Firmenhaftpflichtversicherung

Firmenhaftpflichtversicherung – Vergleich der Leistungen und Absicherungen notwendig

Der berufliche Alltag umfasst Gefahren und jeder Betrieb besitzt ein individuelles Risiko. Die Gefahren, die mit dem Betriebsablauf und der beruflichen Tätigkeit einhergehen, können zwar trotz größter Sorgfalt nicht unterbunden, jedoch mit einer Firmenhaftpflicht finanziell abgesichert werden.

Das ist von enormer Wichtigkeit, da der Firmeninhaber oder Geschäftsführer für alle Schäden, die an Dritten durch den normalen Betriebsablauf seiner Firma verursacht werden, haftet. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Personenschaden, einen Sachschaden oder um einen Vermögensschaden handelt und auch, ob der Firmeninhaber oder Geschäftsführer selbst oder einer seiner Angestellten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit den Schaden bewirkt hat.

Der Unternehmer haftet und zwar vollständig, in unbegrenzter Höhe und folglich im Einzelfall zur Not mit seinem privaten Vermögen. Deshalb ist eine Firmenhaftpflichtversicherung für diese Situationen äußerst sinnvoll.

Bei den meisten Firmenhaftpflichtversicherungen müssen detaillierte Angaben zur Firma oder dem Gewerbe gemacht werden. Wer hier nicht sorgfältig arbeitet, der verliert schnell seinen Versicherungsschutz! Deshalb ist es wichtig sich von einem erfahrenen Gewerbeversicherungsmakler eine individuelle Risikoanalyse des Betriebes erstellen zu lassen, die alle Risiken aufdeckt und mitversichert.

Hier könne Sie eine kostenlose und unverbindliche Risikoanalyse und einen Firmenhaftpflichtversicherung Vergleich bei uns anfordern:

Die Haftpflicht Risiken für Unternehmen

Die unbegrenzte Haftung ist für den Geschädigten ein Segen, für den Haftenden kann dies zur wirtschaftlichen Bedrohung werden. Eine nicht sachgemäße Montage des Angestellten beim Kunden vor Ort mit folgendem Sachschaden und Vermögensschaden kann der vollhaftende Unternehmer eventuell noch problemlos selbst abdecken. Doch der Personenschaden des eigenen Kunden, der entstanden ist, weil dieser im Betriebsgebäude stürzte und sich dabei schwer verletzte, kann erhebliche finanzielle Probleme für den vollhaftenden Betriebsinhaber bedeuten.

Neben Kosten für die medizinische Behandlung und Arznei können nämlich hier auch Gebühren für Rehabilitationsmaßnahmen und im schlimmsten Fall bei bestehenbleibenden Schäden sogar Pflegekosten anfallen. Bei derartigen Schadensfällen und Schadenssummen ist in der Regel nicht nur das Bestehen des Betriebes gefährdet, sondern womöglich auch die private Existenz des Unternehmers.

Um sich als Firmeninhaber vor den betrieblichen und privaten Vermögensverlust von Sachschäden, Personenschäden und unechten Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit bzw. während des regulären Betriebsablaufes zu schützen, ist der Abschluss einer Firmenhaftpflichtversicherung angeraten.

Die Leistungen und Absicherungsfälle der Firmenhaftpflicht

Die Firmenhaftpflichtversicherung oder auch Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt im versicherten Schadensfall die Prüfung der Schadensersatzforderung und tritt für Sachschäden, Personenschäden und unechte Vermögensschäden bis zur Höhe der im Vertrag festgelegten Deckungssumme ein.

Unechte Vermögensschäden sind Schäden am Vermögen Dritter, die als Folge von vorangegangenen Personenschäden oder Sachschäden eintreten. Unberechtigte Ansprüche oder überhöhte Schadensersatzforderungen Dritter werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgewiesen.

Damit bietet die Firmenhaftpflichtversicherung allen Gewerbetreibenden, Handwerkern und Freiberuflern einen finanziellen Schutz vor den Folgen von Sachschäden, Personenschäden und unechten Vermögensschäden bei Dritten während der Ausübung ihrer beruflichen Arbeit bzw. Tätigkeit.

Was bei der Firmen Haftpflichtversicherung abgesichert wird

Die Versicherungsprämie für eine Firmenhaftpflichtpolice oder Betriebshaftpflichtpolice richtet sich unter anderem nach der Branche des Unternehmens, der Betriebsgröße, etwaig vereinbarten speziellen Versicherungseinschlüssen, Selbstbehalten und der Deckungssumme.

In der Praxis finden sich unterschiedliche Deckungssummen, hier ist das spezifische Betriebsrisiko eine wichtige Einflussgröße. Möglich sind zwischen 3 bis 10 Millionen Euro bei Personenschäden, Sachschäden und bei unechten Vermögensschäden.  Weitere Deckungssummen können individuell vereinbart werden.

Wer sich darüber hinaus auch gegen echte Vermögensschäden Dritter absichern möchte, sollte sich zusätzlich über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung informieren. Diese Police übernimmt die Kosten von echten Vermögensschäden an Dritten, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstanden sind.

Für einige Berufszweige wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Versicherungsmakler ist die Absicherung echter Vermögensschäden Pflicht. Für diese Personen gibt es auf dem Versicherungsmarkt auch die Berufshaftpflicht, die bei Personenschäden, Sachschäden sowie unechten und echten Vermögensschäden in Leistung tritt.

Bei Fragen zu ihren betrieblichen Versicherungen kontaktieren Sie uns gerne oder füllen eines unserer Formulare für eine Angeboterstellung aus.

Beschreiben Sie diesen so genau wie möglich und nennen sie weitere Bereiche die mit abgesichert werden sollen in den Vertrag.
Mit Hilfe Ihrer Webseite, können wir Risikorelevante Tätigkeiten besser einordnen.
Die Versicherungssummen gelten für Personen-, Sach- und Folgevermögensschäden. Weitere Versicherungssummen auf Anfrage zur Erstellung eines Riskobeteiligungsvertrages möglich.
Die Produkhatftpflichtversicherung sichert Hersteller und Quasihersteller gegen Haftungsansprüche und Schäden durch Dritte im Bezug auf Ihre hergestellten oder außerhalb der EU produzierten Produkte ab.
Der Umsatz bildet neben den anderen Risikofragen zur Beitragsberechnung.
Sie können zur genaueren Prämienberechnung diese folgender Maßen als Beispiel angeben: Geschäftsführer / Inhaber = GF 1, Vollzeit Angestellte = VZ 2, Teilzeit Angestellte = TZ 3, Mini job = MJ 1
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