Im Verlauf des Arbeitslebens wird mehr als jeder Vierte gemäß Statistik, vorübergehend oder sogar dauerhaft berufsunfähig. Das Durschnittsalter für Berufsunfähigkeit ist mit 44 Jahren sehr jung, da es bis zur Rente noch ein ganzes Stück ist. Was sind die Ursachen für die Berufsunfähigkeit? Ein Unfall ist nur selten ein Auslöser: Bei Frauen sind es 4,5%, bei Männern immerhin fast 10%. Der weitaus häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, und Frauen sind mit fast 36% nochmal deutlich häufiger betroffen als Männer. Der große Denkfehler vieler Menschen ist, das Sie davon ausgehen, das die Gefahr berufsunfähig zu werden nicht für Sie gilt, damit verdrängen und unterschätzen Sie die Gefahr. Laut Statista Erhebung sind nur 42% der berufstätigen Frauen für solche Fälle versichert. Dabei ist das Berufsunfähigkeitsrisiko bei jüngeren Frauen heute sogar fast ein Drittel höher als noch vor 20 Jahren (Deutsche Aktuarvereinigung e.V.). Das liegt im besonderem an der gestiegenen psychischen Doppelbelastung für Frauen durch Job udn Familie. Frauen arbeiten viel häufiger als Männer in Berufen mit einem höheren Risiko für psychische Erkrankungen, etwa in der Pädagogik oder in der Pflege. Bei Frauen sind weitere Gründe für eine Berufsunfähigkeit 17,3% das Muskel-Skelettsystem und das Bindegewebe, 25% bösartige Neubildungen, 4,5% Unfälle, 4,2% Kreislaufsystem. Die weiteren 13,2% beruhen auf vielen sonstigen Ursachen.
Bei Männern sind die Auslöser für eine Berufsunfähigkeit schwere körperliche Tätigkeiten. Die gefährlichsten Berufe laut Statista Erhebung sind: Gerüstbauer, Dachdecker udn Bergleute. Dabei sind die Gründe für eine Berufsunfähigkeit bei Männern mit 25,6% Psyche und Nervenkrankheiten, 23,7% das Muskel-Skelettsystem und das Bindegewebe, 15,7% bösartige Neubildungen, 9,8% Unfälle, 8,9% Kreislaufsystem. Die weiteren 16,3% beruhen auf vielen sonstigen Ursachen.
Wie hoch sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein?
Wir empfehlen, mindestens 60% des aktuellen monatlichen Bruttoeinkommens zu versichern. Damit sind nicht nur Ihre moantlichen Kosten (Miete, Lebensunterhalt etc.) abgedeckt, sondern es bleibt auch noch Spielraum für ungeplante Ausgaben. Wer die Möglichkeit zum sparen der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge nutzen möchte, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung in die betriebliche Altersvorsoge inkludieren. Gerne beraten wir hierzu bei Interesse, wie das genau funktioniert und wer dieses machen kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Damit trotzdem weiter Geld aufs Konto kommt
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichern wir das wertvollste ab, was wir besitzen: unsere Arbeitskraft. Die ist wertvoller als manche Menschen annehmen, denn selbst ohne beruflichen Bildungsabschluss verdient man im Vollzeit-Erwerbsleben rund 1,3 Millionen Euro. Als Fachkraft sind es rund 1,3 Millionen Euro und mit einem Universitätsabschluss sogar durchschnittlich 2,7 Millionen Euro. Diese Zahlen beruhen auf Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Berufsunfähigkeit ist definiert als die langfristige Beeinträchtigung, den bisherigen Beruf durch eine Krankheit, einen Unfall oder Invalidität auszuüben. Wenn man berufsunfähig ist, kann man also dem in der Vergangenheit durchgeführten Beruf nicht mehr nachkommen. Berufsunfähigkeit bedeutet nicht, dass man nicht einer anderen Arbeit nachgehen kann.
Der Begriff der Berufsunfähigkeit stammt aus der Versicherungswirtschaft. Im Versicherungsvertragsgesetz ist eine Definition zu finden, an der sich die Versicherer bei der Gestaltung ihrer Versicherungsbedingungen orientieren. Im Paragraphen 172 ist festgeschrieben, dass derjenige berufsunfähig ist, der den zuletzt ausgeübten Beruf, wie er ohne eine gesundheitliche Beeinträchtigung durchzuführen wäre, durch eine Krankheit, durch Körperverletzung oder durch einen Kräfteverfall, der über das gewöhnliche altersbedingte Maß hinaus geht, ganz oder mindestens teilweise für einen längeren Zeitraum nicht mehr übernehmen kann.
Definition nach § 2 der Allgemeinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeit
„(1) Vollständige BU (Berufsunfähigkeit) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (alternativ: mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.“
„(2) Teilweise BU liegt vor, wenn die in Absatz (1) genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauernd erfüllt sind.“
„(3) Ist die versicherte Person voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise BU.“
Also wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung fängt Sie finanziell auf und zahlt eine Rente, sobald sie den Job wegen einer Erkrankung nur noch zu 50% ausüben können. Auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit nur vorrübergehend (mindestens 6 Monate) ist. Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, müssen Sie ein paar Fragen beantworten (siehe unser Angebotsformular). Das ist wichtig damit wir und die Versicherung Ihren individuellen Beitrag berechnen, und Sie zu Besonderheiten beraten können. Es gilt, je jünger und gesünder Sie sind, umso günstiger ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn man in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, erhält man als nach 1961 geborener Mensch nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, und das ist ein großer Unterschied: Im besten Fall ist das ein Drittel Ihreres letzen Bruttogehalts. Anspruch darauf hat auch nur, wer innerhalb von fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nur, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, pro Tag bis zu drei Stunden zu arbeiten. Und zwar nicht in Ihren bisherigen Beruf, sondern in irgendeinem Job. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt bei einem nachgewiesenem Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50% die vereinbarte moantliche Rente.
Wesentlicher Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Berufsunfähigkeits Absicherung
Bei der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeit wird vorausgesetzt, dass man keinerlei Arbeit mehr nachgehen kann. Ansonsten erfolgt eine Staffelung der Rente nach der täglich zu erbringenden Leistungsfähigkeit nach Stunden:
- Keine Rente, wenn man noch sechs oder mehr Stunden pro Tag arbeiten kann
- Teilweise Erwerbsminderungsrente von 50 Prozent, wenn man drei oder mehr Stunden arbeiten kann
- Vollständige Leistung, wenn man weniger als drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen kann
Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung haben Arbeitnehmer dann uneingeschränkt, wenn sie nach dem 01. Januar 1961 geboren worden sind. Der Staat zahlt jedoch nicht, wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt. Zudem hat die versicherte Person eine sogenannte Wartezeit von mindestens fünf Jahren zu erfüllen.
Der Versicherer kann abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung integrieren
Der Versicherer ist über diese Definition hinaus berechtigt, eine weitere Vereinbarung zu treffen. Sie besagt, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit mehr ausüben kann, die ihr aufgrund ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Diese Einschränkung nennt man eine abstrakte Verweisung. Als Anhaltspunkt gilt, dass hochwertige Tarife für die Berufsunfähigkeitsversicherung kein Recht des Versicherers auf eine abstrakte Verweisung enthalten. Daher ist es wichtig hier sich die Mühe zu machen sich die Bedingungen durchzulesen. Als unabhängiger Versicherungsmakler ist diese Prüfung Teil der Angebotserstellung von uns. Somit ersparen wir Ihnen diese Mühen und stehen mit unserem Rat in der Verantwortung Ihnen gegenüber.
Was ist eine Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Nachversicherungsgarantie sollte in dem gewählten Versicherungsschutz unbedingt inkludiert sein. Dann können Sie nämlich bei bestimmten Ereignissen in Ihrem Leben die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente anheben, ohne das es eine erneute Gesundheitsprüfung erfordert. Ereignisse, welche eine solche Erhöhung der Rente zulassen sind in den meisten Tarifen der Abschluss der Berufsausbildung, wenn Sie heiraten, ein Kind bekommen, oder eien Immobilie kaufen.
Sollten Sie auch Personen mit abgesichert wissen wollen für den Todesfall, besteht auch die Möglichkeit die Berufsunfähigkeit mit der Todesfallabsicherung zu verbinden. Für weitere Informationen zur Risikolebensversicherung erhalten Sie beim klicken auf den Link: Risikolebensversicherung
Fordern Sie sich Ihren individuellen Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung von uns als unabhängigen Versicherungsmakler an:
Unterschiedliche Gründe für eine Berufsunfähigkeit
Aktuelle Studien belegen, dass rund 25 Prozent der Berufstätigen glauben, vor dem Beginn des Rentenalters berufsunfähig zu werden. Ein Viertel der Beschäftigten geht also davon aus, ihren jetzt ausgeübten Beruf irgendwann aus gesundheitlichen Gründen aufgeben zu müssen. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind unterschiedlich (Berufsunfähigkeitsversicherung Ursachen). Im Jahr 2015 waren 32 Prozent der Fälle durch Nervenkrankheiten, Depressionen und Burnout berufsunfähig. Immerhin 21 Prozent leiden an Beschwerden des Muskel-Skelett-Apparats und können deshalb nicht mehr arbeiten gehen. Nur 15 Prozent werden aufgrund einer Krebserkrankung berufsunfähig, immerhin acht Prozent leiden an Herz-Kreislauf-Schwäche und können deshalb nicht mehr arbeiten.
Gefahr einer Berufsunfähigkeit für alle Berufsgruppen ist hoch
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist für alle Berufsgruppen essenziell. Bis vor wenigen Jahren ging man davon aus, dass vor allem körperlich arbeitende Berufstätige schnell berufsunfähig werden. Heute weiß man, dass auch Menschen mit einer hohen Belastung in administrativen Tätigkeiten langfristig aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Somit ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit letztlich für alle Berufstätigen über alle Berufsgruppen hinweg hoch. Besonders gefährdet sind Menschen, die schwer körperlich oder geistig anspruchsvoll tätig sind. Demnach gehören Berufsgruppen wie Dachdecker, Krankenpfleger oder Feuerwehrleute ebenso zu den gefährdeten Berufen wie Lehrer, Ärzte und Verwaltungsbeamte.
So wird die Diagnose zur Berufunfähigkeit gestellt
Damit der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeit eintritt, ist der Grad der Berufsunfähigkeit festzustellen. Die meisten Versicherer setzen einen Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent für den Versicherungsfall an. Dieser Grad muss mindestens erreicht sein, damit eine BU-Rente gezahlt wird. Bei der Diagnose der Berufsunfähigkeit muss geklärt werden, wie sehr die ärztlich nachzuweisende Beeinträchtigung der Arbeitskraft sich auf die Fähigkeit auswirkt, den Beruf auszuüben. Zu beachten ist dabei, welche Schwerpunkttätigkeiten von der körperlichen Beeinträchtigung betroffen sind und welche weiteren Tätigkeiten nicht mehr durchgeführt werden können. Um das prüfen zu können, muss bekannt sein, unter welchen beruflichen Belastungen der Versicherte steht und welche Anforderungen seine Tätigkeit an ihn stellt.
Versicherer legt Grad der Berufsunfähigkeit fest
Auch eine genaue Beschreibung der Tätigkeiten ist erforderlich. Im Anschluss sind die vorliegenden und ärztlich nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten den einzelnen Tätigkeiten zuzuordnen. Allerdings sind es nicht die Ärzte des Versicherten, die den Grad der Berufsunfähigkeit feststellen. Sie kennen nämlich nicht den genauen Ablauf am Arbeitsplatz des Versicherten. Deshalb können sie die Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht festlegen. Diese Prüfung ist von den Versicherern selbst durchzuführen. Abhängig von den festgestellten und bestätigten gesundheitlichen Einschränkungen und den beruflichen Anforderungen schätzen sie den Grad der Berufsunfähigkeit ein. Dabei kommen Gutachter zum Einsatz, die diese Prüfung unterstützen. Aus diesem Grund muss der Versicherungsnehmer auch bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung absolvieren, durch die der Versicherer erkennen kann, welches Risiko er mit der Versicherung des Antragstellers eingeht.
Diese Diagnosen in der Berufsunfähigkeit sind möglich
Bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit kann es zu ähnlichen Diagnosen kommen, die sorgfältig gegeneinander abzugrenzen sind. So kann eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Sie bedeutet, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nur für einen bestimmten Zeitraum gilt, so dass der Arbeitnehmer bald wieder arbeitsfähig ist.
Von der Berufsunfähigkeit abzugrenzen ist die Erwerbsunfähigkeit. Sie besagt, dass der Versicherte überhaupt nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen kann und keinen anderen Beruf außer dem zuletzt ausgeübten mehr durchführen kann. Die Erwerbsunfähigkeit hindert den Versicherten also daran, überhaupt noch arbeiten zu gehen. Eine Erwerbsunfähigkeit ist letztlich die Basis für die Beantragung einer staatlichen Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält ein Versicherter, der weniger als drei Stunden am Tag einer beliebigen Arbeit nachgehen kann. Eine halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, sofern man noch zwischen drei und sechs Stunden täglich eine beliebige Arbeit übernehmen kann. Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt keine Erwerbsminderungsrente, selbst wenn man den bisherigen Job nicht mehr ausführen kann.
Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
Bis zum Jahr 2001 hatten gesetzlich Rentenversicherte einen Anspruch auf eine Rente bei Berufsunfähigkeit. Es gab noch eine Art staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Leistungen wurden allerdings gestrichen und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese ist allerdings schwerer zu bekommen, denn „erwerbsgemindert“ ist nur, wer in keinem Beruf mehr arbeiten kann, unabhängig vom Berufsfeld. Ein Bäcker, der berufsunfähig wird, kann somit noch auf einen Job im Call-Center verwiesen werden. Zudem gilt man nicht als erwerbsgemindert, wenn man noch mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten kann.
Ab wann ist man laut Gesetzgeber berufsunfähig?
Eine Berufsunfähigkeit liegt bereits dann vor, wenn die versicherte Person ihren „zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann“. Eine Voraussetzung ist zudem, dass der Versicherungsnehmer mindestens für 6 Monate nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen. Ein ärztliches Gutachten bzw. ein Beleg über die Prognose zur Krankheitsdauer werden der jeweiligen BU-Versicherung als Bestätigung zugesandt.