Warentransportversicherung

Vergleich der Absicherungsmöglichkeiten der Warentransportversicherung

Transport von Waren und Gütern unterliegen diese vielerlei Risiken. So können Waren beim Ein-, Um- oder Ausladen beschädigt werden oder auf dem Transportweg verloren gehen oder gestohlen werden. Dabei ist es irrelevant, ob Güter und Waren landwärts mit der Bahn, LKW, Transporter oder mit dem Schiff, Flugzeug oder Hubschrauber befördert werden. Es ist ebenfalls nicht von Bedeutung, ob die Waren und Güter selbst transportiert werden oder durch ein beauftragtes Speditionsunternehmen, denn es besteht immer das Risiko, dass das die Waren und Güter auf dem Transportweg beschädigt oder zerstört werden oder leider auch abhandenkommen. Dies kann auf weiten Transportstrecken geschehen aber auch auf kurzen Strecken. Für diese Risiken gibt es die Warentransportversicherung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dem Transport über ein Beförderungsunternehmen die Haftung begrenzt ist und der mögliche Schadensersatz zum Teil nicht dem tatsächlichen Wert des Transportgutes entspricht. Die Unternehmen haben in der Regel eine Frachtführerversicherung nach dem Sonderziehungsrecht (SZR).

Der Haftungshöchstbetrag für die Frachtführerversicherung wird nach dem tagesaktuellen Sonderziehungsrecht (SZR) festgelegt und beträgt 40 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, welches beschädigt wurde oder verloren gegangen ist (umgerechnet ca. € 10,00 pro Kilogramm).
Bei nationalen Transporten kann der Haftungshöchstbetrag gemäß § 449 HGB zwischen 2 und 40 SZR (Sonderziehungsrecht) vereinbart werden, sofern dies in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben ist. Zusätzlich kann eine individuelle einzelvertragliche Vereinbarung zum Haftungshöchstbetrag gemäß Sonderziehungsrecht oder nach anderen Währungen vorgenommen werden.
Ist der Absender ein Verbraucher kann eine Vereinbarung des Haftungshöchstbetrages nicht zu dessen Nachteil von § 431 HGB (Handelsgesetzbuch) erfolgen.

Vor allem hochwertige Waren sind von diesem Sachverhalt betroffen. Außerdem teilen sich je nach Kaufvertrag Verkäufer und Käufer das Risiko, das bei der Beförderung besteht gemäß den Abschnitten des Transportweges. Das Risiko geht also ab einem bestimmten Punkt vom Verkäufer auf den Käufer über. Daher ist eine Absicherung von zu befördernden Waren und Gütern sowohl für den Produzenten oder Händler als auch für den Käufer ein zu prüfender Aspekt.

Wir erstellen Ihnen gerne Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen für die Warentransportversicherung, gemäß ihren Angaben in dem folgenden Formular. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren und wir beraten Sie zu den Versicherungstechnischen Möglichkeiten.

[multi-step-form id=”30″]

Warentransport Risiken absichern

Die Gefahren im Zusammenhang mit dem Transport von Waren und Gütern sowie mögliche wirtschaftliche Folgen eines derartigen Schadens können über die Transportversicherung abgedeckt werden. Die Warentransportversicherung oder auch Gütertransportversicherung genannt versichert den gesamten Transportweg, einschließlich erforderlicher Umladungen sowie Zwischenlagerungen.

Bei der Warentransportversicherung sind die Gefahren während der gesamten Transportdauer und der gesamten Strecke abgesichert sowie die Beförderung mit eigenen Transportmitteln und die Beförderung über gewerbliche Transporteure wie Speditionsunternehmen, was einen umfangreichen Versicherungsschutz bedeutet. Die Warentransportversicherung leistet je nach Ausgestaltung für Schäden an Produktionsgütern, Handelswaren, Rohstoffen, Hilfsstoffen, Betriebsstoffen und Werkzeugen durch Brand, verschiedene Naturereignisse wie Blitzschlag und Erdbeben, wetterbedingtes Überbordgehen bei Seetransporten, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfälle beim Beladen und Entladen, sowie Unfälle des Transportmittels.

Bei einigen Versicherungsunternehmen können über eine Warentransportversicherung weitere Risiken wie zum Beispiel Streik, Beschlagnahmung, Kernenergie, Verzögerung der Reise, Temperaturschwankungen und innerer Verderb versichert werden.

Der Schadensfall in der Warentransportversicherung

Im versicherten Schadensfall zahlt eine Warentransportversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und zwar gemäß dem tatsächlichen Wert des Transportgutes. Eine etwaige begrenzte Haftung eines gewerblichen Transportunternehmens findet hierbei in der Regel keine Berücksichtigung. Zum Leistungsumfang einer Warentransportversicherung gehören Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten, Schadensminderungskosten, Schadensermittlungsgebühren, Sachverständigenkosten sowie Folgekosten, darunter Mehrkosten für ungeplante Zwischenlagerung, Umladung und Weiterbeförderung.

Wie bei den meisten Versicherungen spielt auch bei der Warentransportpolice die Versicherungssumme eine zentrale Rolle, da sich hieraus der höchstmögliche Schadensersatz im versicherten Schadensfall ergibt. Die Versicherungssumme einer Warentransportversicherung bemisst sich am Wert der zu befördernden Handelsware, des Produktionsgutes, der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Werkzeuge. Neben dem Waren- bzw. Handelswert bei Beginn der Versicherung sind darüber hinaus Transportkosten, Versicherungsgebühren und weitere Kosten, die bis zur Warenannahme vom Käufer anfallen, für den Schadenfall mit einzubeziehen.

Wer im versicherten Schadensfall Transportkosten, Zölle, Steuern oder den imaginären Gewinn über die Warentransportversicherung ersetzt bekommen möchte, muss prüfen, ob diese Mehrleistungen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft mitversichert werden können. Einige Versicherer bieten diese als Zusatzleistungen zu einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Inhaltsversicherung an.

[multi-step-form id=”30″]