Waren-Transportversicherung

Bei einem Transport kann eine Menge geschehen und die beförderten Waren und Güter unterliegen auf dem Transportweg oder während einer Lagerung vielen Gefahren. Wie schnell kann ein Unfall auf dem Transportweg passieren, bei dem die geladenen Waren und Güter beschädigt oder gar zerstört werden. Unfälle beim Entladen des Transportfahrzeuges oder der Diebstahl des Transportfahrzeuges sind ebenfalls keine weithergeholten Szenarien, bei dem transportierte Waren und Güter zu Schaden kommen können. Mit einer betrieblichen Transportversicherung für Seefracht, Luftfracht oder Straßen Fracht können sich Unternehmen wie beispielsweise Speditionen vor den Folgen eines Transportschadens absichern. Aber auch Auftraggeber der Transporte können Ihre Waren selber über eine Transportversicherung absichern, da viele Transporte lediglich nach FOB (Free on Board) angeboten werden.

Beschädigte, zerstörte oder durch Diebstahl abhanden gekommene Waren und Güter bedeuten für den Eigentümer immer auch einen erheblichen finanziellen Verlust, sowie Folgeschäden im Rahmen der Lieferkette und andere Ausfälle in Verbindung der nicht Lieferung der Waren. Dieser kann je nach Art und Wert des Gutes sehr hoch sein und der Transporteur haftet für den Schaden selbst, wenn er keine Transportversicherung abgeschlossen hat.

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Auch wenn das Transportgut selbst nicht betroffen ist, können im Schadensfall diverse Folgekosten auftreten und den Wareneigentümer belasten, wie zum Beispiel Kosten für die Warenumladung oder die Zwischenlagerung der Güter als Beispiel. Demzufolge ist eine finanzielle Absicherung von Waren und Gütern auf dem Transportweg sinnvoll, vor allen Dingen höherwertige Transportgüter und -waren sollten mit einer Transportversicherung abgesichert werden.

Die Absicherung von Gütern und Waren mit Transportversicherungen

Versicherungen, die sich mit der Absicherung von Gütern und Waren auf dem Transportweg als Seefracht, als Schienenfracht, als Luftfracht oder auch als Straßenfracht befassen, werden allgemein unter der Bezeichnung „Transportversicherung“ zusammengefasst. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass es viele verschiedene Arten von Transportversicherungen gibt mit unterschiedlichen Versicherungsnehmern und diversen versicherten Schadensszenarios.

Es können sich zum Beispiel über eine spezielle Transportversicherung Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftpflicht bei Güterschäden und Lieferfristüberschreitungen versichern. Andererseits können zum Beispiel produzierende Unternehmen ihre zu befördernden Produkte in Höhe des eigentlichen Warenwertes extra versichern und dadurch den Versicherungsschutz des Spediteurs ergänzen, da dieser nur in einem gewissen Umfang Haftpflichtansprüche zu vertreten hat.

Was man vor dem Abschluss einer Transportversicherung beachten sollte

Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter übernehmen den Transport einschließlich Be- und Entladen sowie eventuell die Zwischenlagerung und Lagerung von fremden Waren. Sie unterliegen besonderen vertraglichen und gesetzlichen Haftungsregelungen und sollten sich daher über eine passende Warentransportversicherung bezüglich Güter- und Güterfolgeschäden absichern.

Diese Transportversicherung für Spediteure, Lagerhalter und Frachtführer prüft im Schadensfall die Haftpflichtansprüche Dritter, wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab und leistet in berechtigten Schadenfällen. Im Versicherungsmarkt wird diese Variation der Transportversicherung auch unter den Begriffen Speditionsversicherung, Frachtführerhaftungsversicherung oder Verkehrshaftungsversicherung angeboten.

Die verschiedenen Transportversicherungen

Eine weitere Versicherung im Rahmen der Transportpolicen ist die Hakenlast- und Schwergutversicherung für die monetäre Absicherung von Abschleppfirmen, Bergungsbetrieben und Schwergutunternehmen bei Schadensersatzforderungen Dritter.

Eine Warentransportversicherung oder auch Transportwarenversicherung ist prädestiniert für Handelsbetriebe und produzierende Unternehmen an, die ihre Güter mit eigenen Fahrzeugen oder auch durch gewerbliche Transportunternehmen befördern lassen.

Diese Transportversicherung kann bei eigenem Transport eine geldliche Absicherung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Waren versichern und bei Transport über einen Spediteur einen weitreichenderen Versicherungsschutz als die Haftung des Transportunternehmens schaffen.

Die Werkverkehrsversicherung dient allgemein der Absicherung des Inhaltes eines Transportmittels. Das Transportfahrzeug kann dabei ein firmeneigenes, ein geleastes oder ein gemietetes Fahrzeug sein. Wichtig ist, dass die Beförderung mit eigenem Personal und zu eigenem wirtschaftlichen Zweck erfolgt. Der Transport fremder Waren gegen Geld oder mit fremdem Personal ist hingegen nicht abgedeckt.

Die Werkverkehrsversicherung oder auch gewerbliche Autoinhaltsversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust von Waren auf Wegen zu Kunden, Lagerstätten, Betriebsgebäuden etc.

Weitere Versicherungen, die im Bereich des Transportes von Waren und Gütern angeboten werden, sind unter anderem die Ausstellungsversicherung, die das Be- und Entladen sowie die Beförderung der eigenen Messegüter fokussiert, oder auch die Musterkollektionsversicherung für Handelsvertreter, Außendienst Vertriebler und Handelsreisende.