingetreten und wie hoch der Schaden ist.

Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich.

Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken zum Beispiel für die Entwicklung neuer Tarife. Die Daten nutzen wir zudem für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung,

beispielsweise für die Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener

Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs.1 b) DSGVO.

Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Ihre Gesundheitsdaten im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir zuvor Ihre Einwilligung nach Art.9 Abs.2 a) in Verbindung mit Art.7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs.2 j) DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen

werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die Sie gegebenenfalls vor dem 25.05.2018 (also vor Geltung der DSGVO) erteilt haben.

Der Widerruf hat keine Rückwirkung. Er berührt nicht die Rechtswirksamkeit der bis zum Eingang des Widerrufes auf der Grundlage der vormaligen Einwilligung erfolgten Datenverarbeitung. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art.6 Abs.1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere erforderlich sein:

  • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs;
  • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Sicher Sicher GmbH und Kooperationspartnern, sowie für Kundenzufriedenheitsbefragungen
  • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 c) DSGVO.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zuvor informieren.

Wer bekommt Ihre Daten? (Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten) Rückversicherer, Risikoträger

Von uns übernommene Risiken versichern wir bei verschiedenen Risikoträgern. Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags und gegebenenfalls Schadendaten an einen Risikoträger / Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild von dem Risiko oder von dem Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Risikoträger oder Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.

Vermittler

Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet der Vermittler, die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch unser Unternehmen übermittelt diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.

 

Externe Dienstleister

Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, sowie der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, können Sie der Übersicht im Anhang (Dienstleisterliste) sowie in der jeweils

aktuellen Version auf unserer Internetseite unter https://www.

sichersicher.eu/datenschutz entnehmen.

Weitere Empfänger

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (beispielsweise Sozialversicherungsträger, Finanz- oder Strafverfolgungsbehörden).

Wie lange speichern wir Ihre Daten (Dauer der Datenspeicherung)?

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogenen Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von 3 bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu 10 Jahren.

Welche Datenschutzrechte haben Sie (Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten)?

Sie können unter vorgenannter Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie eine Berichtigung verlangen, wenn wir unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert haben. Ebenso haben Sie das Recht, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn wir unvollständige Daten gespeichert haben.

Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Wann tauschen wir Ihre Daten mit Ihrem früheren Versicherer aus?

Um Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch personenbezogener Daten mit dem von Ihnen benannten früheren Versicherer erfolgen.

Wie können Sie sich beschweren?

Als Sicher Sicher GmbH haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Kunden jederzeit zufrieden zu stellen. Wir setzen daher alles daran, Ihr Anliegen schnell, fair und korrekt zu lösen. Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, können Sie sich an unsere zentrale Beschwerdestelle wenden:

Sicher Sicher GmbH

Zentrale Beschwerdestelle

Rödingsmarkt 9

20459 Hamburg

E-Mail: Fragen@sichersicher.eu

Telefon: +49 (0)40-645 666 16

Sie haben die Möglichkeit sich mit einer Beschwerde an uns oder den  Datenschutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Widerspruchsrecht

 

Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn

sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen

die Datenverarbeitung sprechen.

 

Dienstleister Liste:

 

  • Hawranke GmbH, Rödingsmarkt 9, 20459 Hamburg
  • Sicher Sicher to eat Zertifizierung, Rödingsmarkt 9, 20459 Hamburg