Teilkaskoversicherung

Bissschäden am Auto

Nimmt ein KFZ Versicherer den Fahrzeuginnenraum vom Schutz gegen Tierbisse aus, bezieht sich dies allein auf den Raum, in dem sich die Fahrzeuginsassen befinden und auf den Kofferraum. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 7 U 25/16). Wenn aber Nagetiere zwischen Karosserie und Innenraumverkleidung Bissschäden verursachen, muss der Versicherer zahlen. Ansonsten würde laut Gericht der Versicherungsschutz ins Leere. Tierbissschäden treten vor allem im Motorraum an Kabeln auf. In dem behandelten Fall hatten Nagetiere, vermutlich Mäuse, unter anderem die Wasserabläufe des Panoramadachs zerbissen, einen Kopfairbag angefressen und hinter dem Armaturenbrett Schäden an Dämmung und Isolierung der Verkabelung angerichtet. Somit musste der Versicherer zahlen.

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