Ist eine Snackpause zwischen zwei Arbeitsterminen gesetzlich unfallversichert?

18.06.2019

Das Landessozialgericht hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert ist, wenn er zwischen zwei Arbeitsterminen einen Zwischenstopp bei einem Bäcker macht (Az.: L 1 U 1312/18).

Ist eine Snackpause zwischen zwei Arbeitsterminen gesetzlich unfallversichert?

Im konkreten Fall ging es um eine Mitarbeiterin eines mobilen Pflegedienstes. Die Frau wollte sich vor einem beruflichen Termin einen Kaffee in einer Bäckerei kaufen, um ihn nach der Arbeit zu trinken. Auf dem Weg in das Geschäft stürzte die Frau und verletzte sich am Knie. Die Berufsgenossenschaft sah darin keinen Arbeitsunfall und verweigerte die Leistung.

Das Thüringer Landessozialgericht schloss sich der Auffassung der Berufsgenossenschaft an. Betriebswege wie die Fahrt von einem Klienten zum nächsten stünden zwar unter Versicherungsschutz, nicht aber der geplante Besuch in einer Bäckerei. Dieser unterbreche den versicherten Weg. Der Kauf eines Coffee to go sei als „höchstpersönliche Verrichtung“ unversichert, da es sich hierbei um eine eigenwirtschaftliche Aktion handle. Demnach bestehe kein sachlicher Zusammenhang zwischen Kaffeeholen und der versicherten Tätigkeit, so die Richter.

Die Entscheidung kann beim Bundessozialgericht noch angefochten werden.

Ist eine Snackpause zwischen zwei Arbeitsterminen gesetzlich unfallversichert?