Ärzteversorgung

18 Versorgungswerke sind für die Renten der Ärzte verantwortlich. Je nach Werk liegt das Rentenbeginnalter bei 65 bis 67 Jahren. Einen gleitenden Übergang in die Rente ist nur bei wenigen möglich.

Die berufsständischen Versorgungswerke gelten als Top Absicherung für Freiberufler und Arbeitnehmern mit klassischen Kammerberufen. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Architekten. Über die jeweilige Kammer sind alle Mitglieder pflichtversichert. Die höchste Mitgliederzahl haben die 18 Versorgungswerke der Ärzte, circa 400 000 Mitglieder.

Es gibt große Unterschiede bei den Übergangsregelungen, so können Ärzte des Landesversorgungswerks Hessen mit 65 Jahren die reguläre Rente beziehen. Bei der Bezirksärztekammer Trier gilt erst mit 67 Jahren für alle ab 1985 geborenen.

Des Weiteren bieten nur 11 der 19 Versorgungswerke die Möglichkeit von Teilrenten an.

Die Lebensläufe für Ärzte haben sich ebenfalls verändert, ein Job- und Ortswechsel ist heutzutage üblich. Kommt es dazu ist es wichtig die erwartbare Rente im Vergleich zu den anderen Versorgungswerken und zur gesetzlichen Rente einordnen zu lassen.

Einen Einblick verschafft der Infobrief Nr. 24 vom November 2017, dort vergleicht die Berliner Ärzteversorgung anhand eines fiktiven Beispiels ihre Rente mit der aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei gleicher Beitragszahlung zwischen 1982 und Mitte 2017 läge die Bruttorente der Berliner Ärzteversorgung bei 2.459 € im Monat, hingegen die der gesetzlichen Rentenversicherung bei 1.533 € (Details siehe www.vw-baev.de, Reiter ‚“Wegweiser“).

Was die Berliner Ärzteversorgung bei Ihrer Beispielrechnung außen vor lassen ist, das die gesetzliche Rentenversicherung für seine Mitglieder einen Zuschuss von derzeit 7,3% zur Krankenversicherung zahlt, diesen bekommen Ärzte nicht. Den noch fällt die Berechnung gut 50% höher für die Ärzte Versorgung aus.

Eins zu Eins vergleichbar sind die Systeme aber nicht. Die Versorgungswerke der Ärzte bieten auch umfangreichere Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung als die gesetzliche Rentenversicherung an. Dafür hat die gesetzliche Rentenkasse ein breiteres Leistungsangebot, neben den Zuschüssen zur Krankenversicherung zählen auch umfassende Reha Leistungen und die Anerkennung von Erziehungszeiten für die Rente, von der auch Ärzte die Möglichkeit haben zu profitieren.

Grund für die Unterschiede ist ein anderes Finanzierungsmodell. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als reines Umlageverfahren konzipiert.  Bis auf eine kleine Reserve werden alle Beiträge an die jetzigen Rentner ausgezahlt. Die Versorgungswerke der Ärzte nutzen das sogenannte „offene Deckungsplanverfahren“. Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus Umlage und Kapitaldeckung. Ein Teil der Mitgliedsbeiträge wird an Kapitalmärkten angelegt. Diese daraus resultierenden Gewinne finanzieren die Renten mit.

Wieviel von den Beiträgen als Umlage oder Kapitaldeckung genutzt wird, kann jedes Versorgungswerk selber entscheiden.

Am besten können sie sich einen Überblick verschaffen indem Sie die Satzung ihres Versorgungswerkes und die Rentenmitteilungen prüfen. Haben Sie auch Ansprüche, oder Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie auch deren Altersvorsorgeberatung nutzen. Diese berücksichtigt alle Rentenansprüche, ob privat, gesetzlich oder Versorgungswerk.

Termine hierzu können Sie online vereinbaren unter www.eservice-drv.de oder telefonisch unter 0800-1 00 04 80 24.

Ärzteversorgung