Arglist nicht bewiesen
Die Witwe eines Hautkrebspatienten erhält 150.000 € aus der Risikolebensversicherung. IhrEhemann hatte kurz nach einer routinemäßigen Gewebeentnahme die Versicherungabgeschlossen, einen Tag später erhielt er die Diagnose: Krebs. Neun Jahrespäter starb er. Arglist konnte der Versicherer ihm nicht nachweisen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 U 41/13).
Risikolebensversicherung